Beschlussvorlage - 2011/BV/2304

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister erteilt das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für das Bauvorhaben „Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 13 WE“ (Bauantrag), Rostock, Krischanweg, Bebauungsplan Nr. 07.W.154 „An der Jägerbäk“, Parzelle 1.

 

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Beschlussvorschriften: § 7 Abs. 5 Hauptsatzung der Hansestadt Rostock

 

 

Sachverhalt:

 

- § 7 Abs. 5 der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock erfordert für Bauvorhaben ab

  500.000 EUR Rohbausumme die Entscheidung des Oberbürgermeisters über das „Einver-

  nehmen der Gemeinde“ im Einvernehmen mit dem Bau- und Planungsausschuss.

 

- Bauplanungsrechtlich besteht Genehmigungsfähigkeit.

 

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Roland Methling

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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12.07.2011 - Ortsbeirat Reutershagen (8) - ungeändert beschlossen

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16.08.2011 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen