Dringlichkeitsvorlage - 2011/DV/2302

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen Ausgaben wird für folgende Haushaltsstelle erteilt:

02.6300.94600019 – Aufbau eines Verkehrsmanagementsystems in Höhe von                   70.000,00 EUR

Die Ausgaben werden gedeckt durch Minderausgaben bei der Haushaltsstelle:

02.6300.94600108 – Neugestaltung Mühlenstraße in Höhe von                                                         70.000,00 EUR

(aus Haushaltsausgaberest)

 

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Beschlussvorschriften:

§ 51 Kommunalverfassung des Landes M-V, § 6 Abs. 3 Hauptsatzung der Hansestadt Rostock

 

Sachverhalt:

 

Begründung der Dringlichkeit:

Aufgrund der Nichteinhaltung von Grenzwerten auf dem Sektor des Verkehrslärms und der Luftqualität müssen zur Vermeidung von EU-Sanktionen gegenüber der Hansestadt Rostock noch im Haushaltsjahr 2011 kurzfristig zur Erfassung der Datenlage über das Meßstellennetz  Bluetooth - Erfassungsgeräte angekauft werden.

 

Haushaltsstelle

Haushaltsjahr

Betrag in EUR

02.6300.94600019

2011

70.000,00

Bezeichnung der Haushaltsstelle

Aufbau eines Verkehrsmanagementsystems - Ankauf von Bluetooth - Erfassungsgeräten


1.              Berechnung der Gesamtausgaben

 

 

in EUR

Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr

 

60.624,66

bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen

+

0

 

 

 

 

 

 

neu beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt

+

70.000,00

davon:

-      Haushaltsüberschreitung netto


     

 

 

-      Haushaltsüberschreitung abzugsfähige Vorsteuer

     

 

 

Summe der voraussichtlichen Gesamtausgabe

=

130.624,66

 

Begründung der vorgesehenen Mehrausgabe

 

unabweisbar:

Mit Beschlussfassung der Bürgerschaft Nr. 0610/08-BV vom 15.10.2008 zur Umsetzung des Maßnahmekonzepts zum Lärmaktions- und Luftreinhalteplan wurde auf die aktuelle bundesdeutsche und europäische Gesetzeslage (39. BImSchV, 2008/50/EG) reagiert. Entsprechend der vom Landesumweltamt Mecklenburg-Vorpommern (LUNG) aktuell vorliegenden Auswertung der Messdaten gelang es speziell im Bereich der Luftqualität nicht, die durch die europäische Richtlinie verbindlich vorgegebenen Grenzwerte zu erreichen. Diese Überschreitungen sind bei der Europäischen Kommission zu melden und es ist ein Aufschub der Einhaltung bis zum Jahr 2015 zu erwirken. Für diesen Aufschub muss der Kommission noch in 2011 (III. Quartal) nachgewiesen werden, durch welche Maßnahmen die Einhaltung der Grenzwerte realisiert werden soll.

 

Ähnlich stellt sich die Situation in der Lärmaktionsplanung dar. Schwerpunktmäßig ist sich dabei auf Grund der Überschreitung der Grenzwerte sowohl bei der Luftqualität als auch im Sektor der Verkehrslärmimmissionen zunächst auf die L22 zu konzentrieren.

Zur exakten Erfassung der Datenlage über das Meßstellennetz (Reisezeiten, Verkehrsaufkommen u.a.) ist eine Erweiterung der Sensorik notwendig. Dazu sollen kurzfristig Bluetooth – Erfassungsgeräte angekauft werden mit anschließender Implementierung der Daten in den Verkehrsrechner. Die Kostenberechnung für die Maßnahme weist ca. 70 TEUR aus. Um in einer zweiten Phase die strategische Steuerung installieren zu können, ist in einem ersten Schritt die Erfassung der Datenlage unbedingte Voraussetzung und damit notwendig. Der Realisierungszeitraum ist sehr kurzfristig bemessen, da bis 2015 die Grenzwerte eingehalten werden müssen. Bei weiterer Überschreitung werden über die EU finanzielle Sanktionen an die Hansestadt Rostock verhängt. Zusätzlich wird die Forderung zur Einhaltung der Grenzwerte weiter aufrecht erhalten und ist damit zwingend umzusetzen um finanziellen Schaden abzuwenden.

 

unvorhersehbar:

Die aktuellen Ergebnisse des Landesumweltamtes Mecklenburg-Vorpommern (LUNG) bezüglich der Messdaten der Luft- und Lärmwerte vom Landesumweltamt Mecklenburg-Vorpommern (LUNG) waren zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2011 nicht vorhersehbar. In der aktuell vorliegenden Auswertung der Messdaten gelang es speziell im Bereich der Luftqualität nicht, die durch die europäische Richtlinie verbindlich vorgegebenen Grenzwerte einzuhalten. Um Sanktionen zu vermeiden muss umgehend gehandelt werden.


2. Nachweis der Deckung durch Minderausgaben

 

Haushaltsstelle

Bezeichnung der Haushaltsstelle

02.6300.94600108

Neugestaltung Mühlenstraße Warnemünde

 

 

 

in EUR

Haushaltsansatz  für o. g. Haushaltsjahr – HAR -

 

427.931,67

bisher bereitgestellte Mittel für andere Haushaltsstellen

./.

0

bereits angeordnete Mittel für o. g. Haushaltsstelle

./.

0

noch zur Verfügung stehende Mittel für o. g. Haushaltsjahr

=

427.931,67

als Deckungsquelle eingesetzt

 

70.000,00

 

 

Begründung der Minderausgaben

Durch die HRO wurde auf Grundlage des Planungsbeschlusses der Bürgerschaft
Nr. 0115/09-BV die Planung zur grundhaften Sanierung der Mühlenstraße gestartet.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegt die Genehmigungsplanung zum Vorhaben vor.
Mit Übergabe der Unterschriften zum Bürgerbegehren zum Erhalt der Kopflinden
am 16. Juni 2010 an die Bürgerschaftspräsidentin wurde ein Rechtsverfahren gegen das Verwaltungshandeln der HRO eingeleitet. Das Verfahren ist gegenwärtig beim Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern anhängig. Gegen den Bescheid über Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens haben deren Vertreter Widerspruch eingelegt.
Auf Grund der unvorhersehbar, nicht abschließend geklärten Rechtlage zur Mühlenstraße und der Umstellung auf den doppischen Haushalt ist bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt erkennbar, dass die finanziellen Mittel nicht bis Ende 2011 vorhabensbezogen eingesetzt werden können.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Mehrausgaben auf der Haushaltsstelle: 02.6300.94600019 – Aufbau eines Verkehrsmanagementsystems in Höhe von 70.000,00 EUR

Minderausgaben auf der Haushaltsstelle: 02.6300.94600108 – Neugestaltung Mühlenstraße Warnemünde in Höhe von 70.000,00 EUR (aus Haushaltsausgaberest)

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

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Beschlüsse

Erweitern

21.06.2011 - Finanzausschuss - abgelehnt

Erweitern

21.06.2011 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen