Dringlichkeitsvorlage - 2011/DV/2296

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen Ausgaben wird für folgende Haushaltsstelle erteilt:

02.6300.94600051 –Gewährleistung der Verkehrssicherheit/Beseitigung von Unfallschwerpunkten in Höhe von 100.000,00 EUR

Die Ausgaben werden gedeckt durch Minderausgaben bei der Haushaltsstelle:

02.6300.94600108 – Neugestaltung Mühlenstraße in Höhe von 100.000,00 EUR

(aus Haushaltsausgaberest).

 

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Beschlussvorschriften:

§ 51 Kommunalverfassung des Landes M-V, § 6 (3) Hauptsatzung der Hansestadt Rostock

 

Sachverhalt:

Begründung der Dringlichkeit:

Da eine Übernahme von finanziellen Haushaltsausgaberesten in das Einführungsjahr des neuen kommunalen Haushaltsrechtes (NKHR) nicht möglich ist, muss das Ausschreibungsverfahren für den Ausbau des äußerst unfallgefährdeten Knotenpunktes Osloer Straße/Warnowallee noch im Juli 2011 begonnen werden, um eine Fertigstellung noch im Jahr 2011 zu gewährleisten.

 

Haushaltsstelle

Haushaltsjahr

Betrag in EUR

02.6300.94600051

2011

100.000,00

Bezeichnung der Haushaltsstelle

Gewährleistung der Verkehrssicherheit/Beseitigung von Unfallschwerpunkten – Ausbau Knotenpunkt Osloer Straße/Warnowallee

 

 

 

 

1.              Berechnung der Gesamtausgaben

 

 

in EUR

Haushaltsansatz und Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr

 

111.923,43

bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen

+

0

 

 

 

 

 

 

neu beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt

+

100.000,00

davon:

-      Haushaltsüberschreitung netto


     

 

 

-      Haushaltsüberschreitung abzugsfähige Vorsteuer

     

 

 

Summe der voraussichtlichen Gesamtausgabe

=

211.923,43

Begründung der vorgesehenen Mehrausgabe

unabweisbar:

 

Mit den bisherigen Haushaltsansätzen kann nur begrenzt auf die Anforderungen der Unfallkommission des Landes, der Ortsbeiräte oder Träger öffentlicher Belange auf notwendige Sicherungsmaßnahmen an Straßen und Wegen reagiert werden. Die Sicherungsmaßnahmen sind kurzfristige, im Verhältnis zum wirtschaftlichen und persönlichen Schaden oft preisgünstige Verbesserungen. Die finanziellen Mittel sollen für den Einbau von Fußgängerinseln, Anforderungen aus der Schulwegsicherung, den Einbau von Aufpflasterungen, Entschärfung von Kreuzungssituationen u.a. eingesetzt werden. Für die betreffende Haushaltsstelle wurde ein Maßnahme- und Handlungskonzept gemeinsam mit der Verkehrsbehörde und der Polizei erarbeitet. Als besonders kritische Unfallhäufungsstelle ist im Wohngebiet Lütten-Klein in den vergangenen Jahren regelmäßig der Kreuzungsbereich Osloer Str./ Warnowallee aufgetreten. Hier besteht akute Gefahr für Leib und Leben, bei dem die Hansestadt Rostock, als Baulastträger und Verantwortlicher für die Verkehrssicherungspflicht, unbedingt handlungsfähig werden muss. Der Knotenpunkt wurde auch 2011 wieder als erste Unfallhäufungsstelle in der HRO auffällig.  Die Unfallkommission des Landes ist deshalb an das Tief- und Hafenbauamt herangetreten, diesen Kreuzungsbereich kurzfristig umzubauen.

 

unvorhersehbar:

 

Die finanzielle Mittelbereitstellung der Haushaltsstelle erfolgte aufgrund der Kennziffernbereitstellung in der Planungsphase für 2011 nur mit einem begrenzten Finanzvolumen. Die Möglichkeit der Mitteleinsparung in der Haushaltsstelle 02.6300.94600108 – Neugestaltung Mühlenstraße Warnemünde im Jahr 2011 war nicht vorhersehbar.

 

2. Nachweis der Deckung durch Minderausgaben

 

Haushaltsstelle

Bezeichnung der Haushaltsstelle

02.6300.94600108

Neugestaltung Mühlenstraße,Wmde.

 

 

 

in EUR

Haushaltsansatz  für o. g. Haushaltsjahr – HAR -

 

427.931,67

bisher bereitgestellte Mittel für andere Haushaltsstellen

./.

0

bereits angeordnete Mittel für o. g. Haushaltsstelle

./.

0

noch zur Verfügung stehende Mittel für o. g. Haushaltsjahr

=

427.931,67

als Deckungsquelle eingesetzt

 

100.000,00


 

 

Begründung der Minderausgaben

Durch die HRO wurde auf Grundlage des Planungsbeschlusses der Bürgerschaft
Nr. 0115/09-BV die Planung zur grundhaften Sanierung der Mühlenstraße gestartet.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegt die Genehmigungsplanung zum Vorhaben vor.
Mit Übergabe der Unterschriften zum Bürgerbegehren zum Erhalt der Kopflinden
am 16. Juni 2010 an die Bürgerschaftspräsidentin wurde ein Rechtsverfahren gegen das Verwaltungshandeln der HRO eingeleitet. Das Verfahren ist gegenwärtig beim Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern anhängig. Gegen den Bescheid über Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens haben deren Vertreter Widerspruch eingelegt.
Auf Grund der unvorhersehbar, nicht abschließend geklärten Rechtlage zur Mühlenstraße und der Umstellung auf den doppischen Haushalt ist bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt erkennbar, dass die finanziellen Mittel nicht bis Ende 2011 vorhabensbezogen eingesetzt werden können.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Mehrausgaben auf der Haushaltsstelle: 02.6300.94600051 – Gewährleistung der Verkehrssicherheit/Beseitigung von Unfallschwerpunkten in Höhe von 100.000,00 EUR

Minderausgaben auf der Haushaltsstelle: 02.6300.94600108 – Neugestaltung Mühlenstraße Warnemünde in Höhe von 100.000,00 EUR (aus Haushaltsausgaberest)

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

21.06.2011 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

21.06.2011 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen