Änderungsantrag - 2011/BV/1967-12 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Das Entwicklungskonzept Uferbereich Gehlsdorf wird wir folgt geändert:

 

In der Maßnahme 13 wird auf Seite 100 im 1. Absatz

 

- im ersten Anstrich nach „Uferverbaus“ eingefügt: „unter Erhalt des natürlichen Schilfgürtels“,

 

- der 2. Anstrich gestrichen.

 

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Begündung:

Die gegenwärtige Wassertiefe von unter 1,0 m dient nicht nur dem Erhalt des natürlichen Schilfgürtels sondern auch der Sicherheit der Erholungssuchenden, besonders der Kinder, und verhindert gleichzeitig eine wasserseitige Nutzung dieses Uferabschnitts. Alle drei Aspekte machen den besonderen Erholungswert dieses Uferabschnitts aus und sollten beibehalten werden.

 

 

 

Dr. Sybille Bachmann

Fraktionsvorsitzende

 

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Beschlüsse

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29.06.2011 - Bürgerschaft - überwiesen

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30.08.2011 - Finanzausschuss - zur Kenntnis gegeben

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07.09.2011 - Bürgerschaft - abgelehnt