Antrag - 2011/AN/2295

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

In Bezug auf die Wahlsichtwerbung zur Landtagswahl am 4. September 2011 beschließt die Bürgerschaft:

Plakatwerbung ist nicht zuzulassen in den Bereichen

-          Kröpeliner Straße einschließlich Universitätsplatz

-          Breite Straße

-          Promenade in Warnemünde

-          Alter Strom in Warnemünde nördlich der Bahnhofsbrücke.

 

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Sachverhalt:

Am 4. September 2011 findet in Mecklenburg-Vorpommern die Landtagswahl statt. Sechs Wochen vor der Wahl dürfen die Wahlvorschlagsträger mit Wahlplakaten für sich werben.

Die Wahlsichtwerbung gehört zu den üblichen Mitteln der politischen Werbung im Wahl­kampf.

Im Erlass des Innenministeriums zur Wahlwerbung im Vorfeld der Wahlen 2011 vom 19.04.2011 wird den Gemeinden die Möglichkeit eröffnet, im Einzelfall besonders schützenswerte Stadtkernbereiche von einer Sichtwerbung für Wahlwerbung gänzlich frei zu halten oder dort engere Grenzen zu setzen als anderswo.

In den vergangenen Jahren hat sich immer wieder gezeigt, dass die einzelnen Wahl­vorschlagsträger zwar ihre Wahlplakate aufgehängt haben, sie dann aber sich selbst über­ließen. So lagen die Plakate neben den Kandelabern auf den Straßen, sie waren zum Teil beschädigt und das Ortsbild war in erheblicher Weise verschandelt und verschmutzt.

Die genannten Straßenzüge sind für die Hansestadt Rostock als besonders stadtgestalte­risch und touristisch prägende Bereiche schützenswert und sollten daher von einer Wahl­sichtwerbung für alle Wahlvorschlagsträger ausgenommen werden.

 

 

 

 

gez. Dr. Sybille Bachmann                                                                                    gez. Rainer Albrecht

Fraktion Rostocker Bund/Graue/Aufbruch 09                                          Fraktion der SPD

 

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Beschlüsse

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16.06.2011 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

Erweitern

29.06.2011 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen