Antrag - 2011/AN/2289
Grunddaten
- Betreff:
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Eva-Maria Kröger (für die Fraktion Die LINKE.)
Klageerledigung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 20.06.2011
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion DIE LINKE.PARTEI
- Beteiligt:
- Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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29.06.2011
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Beschlussvorschlag: Die Bürgerschaft beschließt:
Die Klage gegen den Oberbürgermeister vor dem Verwaltungsgericht Schwerin unter dem Az.: 1 A 1449/08 wird für erledigt erklärt.
Beschlussvorschriften:
§§ 28 Abs. 4 i. V. m. 33 Abs.2 KV M-V
bereits gefasste Beschlüsse:
Beschluss der Bürgerschaft Nr. 0579/08-A vom 10.09.2008
Sachverhalt:
Die Bürgerschaft hat am 02.07.2008 einen Beschluss zur Zulässigkeit des am 21.04.2008 eingereichten Bürgerbegehrens zum kommunalen Eigentum sowie zu der beantragten Maßnahme, dass die Hansestadt Rostock keine weiteren Anteile an kommunalen Unternehmen, die der allgemeinen Daseinsvorsorge dienen, und höchstens 250 WIRO-Wohnungen pro Jahr verkauft werden dürfen, beschlossen. Dieser Beschluss ist ein politischer Erfolg, weil seit nun mehr drei Jahren kein kommunales Eigentum, das von diesem Beschluss erfasst wäre, verkauft wurde.
Gegen den Beschluss hatte der Oberbürgermeister allerdings am 04.07.2008 Widerspruch eingelegt und nach erneuter Beschlussfassung der Bürgerschaft am 02.07.2008 diesen mit Datum vom 11.7.2008 beanstandet.
Die Bürgerschaft hat am 10.09.2008 die Präsidentin der Bürgerschaft beauftragt, gegen die vom Oberbürgermeister abgegebene Beanstandung des Beschlusses Nr. 0097/08-BV - Bürgerbegehren für den Erhalt kommunalen Eigentums in Rostock vom 02.07.2008 Klage beim Verwaltungsgericht einzureichen. Für das Klageverfahren wurde ein Rechtsanwalt mandatiert, der am 02.12.2008 Klage beim Verwaltungsgericht (VG) Schwerin eingereicht hat.
Gegenstand des Rechtsstreites ist die Feststellung der Rechtmäßigkeit des Beschlusses zur Rechtmäßigkeit des intendierten Bürgerbegehrens Für den Erhalt des kommunalen Eigentums in Rostock sowie die Rechtmäßigkeit des im gleichen Beschluss erklärten, den Bürgerentscheid ersetzenden Verzichtes auf eine Veräußerung von Anteilen an kommunalem Vermögen und einer Beschränkung des Wohnungsverkaufs der WIRO.
Da das politische Ziel des Bürgerbehrens erreicht wurde, ist die Erledigungserklärung aus finanzieller Sicht die kostengünstigste Lösung.
Da nach Auskunft des Verwaltungsgerichtes Schwerin, der Klage noch ältere Streitsachen mit gleicher Dringlichkeit vorgehen, ist zurzeit auch nicht mit einem Termin zur mündlichen Verhandlung zu rechnen.
Eva-Maria Kröger
Fraktionsvorsitzender