Beschlussvorlage - 2011/BV/2285

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Integrationskonzept für die Hansestadt Rostock zu erarbeiten.

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Beschlussvorschriften: § 22 Abs. 2 KV M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse: keine

 

Sachverhalt:

 

1. Sachverhalt/Problem

Die Universitäts- und Hansestadt Rostock bietet auch aufgrund seiner geografischen Lage als Ostseeanrainer vielfältige Chancen zur internationalen Zusammenarbeit, zur Bildung von Partnerschaften und zur Entstehung grenzüberschreitender internationaler Projekte. Aufgeschlossenheit und Interesse für andere Kulturen sind hierfür unentbehrlich.

 

Nach der Jahresstatistik des Ausländerzentralregisters (AZR) leben zum Stichtag 31.12.2010 insgesamt 7.321 ausländische Bürger in Rostock, die aus unterschiedlichen Gründen gekommen sind. Sie planen einen Neubeginn für sich und ihre Familie, wollen ein Studium oder Arbeit aufnehmen, bei ihrer Familie sein oder Schutz und Zuflucht suchen.

 

In den Leitlinien zur Stadtentwicklung vom August 2010 stellt die Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern ein zentrales Anliegen der Kommunalpolitik dar. Die in Rostock lebenden ethnischen, religiösen und kulturellen Minderheiten bereichern unser Leben mit ihrer Kultur, ihren Umgangsformen und ihren Fähigkeiten. Durch eine offene Atmosphäre und die Unterstützung bei der Arbeitsplatz- und Wohnungssuche kann Rostock noch attraktiver für Menschen anderer Nationalitäten werden. Flüchtlinge, insbesondere politisch Verfolgte, genießen einen besonderen Schutz und haben Anspruch auf menschenwürdige  Unterbringung und Versorgung. Die Hansestadt Rostock tritt aktiv gegen jede Form von Rassismus, Diskriminierung und Gewalt gegenüber Ausländerinnen und Ausländern auf. Interkulturelle Projekte und Initiativen, die sich der Prävention von Fremdenhass und Rassismus widmen, haben hohe Priorität.

Die Hansestadt Rostock will die Teilhabe der ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner am politischen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Leben der Stadt verbessern und sie in der Wahrung und Weiterentwicklung ihrer Rechte im öffentlichen Leben stärken. Sie unterstützt und fördert das Wirken des Migrantenrates als Interessenvertretung für alle Ausländerinnen und Ausländer sowie Spätaussiedlerinnen und

Spätaussiedler in der Stadt.

 

2. Strategische Gestaltung kommunaler Integrationspolitik

Kommunen (Städte, Landkreise und Gemeinden) haben seit mehreren Jahrzehnten praktische Erfahrungen in der Integrationsarbeit. Sie sind die Orte des direkten Zusammenlebens. In einer überschaubaren räumlichen Einheit wird das Miteinander von Menschen geregelt und organisiert. Hier findet Integration im Wesentlichen statt. Seit einigen Jahren befinden sich das Selbstverständnis und auch die praktische Umsetzung der kommunalen Integrationsarbeit im Wandel. Integration wird von einem „Sonder“-Thema für bestimmte Zielgruppen zu einer zentralen kommunalen Aufgabe. Die Vielfalt der Gesellschaft rückt in das Blickfeld der kommunalen Politik – und die demografische Entwicklung dürfte diesen Trend noch verstärken. Vielfalt zu gestalten, das Miteinander aller Menschen zu ermöglichen, die sich daraus ergebenden Chancen wahrzunehmen und mögliche Konflikte gering zu halten, sind die wesentlichen Herausforderungen der nächsten Jahre.

 

Um diesen Aufgaben gerecht zu werden, gibt es in der Umsetzung kommunaler Integrationspolitik eine Entwicklung weg von einzelnen, voneinander unabhängigen Projekten hin zu einem Gesamtkonzept. Einzelaktionen werden in einem strukturierten Integrationsmanagement koordiniert. Es geht um ein planmäßiges Vorgehen, in das sowohl Politik und Verwaltung als auch Bürgerinnen und Bürger eingebunden werden.

 

3. Integrationskonzept für die Hansestadt Rostock - Notwendigkeit

Ähnlich wie in den anderen ostdeutschen Kommunen und Bundesländern ist die Zuwanderungsstruktur in Rostock historisch durch einen hohen Anteil von  Migrantinnen und Migranten geprägt, die sich in erster Generation im Land aufhalten.

 

Neben der strukturellen Schwäche des Arbeitsmarktes ist zum Teil Unkenntnis sowohl im Umgang mit dem Thema Migration als auch mit den Menschen mit Migrationshintergrund verbreitet. Auch wenn der Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund in Rostock eher gering ist so werden die Integrationsbemühungen u.a. auch durch diese Faktoren  erheblich erschwert.

 

Derzeit gibt es in der Hansestadt Rostock noch kein Integrationskonzept  bzw. noch keine ausformulierten Leitlinien der kommunalen Integrationspolitik. In der Landeshauptstadt Schwerin liegt das Konzept zur Abstimmung in den jeweiligen Gremien seit Anfang diesen Jahres vor.

 

4. Ziel des geplanten Integrationskonzeptes

Ein kommunales Integrationskonzept hat zwei wesentliche Bedeutungen:

·         für die kommunale Verwaltung stellt es die Grundlage eines strategischen Integrationsmanagement dar und gibt Visionen, Leitlinien, Ziele, Maßnahmen und Indikatoren zur späteren Überprüfung des Erreichten vor;

·         für die Gesellschaft ist das Konzept eine Grundlage für interkulturellen Dialog und Bürgerbeteiligung

 

Die Entwicklung eines kommunalen Integrationskonzeptes zur strategischen Steuerung der Integration von Migranten/-innen in HRO verfolgt folgende Zielstellungen:

·         Erarbeitung eines integrationspolitischen Gesamtkonzepts für HRO

·         Formulierung von Zielen und Messung des Integrationserfolgs,

·         Vernetzung und Koordination der Angebote der Verwaltung und anderer Träger.

 

 

5. Vorgehen

 

·         Öffentliche (symbolische) Auftaktveranstaltung

Bewährt hat sich ein öffentlicher und symbolisch wirksamer Auftakt (Auftaktveranstaltung)

 

·         Formulierung von Leitlinien zur Integration

In einem ersten Schritt werden die zentralen Perspektiven entwickelt, die die Kommune integrationspolitische entwickeln will. Diese werden in einer Vision und einem Leitbild formuliert.

 

·         Entwicklung von Zielen und Indikatoren

Aus den eher allgemein formulierten Leitlinien werden schließlich konkrete Ziele entwickelt, welche die künftige Integrationsarbeit steuern sollen. Anhand von Indikatoren werden die Ergebnisse der einzelnen Maßnahmen regelmässig überprüft und ggf. angepasst.

 

6. Projektstruktur

 

·         Die Projektsteuerung hat idealerweise die Person inne, die für die Themen Migration, Integration und interkulturelle Öffnung verantwortlich ist (Büro für Integrationsfragen)

 

·         Für die Erstellung und Umsetzung des Konzeptes werden ausreichende zeitliche und finanzielle Ressourcen benötigt.

 

·         Der Steuerungsgruppe sollten folgende Personen angehören:

a.      Entscheidungsträger wichtiger Verwaltungseinheiten (z.B. Soziales, Jugend, Gesundheit, Ausländerbehörde, Hauptamt, Büro des Oberbürgermeisters)

b.      Vertreter gesellschaftlicher Verbände (z.B. Wohlfahrtsverbände, Arbeitsverwaltung etc.)

c.      Migrantenorganisationen

 

·         In Arbeitsgruppen werden die besonders wichtig identifizierten Handlungsfelder bearbeitet (Vertreter der Fachverwaltung, betroffener Institutionen u. Organisationen). In den Arbeitsgruppen sind dann auf Basis von der Vision und Leitlinien die fachlichen Ziele, Indikatoren und Maßnahmen zu erarbeiten.

 

(Quelle: Handbuch für Kommunen – Ministerium f. Gesundheit, Soziales, Frauen u. Familie NRW)

7. Partizipation der Bürger

 

·         Die direkte Beteilung bei der Erarbeitung eines Integrationskonzeptes, insbesondere die Entwicklung von Visionen, Leitbildern und Zielen ist eine wichtige Voraussetzung, Integrationspolitik zu einem gemeinsamen Thema der Bürgerschaft und Verwaltung zu machen.

·         mit Partizipation sind vor allem in kleinen und mittleren Kommunen gute Erfahrungen gemacht worden.

·         Bewährt haben sich bspw. Methoden wie: Zukunftswerkstatt, Open Space oder das World Cafe.

 

8. Struktur eines Integrationskonzeptes

 

Folgende Elemente finden sich – angepasst für die jeweilige Kommune – in den meisten Konzepten wieder:

·         Vorwort und Einführung

·         Integration als kommunale Herausforderung

·         Definitionen

·         Ausgangslage und Rahmenbedingungen

·         Leitlinien der kommunalen Integrationspolitik

·         Kommunale Handlungsfelder

·         Ziele und Indikatoren für die kommunalen Handlungsfelder

·         Strukturen und Netzwerke

·         Berichterstattung und Controlling

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Die Erstellung des Integrationskonzeptes bedarf keiner zusätzlichen finanziellen Mittel.

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Beschlüsse

Erweitern

15.06.2011 - Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration - ungeändert beschlossen

Erweitern

29.06.2011 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen