Stellungnahme - 2011/AN/2236-01 (SN)
Grunddaten
- Betreff:
-
Schnellstmögliche Unterzeichnung des Erbpachtvertrages für den Betrieb des SBZ Toitenwinkel
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 17.06.2011
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Kenntnisnahme
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16.06.2011
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Kenntnisnahme
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29.06.2011
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Sachverhalt:
Zu dem v.g. Antrag nehmen wir wie folgt Stellung:
Der Grundstückseigentümerin liegt seit dem 10.03.2011 ein Erbbaurechtsvertragsentwurf der Hansestadt Rostock zur Prüfung und Bestätigung, vorbehaltlich der Zustimmung der Gremien der Hansestadt Rostock, vor.
Mit Schreiben vom 06.05.2011 haben wir zwischenzeitlich bei der Eigentümergesellschaft nachgefragt, ob ihrerseits noch Abstimmungsbedarf zum Vertragsentwurf besteht. Daraufhin teilte uns am 18.05.2011 der Verwalter im Auftrag der Eigentümergesellschaft mit, dass sich der Vertragsentwurf noch in der Prüfung befindet. In Beantwortung dieses Schreibens haben wir der Eigentümergesellschaft am 26.05.2011 mitgeteilt, dass kurzfristig ein Termin mit uns vereinbart werden kann, falls im Ergebnis der Prüfung noch Gesprächsbedarf besteht.
Voraussetzung für den Abschluss des Erbbaurechtsvertrages ist die Einigung der Vertrags-parteien zum Vertragsentwurf und die Vorlage der Gremienentscheidung.
Hinsichtlich der Vergabe der Fördermittel teilte uns die RGS folgen Sachstand mit:
Die Kürzungen im Programm Soziale Stadt sind Bestandteil der Haushaltsplanungen des Bundes.
Es ist davon auszugehen, dass es Kürzungen in diesem Programm geben wird, in welcher Höhe und ob das Land diese Kürzungen durch eigene Mittel teilweise kompensieren kann, bleibt abzuwarten. Für das Programmjahr 2012 beabsichtigt die Hansestadt Rostock erneut einen Förderantrag zu stellen.
Grundsätzlich werden die Programmmittel fördergebietsbezogen bewilligt. Diese Fördermittel stehen kassenwirksam über einen Zeitraum von 5 Jahren zur Verfügung. Die jeweiligen Kassenmittel eines Jahres sind in voller Höhe beim Fördermittelgeber abzurufen und zu nachweislich verausgaben.
Voraussetzung für den Einsatz dieser Förder-/Kassenmittel ist ein Förderantrag und eine Bewilligung bezogen auf eine konkrete Einzelmaßnahme. Im Falle des SBZ Toitenwinkel wurde noch kein Förderantrag gestellt. Voraussetzung hierfür ist eine Genehmigungsplanung, die wir erst in Auftrag geben werden, wenn der Erbbaurechtsvertrag geschlossen ist.
Damit wir dennoch die Kassenmittel fristgerecht abrufen und verausgaben können, bereiten wir derzeit die Ausschreibung einer anderen Maßnahme (Modernisierung Grundschule P.-Picasso-Str. 44) vor. Diese Maßnahme kann in zwei Bauabschnitten realisiert werden.
In Abhängigkeit der noch ausstehenden Programmbewilligung für das Jahr 2011 und den voraussichtlichen Kosten für den Umbau zum SBZ und der Kostenberechnung für die Maßnahme Modernisierung Grundschule P.-Picasso-Str. 44, könnte von einer Realisierung beider Maßnahmen im Zeitraum 2011-2013 ausgegangen werden.
Hinsichtlich der Fragen der Berücksichtigung einer Kindertagesstätte an diesem Standort wurde hierfür bisher durch das zuständige Fachamt keine Notwendigkeit gesehen. Hierzu erfolgt derzeit eine erneute Untersuchung / Bedarfsanalyse durch das Jugendamt und das Amt für Management und Controlling.
Roland Methling