Stellungnahme - 2011/AN/2209-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschriften:

§ 5 der Kommunalverfassung des Landes M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:

1835/68/1999

 

Sachverhalt:

 

1.      Die bisherige Stellplatzanforderung für Hochschulen ist mit 1 Stellplatz je 2 bis 4 Studierende unverhältnismäßig hoch. Ein hohes Parkplatzangebot an den Hochschulstandorten ist nicht notwendig, da die Studierenden ein Semesterticket für den öffentlichen Nahverkehr besitzen.

 

Der Richtwert liegt im Rahmen der von der Forschungsgesellschaft für Straßenbau- und Verkehr in den Empfehlungen für den Ruhenden Verkehr (EAR 2005) veröffentlichten Richtzahlen. Danach wird 1 Stellplatz je 2 bis 6 Studierende an Hochschulen empfohlen. Die Zahlen berücksichtigen die unterschiedlichen Nutzungsansprüche wissenschaftlicher Einrichtungen an Hochschulen (Mitarbeiter, Wissenschaftsbetrieb, wissenschaftliche Veranstaltungen, Information, Versorgung usw.). Eine Änderung der Stellplatzanforderung von 1 Stellplatz je 2 bis 6 Studierende erweitert den Ermessensspielraum und die Flexibilität der Verwaltung.

 

2.      Es gibt keinen ersichtlichen Grund, warum bisher unterschiedliche Richtzahlen für Berufsschulen/Berufsfachschulen einerseits und Fachhochschulen/Universitäten andererseits angesetzt werden. Für Schüler und Studierende über 18 Jahre würde mit der vorgeschlagenen Satzungsänderung eine einheitliche Richtzahl angewendet.

 

Ein Vergleich mit Berufsschulen ist aus den unter 1. genannten Gründen nicht zulässig, da sich die Richtzahlen nicht allein am Lehrbetrieb orientieren. Auch die Richtzahlen für Berufsschulen entsprechen den o.g. Empfehlungen.

 

3.               Die Universität könnte den geplanten Großparkplatz (rund 600 Stellplätze) auf dem Südstadt-Campus reduzieren. Den Anwohnern in der Vossstrasse, die sich gegen den Großparkplatz einsetzen, könnte somit entgegengekommen werden. Die Flächenversiegelung könnte verringert werden, Grünflächen könnten erhalten bleiben.

 

 

Es wird darauf hingewiesen, dass für den Bau des Südstadtcampus nur das Einvernehmen der Stadt erforderlich ist, Genehmigungsbehörde ist der Betrieb für Bau und Liegenschaften des Landes. Die Richtzahlen der Stadt sind deshalb für die Bemessung der Stellplatzzahlen in diesem Gebiet von nachrangiger Bedeutung.

 

4.               Es entstehen der Hansestadt Rostock durch die Reduktion der Richtzahl keine Einnahmeausfälle durch entgangene Ablösebeträge. Wie aus der Verwaltungsstellungnahme 2011/AM/2034-01 hervorgeht, hat die Stadt aus der Verkehrsquelle „Fachhochschulen, Universitäten“ in den vergangenen fünf Jahren keine Einnahmen erzielt.

 

Bei den genannten Bauanträgen in den vergangenen fünf Jahren wurden entsprechend der Richtzahlen der Stellplatzsatzung ausreichend Parkplätze realisiert bzw. deren Realisierung in Aussicht gestellt, so dass die Zahlung eines Ablösebetrages nicht relevant war.

 

5.      Warum die Innenstadt und Teile der KTV gegenüber dem Warnemünder Ortskern bisher bessergestellt wurden, ist nicht begründbar. Eine städtebaulich schwierige Situation ist auch im historischen Ortskern von Warnemünde vorzufinden.

 

Ein “innerstädtischer Bereich“ wurde in der Stellplatzsatzung aufgrund der damalig gültigen Landesbauordnung formuliert. Ziel der Festlegung, die ersten 4 Stellplätze je Bauvorhaben bei der Berechnung der Anzahl der für ein Bauvorhaben notwendigen Stellplätze nicht zu berücksichtigen, war es, in diesem Gebiet eine Förderung der Investitionstätigkeit besonders für Gewerbeansiedlungen (z.B. Einzelhandel, Dienstleistungen usw.) sowie für Wohnnutzung zu erreichen. Die mit dem „innerstädtischen“ Bereich“ definierten Stadtbereiche sind Kernpunkte, in denen eine verträgliche Nutzungsmischung gefördert werden soll. Die besondere Bebauungsstruktur der Gründerzeit bzw. der Altstadt lassen eine städtebaulich verträgliche Mischung von Wohnen und kleinteiligem Gewerbe sowie Dienstleistungen zu.

Die Festlegung dieses Bereiches wurde vor Inkrafttreten der Satzung mit den Ämtern Stadtplanung, Wirtschaftsförderung, Bauamt, Stadtamt und Rechtsamt diskutiert, auf Ortsbeiratssitzungen vorgestellt und zu verschiedenen Ausschüssen (Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung, Bau- und Planungsausschuss, Finanzausschuss) zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

In Teilbereichen von Warnemünde liegt eine ähnliche Struktur und Gesamtsituation wie im „innerstädtischen Bereich“ vor, so dass eine Gleichbehandlung bei einer Neubewertung durchaus möglich wäre.

 

 

 

 

 

Holger Matthäus

 

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Beschlüsse

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16.06.2011 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zur Kenntnis gegeben

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21.06.2011 - Ortsbeirat Hansaviertel (9) - zur Kenntnis gegeben

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29.06.2011 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben

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16.08.2011 - Bau- und Planungsausschuss