Antrag - 2011/AN/2255

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:              - zurückgezogen am 23.08.2011 !

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Analyse verschiedener Varianten der Anstellung eines Hafenarztes für den Seehafen Rostock vorzulegen, auf deren Grundlage eine schnellstmögliche Besetzung der vakanten Stelle oder eine Verteilung der dieser vakanten Stelle zugeordneten Aufgaben möglich ist.

 

Dabei zu beachten sind vor allem die ggf. realisierbaren Möglichkeiten: Übertragung von Tätigkeiten auf andere Stellen innerhalb der Hansestadt Rostock bzw. Splittung des Aufgabenbereichs innerhalb der Verwaltung, Vergabe von Teilaufgaben an private Auftragnehmer bzw. vollständige externe Vergabe der Tätigkeit sowie außertarifliche Möglichkeiten der Stellenbesetzung.

 

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Sachverhalt:

 

Der Hafenarzt bzw. die ihm bislang zugeordneten Aufgaben stellen für den internationalen Seehafen Rostock eine bedeutende Position dar, die auf Grund der zugeordneten Tätigkeiten hohe Relevanz besitzt. Das Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst in MV (19.07.1994) besagt in §11, dass das Gesundheitsamt die gesundheitsrechtlichen Vorschriften für die Seeschifffahrt umzusetzen hat. Gemäß den rechtlich verbindlichen internationalen Gesundheitsvorschriften der International Health Regulations 2005 der World Health Organization (WHO) muss ein Hafen I. Ordnung zudem einen ständigen (d.h. 24 Stunden täglich an 7 Tagen der Woche) hafenmedizinischen Dienst vorhalten. Die Stelle ist momentan unbesetzt bzw. wird durch den Leiter des Gesundheitsamtes ausgeführt, es wird aber laut Aussage der Verwaltung eine eigene Besetzung zum 1.1.2012 angestrebt.

 

Nach Auskunft sowohl der Verwaltung Rostock als auch anderer Hafenstädte im Land M-V gestaltet sich eine planmäßige Besetzung auf Grund der extremen Zeitanforderungen und Arbeitsdichte bei gleichzeitiger nicht angemessenem Entgelt deutlich schwierig. So haben verschd. Hafenstädte unterschiedliche Kompromisse gefunden. In Wismar bspw. wird die Tätigkeit dauerhaft anteilig durch die Amtsärztin ausgeführt, in Saßnitz wurde eine private Praxis mitbeauftragt. Diese Möglichkeiten sind für Rostock ebenfalls denkbar und zu untersuchen.

 

Als wichtiges Kriterium für die internationale Wahrnehmung des Kreuzfahrt- und Umschlaghafens riskiert die Stadt durch die Nichterbringung, die durch eine nicht erfolgte Besetzung bestehen würde, erhebliche Schädigung durch die Missachtung internationaler Gesundheitsvorschriften der WHO.

 

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Beschlüsse

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15.06.2011 - Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration - abgelehnt

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29.06.2011 - Bürgerschaft - vertagt

 

- vertagt (siehe TOP 2, Änderungen der Tagesordnung, Geschäftsordnungsanträge)