Beschlussvorlage - 2011/BV/2222

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

Die Zustimmung zu Leistungen überplanmäßiger Ausgaben in Höhe von 480.000 EUR wird für folgende Haushaltsstelle erteilt:

 

HHST               01.55100000.71790000                                          480.000 EUR

Zuschüsse an sonstige Verbände und Vereine

 

Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt über Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle:

HHST               01.55100000.17100000                               480.000 EUR

Zuweisungen vom Land

 

Reduzieren

Beschlussvorschriften:

§§ 22, 51, 52 Kommunalverfassung M-V i.V. mit § 6 Abs. 3 Hauptsatzung der HRO

 

 

bereits gefasste Beschlüsse: -

 

 

 

 

 

 

 

Sachverhalt:

Haushaltsstelle

Haushaltsjahr

Betrag in EUR

01.55100000.71790000

2011

480.000,00

Bezeichnung der Haushaltsstelle

Zuschüsse an sonstige Verbände und Vereine

 

 

1. Berechnung der Mehrausgaben

 

 

in EUR

Haushaltsansatz für o. a. Haushaltsjahr

 

461.900,00

bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen

+

0,00

unechte Deckungsfähigkeit

 

 

echte Deckungsfähigkeit

 

 

neu beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt

+

480.000,00

davon:

-      Haushaltsüberschreitung netto


     

 

0,00

-      Haushaltsüberschreitung abzugsfähige Vorsteuer

     

 

0,00

Summe der voraussichtlichen Gesamtausgabe

=

941.900,00

 

 

Begründung der vorgesehenen Mehrausgabe

 

unabweisbar:

Der Fußballclub Hansa Rostock e. V. hat in den vergangenen Jahren sehr erfolgreich den Nachwuchsbereich aufgebaut. Dabei werden Kinder und Jugendliche intensiv von haupt- und ehrenamtlichen Trainern betreut. Durch die positive Ausstrahlung und die erfolgreiche Entwicklung im Spielbetrieb ist der Nachwuchsbereich des FC Hansa Rostock e. V. ein wichtiger Imageträger für die Hansestadt Rostock und das Land Mecklenburg – Vorpommern. Dem Rechnung tragend hat das Innenministerium M- V signalisiert, den Nachwuchsbereich auch im Jahr 2011 mit einer Sonderbedarfszuweisung zu fördern. Ohne eine finanzielle Unterstützung ist die Fortführung der bewährten Nachwuchsarbeit des Fußballclubs nicht gewährleistet. Unter den Bedingungen des Spielbetriebes in der 3. Bundesliga verschlechterte sich die finanzielle Situation dramatisch.

Mittelfristig ist mit dem Aufstieg des Fußballclubs in die 2. Bundesliga eine Einnahmeverbesserung zu erwarten, der gemeinnützige Nachwuchsbereich ist jedoch auf die finanzielle

Förderung weiterhin zwingend angewiesen.

 

unvorhersehbar:

Der FC Hansa Rostock e. V. stellte den Antrag auf Zuwendung im Rahmen einer Sonderbedarfszuweisung nach § 20 FAG am 10.05.2011. Die Antragstellung war zum Planungszeitraum unvorhersehbar.

 


2.              Nachweis der Deckung durch Mehreinnahmen

 

Haushaltsstelle

Bezeichnung der Haushaltsstelle

01.55100000.17100000

Zuweisungen vom Land

 

 

 

in EUR

Haushaltsansatz für o. g. Haushaltsjahr

 

0,00

Mehreinnahmen

 

480.000,00

als Deckungsquelle eingesetzt

 

480.000,00

 

Der FC Hansa Rostock e. V. hat einen Antrag auf Förderung eines Zuschusses der Hansestadt Rostock  zur Förderung des Nachwuchsbereiches auf der Grundlage des Finanzausgleichsgesetzes gestellt. Das Land hat signalisiert, diesen Antrag positiv zu bescheiden. Vorbehaltlich der Ausreichung eines Zuwendungsbescheides des Innenministeriums M- V in der beantragten Höhe von 480.000,00 EUR sind die finanziellen Mittel zweckgebunden für den Nachwuchsbereich einzusetzen.

 

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

 

Überplanmäßige Ausgaben im Verwaltungshaushalt in der Haushaltsstelle

HHST               01.55100000.71790000               480.000 EUR

 

werden durch Mehreinnahmen in der Haushaltsstelle

 

HHST               01.55100000.17100000              480.000 EUR

 

gedeckt.

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

21.06.2011 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

21.06.2011 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen