Stellungnahme - 2011/AN/1827-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Grundsätzlich ist es möglich, dass durch die Verwaltung geprüft wird, ob die in dem Antrag vorgeschlagene Nutzung an dieser Stelle konzeptionell sinnvoll und umsetzbar erscheint.

In diesem Zusammenhang wäre es auch möglich zu prüfen, ob und ggf. zu welchen Konditionen ein Erwerb des Grundstückes möglich ist. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass das ehemalige Synagogengrundstück mit einem Gebäudekomplex bebaut ist, der sich über mehrere weitere Flurstücke erstreckt. (vgl. Anlage).

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

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Beschlüsse

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16.06.2011 - Liegenschafts- und Vergabeausschuss - zur Kenntnis gegeben

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16.06.2011 - Kulturausschuss - zur Kenntnis gegeben