Beschlussvorlage - 2011/BV/2198

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

1.       Für die im Flächennutzungsplan ausgewiesene Sonderbaufläche 14.1 „Photovoltaik“ an der Lindenallee soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird begrenzt

 

      im Nordosten:                        durch die Kleingartenanlagen „Zur Erholung“ und „Uns Gorden“

      im Nordwesten:                        durch den Marienroggenweg

      im Südosten:                        durch die Lindenallee

      im Südwesten:                        durch die oberirdische Heizleitung

 

      Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke bzw. Teile der Flurstücke 5/2, 6/5, 7/10,  

      8/10, , 156/11, 162, 163, 164,165, 166/3, 167/2, 168-174, 188/5 der Flur 2 der Gemar-

      kung Toitenwinkel. (Anlage 1)

 

 

2.               Der Entwurf des Bebauungsplans (Anlage 2) und die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht (Anlage 3) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

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Beschlussvorschriften:                            § 22 Abs. 2 KV M-V, § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 BauGB

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:              Keine

 

 

Sachverhalt:

 

Anlagen zur photovoltaischen und thermischen Solarnutzung bilden einen wichtigen Baustein der Energieversorgung mit erneuerbaren Energien. Neben der Nutzung durch Anlagen an Gebäuden gewinnt die Nutzung der Solarenergie auf Freiflächen immer mehr an Bedeutung.

Bei der Einordnung von Photovoltaikanlagen sind insbesondere die Nähe zu schutzwürdigen Nutzungen, die Auswirkungen auf das Landschaftsbild sowie auf geschützte Biotope zu prüfen. Der sinnvollen Nachnutzung bereits belasteter Freiräume ist dabei der Vorrang zu geben.

 

Im Flächennutzungsplan wurde für eine nachhaltige Nutzung der Solarenergie der Bereich der ehemaligen Deponie Toitenwinkel, der an das Gewerbegebiet Petersdorfer Straße grenzt, als Sondergebiet ausgewiesen. Für die wirtschaftliche Betreibung einer Anlage ist im Verfahren der 6. Änderung des Flächennutzungsplans die maximale Erweiterung zwischen Dorf Toitenwinkel und dem Hafenbahnweg ermittelt und ausgewiesen worden.

Am 10.11.2010 wurde die 6. Änderung abschließend beschlossen.

 

Zur Schaffung von Baurecht  soll jetzt für diese Fläche ein Bebauungsplan aufgestellt werden.

 

Geplant ist die Errichtung einer Anlage zur Umwandlung von Solarenergie in elektrischen Strom und Einspeisung in das öffentliche Netz insbesondere unter Beachtung umwelt- und naturschutzfachlicher Belange.

Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 8,2 ha. Die Fläche für die Errichtung von Photovoltaikanlagen beträgt ca. 5,5 ha. Die weiteren Flächen sind als Flächen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Boden ausgewiesen bzw. sind erforderliche Abstandsflächen zu bestehenden Biotopen und einem Gewässer II. Ordnung.

 

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Finanzielle Auswirkungen:                            Kosten entstehen nicht.

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

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Beschlüsse

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14.06.2011 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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15.06.2011 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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16.06.2011 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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16.06.2011 - Ortsbeirat Toitenwinkel (18) - zur Kenntnis gegeben

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29.06.2011 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen