Nachtrag Beschlussvorlage - 2011/BV/2113-02 (NB)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt die Sanierung des Gebäudes August-Bebel-Straße 1 als Erweiterung des Museums für Kunst- und Kulturgeschichte

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 3 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern

 

bereits gefasste Beschlüsse:

0062/03 vom 02.04.2003

0867/08 vom 19.11.2008

0078/09 vom 04.02.2009

 

Sachverhalt:

Der Sachverhalt wird wie folgt geändert:

Ergänzung auf S. 1 nach 1. Absatz:

„Im Maßnahmeplan 2011 nach Beschluss – Nr. 2010/BV1287 wurden für das Vorhaben Gesamtkosten in Höhe von 3,9 Mio. EUR, darunter 2,925 Mio. EUR Städtebaufördermittel in den Jahren 2012/13 berücksichtigt.

Nach der groben Kostenkalkulation aus 2010 mit einem Anbau (Treppenaufgang und Lift), also bei einem Verzicht auf ein zusätzliches Dachgeschoss als „Skylounge“ (Gastronomie) und ohne den hofseitigen weiteren Anbau, unter Beachtung von Unwägbarkeiten, wie der jährlichen Inflation und Kostensteigerungen bis zum Baubeginn, ist von einem Gesamtvolumen des Bauvorhabens von ca. 4,5 Mio. EUR auszugehen. Vorausgesetzt, dass diese Kosten förderungsfähigen Kosten entsprechen, wären 75% aus Städtebaufördermitteln finanzierbar, wenn keine andere Förderung oder andere Finanzierungsmittel eingesetzt werden können. Deshalb müssten die restlichen 25% als Eigenanteil, also 1,125 Mio. EUR in den Vermögenshaushalt der Hansestadt Rostock entsprechend den Bauabschnitten in Jahresscheiben in den Jahren 2012, 2013 und 2014 nach Maßgabe des Haushalts eingestellt werden.

Es wird vorgeschlagen, dem Sanierungsträger die Bauherrentätigkeit für das Objekt zu übertragen. In diesem Fall könnte auf die Erstellung einer EW - Bau verzichtet werden, die Kosten in Höhe von ca. 200.000,00 EUR verursachen  würde. Die erforderlichen Planungen würden im Zuge der Genehmigungsplanung zur Antragstellung auf Städtebaufördermittel erarbeitet.  Diese Kosten wären förderfähig und könnten ebenfalls zunächst aus der Sanierungsmaßnahme finanziert werden. Eines der Ziele des EU- geförderten Ideenwettbewerbs ist es, Investoren für das Projekt zu gewinnen. In einem weiteren Bauabschnitt könnte entsprechend dem Ergebnis des Ideenwettbewerbs ein zusätzliches Dachgeschoss mit einer Gastronomie sowie in einem hofseitigen Anbau zusätzliche Räume für Veranstaltungen errichtet werden. Mit der der Vorlage beigefügten Broschüre und weiteren Präsentationen wird versucht, zusätzliche Finanzmittel zu akquirieren. Das Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung Mecklenburg – Vorpommern hatte die Hansestadt Rostock auch um Prüfung gebeten, ob auch andere Fördermittel eingesetzt werden können. „

 

Auf S. 12 ist der Absatz  „Dachgeschoss“ zu streichen.

 

Dafür neu:

Die Nutzfläche umfasst  2.700 qm. Es erfolgt eine Sanierung im Bestand. Neu hinzu kommen ein zweites Treppenhaus als Rettungsweg sowie zur behindertengerechten Erschließung ein Lift als Anbau. Die Gastronomie wird im Dachgeschoss untergebracht.

In einem zweiten Bauabschnitt könnte entsprechend den Vorschlägen aus dem Ideenwettbewerb ein zusätzliches Dachgeschoss als Skylounge (Gastronomie) und ein hofseitiger Anbau errichtet werden, in dem Veranstaltungs- und Ausstellungsräume auf einer Fläche von ca. 1.350 qm untergebracht werden. Dies setzt eine Finanzierung voraus, die aus der Einwerbung von Drittmitteln, bspw. Beteiligung von Investoren am Projekt, sichergestellt werden müsste.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Wird ersetzt durch:

 

„Das Bauvorhaben in dieser jetzt geänderten Form ist nach einer groben Kostenkalkulation mit einem Gesamtvolumen vom ca. 4,5 Mio. EUR anzusetzen.

Im Maßnahmeplan für 2011 sind Städtebaufördermittel in Höhe von 2,925 Mio. EUR für die Jahre 2012/13 berücksichtigt.

Die Erhöhung der Kosten des Bauvorhabens auf 4,5 Mio. EUR ist in den Maßnahmeplan 2012 aufzunehmen. Bei einer 75%igen Förderung ist von einem Eigenanteil der Hansestadt Rostock in Höhe von 1,125 Mio. EUR auszugehen, der nach Maßgabe des Haushalts in den Vermögenshaushalt der Jahre 2012, 2013 und 2014 in Jahresscheiben aufzunehmen ist:

                                                                                                  davon Eigenanteil Hansestadt Rostock

2011        500.000,00 EUR    Ausführungsplanung                            125.000,00 EUR

2012     1.500.000,00 EUR    Ausführung Bau                            250.000,00 EUR

2013     1.500.000,00 EUR    Ausführung Bau                            500.000,00 EUR

2014     1.000.000,00 EUR    Ausführung Bau                            250.000,00 EUR

Aus fachlicher Sicht hat die Umsetzung der Maßnahme eine sehr hohe Priorität. Daher

erfolgte eine entsprechende Einordnung in die Prioritätenliste nach Maßnahmeplan 2010

und 2011. Da derzeit eine Reihe von großen Maßnahmen aus Städtebaufördermitteln finanziert werden sollen, gibt es nur in begrenztem Umfang einen Planungsvorlauf für Ersatzmaßnahmen. Fällt also das Projekt jetzt weg, ist nicht auszuschließen, dass Mittel zurückgegeben werden müssten.

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Beschlüsse

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14.06.2011 - Bau- und Planungsausschuss - vertagt

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt die Sanierung des Gebäudes August-Bebel-Straße 1 als Erweiterung des Museums für Kunst- und Kulturgeschichte

 

 

 

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15.06.2011 - Ortsbeirat Stadtmitte (14) - ungeändert beschlossen

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16.06.2011 - Kulturausschuss - ungeändert beschlossen

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21.06.2011 - Finanzausschuss

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29.06.2011 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen

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16.08.2011 - Bau- und Planungsausschuss