Beschlussvorlage - 2011/BV/2192
Grunddaten
- Betreff:
-
Entsendung eines Vertreters in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes "Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 24.05.2011
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptverwaltungsamt
- Fed. Senator/in:
- S 2, Georg Scholze
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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29.06.2011
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Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock entsendet
- Frau Karin Helke, Leiterin des Hauptverwaltungsamtes als Vertreterin und
- Herrn Robert Stach, Leiter des Büros des Oberbürgermeisters
als Stellvertreter
anstelle des Oberbürgermeisters in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes
Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern.
Beschlussvorschriften:
§ 22 Absatz 3 Nr. 12 KV M-V i.V.m. § 156 Abs. 2 KV M-V und § 7 Abs. 1 der Verbandssatzung des E-Government-Zweckverbandes für Mecklenburg-Vorpommern
bereits gefasste Beschlüsse:
2010/BV/1782 Beitritt zum Zweckverband "Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern"
Sachverhalt:
Am 09.03.2011 hat die Bürgerschaft die Mitgliedschaft im Zweckverband Elektronische
Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern beschlossen.
Nach § 156 KV M-V vertritt der Oberbürgermeister die Stadt in der Verbandsversammlung.
Gemäß § 156 Abs. 2 Satz 2 KV M-V kann die Verbandssatzung vorsehen, dass die Vertretungskörperschaft (Bürgerschaft) anstelle des Oberbürgermeisters den fachlich zuständigen Dezernenten oder Amtsleiter zum Vertreter in der Verbandsversammlung bestimmen kann.
§ 7 der Verbandssatzung bestimmt, dass das Verbandsmitglied sich durch den jeweiligen sachlich zuständigen Dezernenten oder Amtsleiter vertreten lassen kann.
Bei kommunalen Mitgliedern entscheidet gem. § 22 Absatz 3 Nr. 12 KV M-V die Bürgerschaft über die Vertretung des Mitgliedes in der Verbandsversammlung.