Nachtrag Beschlussvorlage - 2011/BV/2113-01 (NB)
Grunddaten
- Betreff:
-
Künftige Nutzung des Gebäudes August-Bebel-Straße 1 als Museum für Kunst- und Kulturgeschichte
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 02.05.2011
- Vorlageart:
- Nachtrag Beschlussvorlage
- Federführend:
- Städtische Museen
- Fed. Senator/in:
- S 3, Dr. Liane Melzer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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03.05.2011
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Erledigt
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Kulturausschuss
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Vorberatung
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16.06.2011
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Geplant
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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10.05.2011
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21.06.2011
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Erledigt
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Ortsbeirat Stadtmitte (14)
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Vorberatung
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18.05.2011
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15.06.2011
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Geplant
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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10.05.2011
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14.06.2011
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16.08.2011
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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29.06.2011
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1. Ergänzung zu finanziellen Auswirkungen
Nach der groben Kostenkalkulation ist von einem Gesamtvolumen von mindestens 6,0 Mio. EUR auszugehen. Davon sind 75 % aus Fördermitteln finanzierbar.
2. Ergänzung in der Begründung nach Absatz 1
Der Eigenanteil der Hansestadt Rostock beläuft sich auf 975.00,00 EUR.
Nach der groben Kostenkalkulation unter Beachtung von Unwägbarkeiten, wie jährlicher Inflation und Kostensteigerungen bis zum Baubeginn, ist vom Gesamtvolumen des Bauvorhabens von mindestens 6,0 Mio. EUR auszugehen. Vorausgesetzt, dass diese Kosten förderungsfähigen Kosten entsprechen, wären 75 % aus Städtebaumitteln finanzierbar, wenn keine andere Förderung oder andere Finanzierungsmittel eingesetzt werden können. Deshalb müssten die restlichen 25 % in den Vermögenshaushalt der Hansestadt Rostock in den nächsten Jahren eingestellt werden.
14.06.2011 - Bau- und Planungsausschuss - vertagt
Beschlussvorschlag:
1. Ergänzung zu „finanziellen Auswirkungen“
Nach der groben Kostenkalkulation ist von einem Gesamtvolumen von mindestens 6,0 Mio. EUR auszugehen. Davon sind 75 % aus Fördermitteln finanzierbar.
2. Ergänzung in der Begründung nach Absatz 1
Der Eigenanteil der Hansestadt Rostock beläuft sich auf 975.00,00 EUR.
Nach der groben Kostenkalkulation unter Beachtung von Unwägbarkeiten, wie jährlicher Inflation und Kostensteigerungen bis zum Baubeginn, ist vom Gesamtvolumen des Bauvorhabens von mindestens 6,0 Mio. EUR auszugehen. Vorausgesetzt, dass diese Kosten förderungsfähigen Kosten entsprechen, wären 75 % aus Städtebaumitteln finanzierbar, wenn keine andere Förderung oder andere Finanzierungsmittel eingesetzt werden können. Deshalb müssten die restlichen 25 % in den Vermögenshaushalt der Hansestadt Rostock in den nächsten Jahren eingestellt werden.