Beschlussvorlage - 2011/BV/2061

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Planungsbeschluss zur Beauftragung der Straßenplanung zur grundhaften Erneuerung der Rigaer Straße in den HOAI-Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung) bis 6 (Erstellung Leistungsverzeichnis) wird bestätigt.

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Beschlussvorschriften:

§ 22 (2) Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern

 

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

 

Sachverhalt:

 

Das Wohngebiet Rostock-Lütten Klein entstand ab ca. 1965 als erstes Rostocker Wohngebiet im Rahmen des industrialisierten Wohnungsbaus („Plattenbau“) im Nordwesten der Hansestadt Rostock. Die Rigaer Straße wurde lt. Bürgerinitiative „Rigaer Straße“ (Schreiben vom März 2009) bereits 1963 zur Baulanderschließung gebaut.

 

Während nach der politischen Wende 1989/1990 auch in der Rigaer Straße ein Verkehrszuwachs zu verzeichnen war, hat die Verkehrsbelastung in den letzten Jahren wieder deutlich abgenommen.

 

Abschnitt der Rigaer Straße

Durchschnittlicher täglicher Verkehr DTV [Kfz/d]

und (Nfz-Anteil [%]) im Jahr

2003 – 2005

2006

2008

östliche St.-Petersburger-Straße*

8.620 (5)

k. A.

3.700 (1,7)

zwischen St.-Petersburger-Str. und Danziger Str.

8.500 (12)

k. A.

6.900 (3,4)

zwischen Danziger Str. und Turkuer Str.

7.200 (20)

6.810 (14)

k. A.

zwischen Turkuer Straße und Ostseeallee

5.500 (15)

5.650 (13)

3.800 (2,4)

* 1. Bauabschnitt (BA)

 

Die Rigaer Straße entspricht sowohl vom baulichen Zustand als auch von der Gestaltung des Verkehrsraumes nicht mehr den heutigen Anforderungen. So besteht die Fahrbahn weitestgehend noch aus den ursprünglichen Betonplatten. Das Überfahren der Fugen zwischen den Betonplatten durch Kfz ist eine hohe Lärmbelästigung.

 

Es gibt viele Bürgerbeschwerden von Anwohnern der Rigaer Straße über Verkehrslärm und verschie-dene Initiativen des OBR Lütten Klein an die Stadtverwaltung zur Sanierung der Fahrbahn als auch zwischenzeitlich zu Tempo-30.

Im noch gültigen Lärmminderungsprogramm der HRO (Bürgerschaftsbeschluss 1753/64/1998) wurde der „dringliche Bedarf“ und eine „hohe Priorität“ für die Lärmsanierung der Rigaer Straße festgestellt.

Aktuellen Lärmberechnungen des Umweltamtes zufolge, wurden für die an der Rigaer Straße liegenden Wohngebäude Hausbeurteilungspegel berechnet und maximale Lärmbeurteilungspegel von 65 dB(A) tags und 57 dB(A) nachts (Mittelungspegel) am östlichsten Wohnhaus ermittelt. Auch an den 3 Punkthochhäusern werden Pegel von 63/55 dB(A) erreicht.

Der Verkehrslärm bringt Beeinträchtigungen mit sich, die oberhalb dessen liegen, was unter Berücksichtigung der Belange des Verkehrs im konkreten Fall als ortsüblich hingenommen und damit zugemutet werden muss. So werden die Immissionsgrenzwerte Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) für allgemeine Wohngebiete von 59 / 49 dB(A) erheblich überschritten. Die Lärmbetroffenheit der Anwohner ergibt sich jedoch vorwiegend aus den impulsartigen Knallgeräuschen in Folge der Überfahrung der Fugen der ca. 50 Jahre alten Betonplattenfahrbahn. Auch die Auslösewerte von 65 / 55 dB(A), die eine Maßnahmenplanung im Rahmen der Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärm-Richtlinie nach sich ziehen, werden tags erreicht und nachts überschritten.

 

Mittlerweile wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit hier auf Grund von „Straßenschäden“ auf 30 km/h gesenkt. Die Straße wurde in einzelnen kurzen Abschnitten teilweise erneuert (z. B. in Höhe St.-Petersburger Straße).

 

Es ist beabsichtigt, die Rigaer Straße komplett zu beplanen, wobei die grundhafte Erneuerung und die Gestaltung entsprechend aktueller und zukünftiger funktionaler verkehrlicher und städtebaulicher Bedeutung erfolgen soll. Die Straßenraumgestaltung der Rigaer Straße soll sich dann an üblichen Sammel- und Erschließungsstraßen orientieren.

 

Außer der Fahrbahndecke sind also auch die überbreite Fahrbahn (ca. 9 m, Knotenpunkte ausgenommen), die Radverkehrsführung (beidseitig der Fahrbahn ca. 2 m breite asphaltierte Radwege) und das Straßenbegleitgrün (abschnittsweise Straßenbäume mit i. d. R. ungenügend Raum für die „Baumscheiben“) zu erneuern bzw. entsprechend den Bedürfnissen neu zu gestalten.

 

Bei der Planung sind u. a. die Knotenpunkte (insb. die drei LSA-gesteuerten Knoten St.-Petersburger-Straße, Turkuer Straße und Ostseeallee), die querenden Straßenbahngleise, die verkehrlichen Funktionen der Rigaer Straße und die Nutzungen im Umfeld zu berücksichtigen. Die Nordseite der Rigaer Straße (westlich der St.-Petersburger Straße) ist mit Wohngebäuden (6-geschossige Plattenbauten) und Parkplätzen bebaut. Südlich der Rigaer Straße dominieren städtebaulich sechs Hochhäuser und Einzelhandelseinrichtungen. Der mittlere und östliche Abschnitt der Rigaer Straße ist deutlich geprägt durch Nutzungen wie Handel, Gewerbe, Dienstleistungen, soziale Einrichtungen usw. (insb. „Mehrzweckhalle“, „Boulevard“, „Warnowpark“, ehemalige Poliklinik).

 

Terminkette

·         Erstellung und Prüfung der Vorplanungen              bis Sommer 2012
bis einschl. der Ausführungsplanung (HOAI-LPh. 6) für den 1. BA

·         Bauausführung 1. BA              ab Sommer 2012

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Ausgaben aus dem Vermögenshaushalt Haushaltsstelle 02.6300.96600001 „Planungsleistungen“ in Höhe von: 18.000 EUR für den ersten Abschnitt zwischen ca. Zufahrt Parkhaus „Warnowpark“ und St.-Petersburger-Straße.

 

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Beschlüsse

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14.06.2011 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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15.06.2011 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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16.06.2011 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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21.06.2011 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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29.06.2011 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen