Änderungsantrag - 2010/BV/1308-02 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:         - zurückgezogen am 07.09.2010 und durch Nr. 2010/BV/1308-05 (ÄA) ersetzt!

Punkt 2. der Vorlage wird ersatzlos gestrichen.

 

 

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Begründung:

Die Zulassung zur Optionskommune sollte durch die Hansestadt nicht angestrebt werden. Zunächst entstünden durch die Umwandlung in eine „Optionskommune“ zusätzliche Kosten im sechsstelligen Bereich. Vor dem Hintergrund der prekären Haushaltslage der Hansestadt stellt schon dies ein erhebliches Problem dar.

 

Schwerer wiegt noch, dass die Bundesagentur für Arbeit (BA) aus der Verantwortung gedrängt würde, worunter sowohl das Engagement als auch das koordinierte Handeln leiden könnte. Die Arbeitsvermittlung würde nicht mehr überregional fungieren und es müssten zusätzliche Serviceverträge mit der BA geschlossen werden. Nicht aber weitere unübersichtliche Verträge, sondern die Weiterführung der klaren Aufgabentrennung mit Verantwortung auf kommunaler Seite wie auf Seiten der BA sind im Sinne  der Arbeitsvermittlung und der Arbeitssuchenden.

 

Abschließend unterrichtete die Bundesregierung bereits 2008 ausführlich und vergleichend über die verschiedenen Organisationsformen. Gemeinsamen Einrichtungen gelingt es demnach signifikant besser, Arbeitssuchende vollständig aus der Hilfebedürftigkeit zu führen, während Optionsmodell-Kommunen lediglich mehr sogenannte Aufstocker vermitteln. Die Bundesregierung kommt z.d. Schluss, dass das Modell lokaler Handlungsautonomie in Verbindung mit zentraler Ressourcen- und Zielsteuerung das für alle bessere Modell ist.

 

Unter Berücksichtigung der genannten Punkte ist ein Antrag auf Zulassung zur Optionskommune nicht zielführend.

 

 

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Gez. Thomas Asendorf

Stellvertretender Fraktionsvorsitzender

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

26.08.2010 - Finanzausschuss - abgelehnt

Erweitern

31.08.2010 - Hauptausschuss - abgelehnt