Änderungsantrag - 2010/BV/1308-02 (ÄA)
Grunddaten
- Betreff:
-
Thomas Asendorf (für die FDP-Fraktion):Struktur der Aufgabenwahrnehmung nach dem SGB II ab 01.01.2011
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführend:
- FDP-Fraktion
- Beteiligt:
- Büro des Oberbürgermeisters; Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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26.08.2010
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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31.08.2010
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Begründung:
Die Zulassung zur Optionskommune sollte durch die
Hansestadt nicht angestrebt werden. Zunächst entstünden durch die Umwandlung in
eine „Optionskommune“ zusätzliche Kosten im sechsstelligen Bereich.
Vor dem Hintergrund der prekären Haushaltslage der Hansestadt stellt schon dies
ein erhebliches Problem dar.
Schwerer wiegt noch, dass die Bundesagentur für Arbeit
(BA) aus der Verantwortung gedrängt würde, worunter sowohl das Engagement als
auch das koordinierte Handeln leiden könnte. Die Arbeitsvermittlung würde nicht
mehr überregional fungieren und es müssten zusätzliche Serviceverträge mit der
BA geschlossen werden. Nicht aber weitere unübersichtliche Verträge, sondern
die Weiterführung der klaren Aufgabentrennung mit Verantwortung auf kommunaler
Seite wie auf Seiten der BA sind im Sinne
der Arbeitsvermittlung und der Arbeitssuchenden.
Abschließend
unterrichtete die Bundesregierung bereits 2008 ausführlich und vergleichend
über die verschiedenen Organisationsformen. Gemeinsamen Einrichtungen gelingt
es demnach signifikant besser, Arbeitssuchende vollständig aus der
Hilfebedürftigkeit zu führen, während Optionsmodell-Kommunen lediglich mehr
sogenannte Aufstocker vermitteln. Die Bundesregierung kommt z.d. Schluss, dass
das Modell lokaler Handlungsautonomie in Verbindung mit zentraler Ressourcen-
und Zielsteuerung das für alle bessere Modell ist.
Unter Berücksichtigung
der genannten Punkte ist ein Antrag auf Zulassung zur Optionskommune nicht
zielführend.