Änderungsantrag - 2010/BV/1203-05 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Gesellschaftsvertrag (Anlage 1) wird wie folgt geändert:

 

In § 21 Aufgaben und Rechte des Aufsichtrates wird in Abs. 1 ein Punkt mit folgendem Wortlaut  hinzugefügt:

„die Empfehlung an die Gesellschafterversammlung zur Erwerb, der Veräußerung und der Belastung von Grundstücken und grundstückgleichen Rechten“

 

 

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Sachverhalt:

Nach § 14 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages sind Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten von der Entscheidung der Gesellschafterversammlung abhängig. Ein Votum des Aufsichtrates zu diesen Angelegenheiten sollte jeweils eingeholt werden.

 

 

gez. Dr. Sybille Bachmann

Fraktionsvorsitzende

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

22.06.2010 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

07.07.2010 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben