Änderungsantrag - 2010/BV/1203-02 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Gesellschaftsvertrag (Anlage 1) wird wie folgt geändert:

 

In § 16 Abs. 2 wird folgender Satz hinzugefügt:

„Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder ist die Wahlperiode der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock und endet 3 Monate nach der Kommunalwahl in Mecklenburg-Vorpommern.“

 

 

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gez. Dr. Sybille Bachmann

Fraktionsvorsitzende

 

 

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Beschlüsse

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22.06.2010 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

07.07.2010 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen