Stellungnahme - 2010/AN/1204-01 (SN)
Grunddaten
- Betreff:
-
Interne Stellenausschreibungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 21.06.2010
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- Personalmanagement
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Kenntnisnahme
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22.06.2010
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Sachverhalt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die derzeit
kommissarisch besetzten Amtsleiterstellen des Amtes 61 „Amt für
Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft“, des Amtes 62 „Kataster-,
Vermessungs- und Liegenschaftsamt“ sowie den Leiter/die Leiterin des
Eigenbetriebes „Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde“
unverzüglich intern auszuschreiben.
Gemäß
§ 38 Kommunalverfassung M-V (KV M-V) ist der Oberbürgermeister der gesetzliche
Vertreter der Gemeinde. Er leitet die Verwaltung und ist für die sachgemäße
Erledigung der Aufgaben und den ordnungsgemäßen Gang der Verwaltung
verantwortlich.
Um
dieser Verantwortung gerecht werden zu können, besteht das in § 38 Abs. 7 KV
M-V besonders hervorgehobene Recht, die innere Organisation der Verwaltung und
die Geschäftsverteilung zu regeln. Dies umfasst auch – vorbehaltlich der
Regelungen der Befugnisse des Hauptausschusses in der Hauptsatzung - die
personelle Besetzung der Amtsstellen und deren inhaltliche Zuständigkeit.
Der
Oberbürgermeister erledigt in eigener Zuständigkeit die Geschäfte der laufenden
Verwaltung.
Dazu zählen insbesondere Entscheidungen, die den laufenden Betrieb der
Verwaltung aufrechterhalten.
Die
Ausschreibung von freien Stellen ist dem Geschäft der laufenden Verwaltung
zuzuweisen. Der Oberbürgermeister kann Art und Umfang der Ausschreibung und
ihrer Bekanntmachung regeln.
Gemäß
§ 6 Abs.4 der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock hat der Hauptausschuss in
Personalsachen u.a. nachfolgende Befugnisse, die erst nach einer erfolgten
Ausschreibung greifen:
-
Ernennung und Beförderung von Beamtinnen und
Beamten des höheren Dienstes,
-
Einstellung und Kündigung von Angestellten ab
der Entgeltgruppe 13 TVÖD
-
die Bestellung sowie die Aufrechterhaltung der
Bestellung von Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern 100%ig städtischer
Gesellschaften.
Zur
Besetzung der Amtsleiterstellen des Amtes 61 „Amt für Stadtentwicklung,
Stadtplanung und Wirtschaft“ und des Amtes 62 „Kataster-,
Vermessungs- und Liegenschaftsamt“ habe ich noch keine abschließende Entscheidungen
getroffen.
Die
Stelle des Leiters/der Leiterin des Eigenbetriebes „Tourismuszentrale
Rostock & Warnemünde“ beabsichtige ich im Rahmen meiner Ermessensausübung
extern auszuschreiben. Es ist eine externe Stellenausschreibung vorgesehen, um
ein größeres Auswahlspektrum zu erzielen, so dass eine Auswahl aus einem großen
Bewerberkreis getroffen werden kann.
Der
Ausschreibungstext wird Ihnen vorab zeitnah zugehen.
Roland Methling