Stellungnahme - 2010/AN/1204-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die derzeit kommissarisch besetzten Amtsleiterstellen des Amtes 61 „Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft“, des Amtes 62 „Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt“ sowie den Leiter/die Leiterin des Eigenbetriebes „Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde“ unverzüglich intern auszuschreiben.

 

Gemäß § 38 Kommunalverfassung M-V (KV M-V) ist der Oberbürgermeister der gesetzliche Vertreter der Gemeinde. Er leitet die Verwaltung und ist für die sachgemäße Erledigung der Aufgaben und den ordnungsgemäßen Gang der Verwaltung verantwortlich.

Um dieser Verantwortung gerecht werden zu können, besteht das in § 38 Abs. 7 KV M-V besonders hervorgehobene Recht, die innere Organisation der Verwaltung und die Geschäftsverteilung zu regeln. Dies umfasst auch – vorbehaltlich der Regelungen der Befugnisse des Hauptausschusses in der Hauptsatzung - die personelle Besetzung der Amtsstellen und deren inhaltliche Zuständigkeit.

 

Der Oberbürgermeister erledigt in eigener Zuständigkeit die Geschäfte der laufenden

Verwaltung. Dazu zählen insbesondere Entscheidungen, die den laufenden Betrieb der Verwaltung aufrechterhalten.

 

Die Ausschreibung von freien Stellen ist dem Geschäft der laufenden Verwaltung zuzuweisen. Der Oberbürgermeister kann Art und Umfang der Ausschreibung und ihrer Bekanntmachung regeln.

 

Gemäß § 6 Abs.4 der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock hat der Hauptausschuss in Personalsachen u.a. nachfolgende Befugnisse, die erst nach einer erfolgten Ausschreibung greifen:

-          Ernennung und Beförderung von Beamtinnen und Beamten des höheren Dienstes,

-          Einstellung und Kündigung von Angestellten ab der Entgeltgruppe 13 TVÖD

-          die Bestellung sowie die Aufrechterhaltung der Bestellung von Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern 100%ig städtischer Gesellschaften.

 

Zur Besetzung der Amtsleiterstellen des Amtes 61 „Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft“ und des Amtes 62 „Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt“ habe ich noch keine abschließende Entscheidungen getroffen.

 

Die Stelle des Leiters/der Leiterin des Eigenbetriebes „Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde“ beabsichtige ich im Rahmen meiner Ermessensausübung extern auszuschreiben. Es ist eine externe Stellenausschreibung vorgesehen, um ein größeres Auswahlspektrum zu erzielen, so dass eine Auswahl aus einem großen Bewerberkreis getroffen werden kann.

Der Ausschreibungstext wird Ihnen vorab zeitnah zugehen. 

 

 

 

Roland Methling

 

 

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Beschlüsse

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22.06.2010 - Hauptausschuss - zur Kenntnis gegeben