Beschlussvorlage - 2010/BV/1199
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung des Gesellschaftsvertrages der RVV Rostocker Versorgungs- und Verkehrs-Holding GmbH (RVV)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Beteiligungsmanagement
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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22.06.2010
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Bereit
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag: - zurückgezogen am 29.06.2010 !
Die Bürgerschaft stimmt der Änderung des Gesellschaftsvertrages der RVV Rostocker Versorgungs- und Verkehrs-Holding GmbH zur Erweiterung des Unternehmensgegenstandes zu:
Der
Gesellschaftsvertrag wird im § 2 Abs. 1 um folgenden Satz ergänzt:
Der
Gesellschaft obliegt weiterhin die Beratung der Hansestadt Rostock sowie von
Unternehmen der Hansestadt Rostock unter Einsatz von strategischen Controlling-
und Managementinstrumenten zum Zweck der Koordination städtischer
unternehmerischer Aktivitäten sowie zu Optimierung der Ressourcennutzung zum
Wohle der Hansestadt Rostock.
Beschlussvorschriften:
§ 22 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern
Sachverhalt:
Durch die
engere Zusammenarbeit der RVV mit der Hansestadt Rostock, den wachsenden
Anforderungen aus dem Public Corporate Governance Kodex und den vermehrten
Aufgaben der Steuerung der Unternehmensbeteiligungen werden in Zukunft weitere
Aufgaben auf die RVV zukommen. In diesem Zusammenhang beabsichtigt die RVV,
entsprechende Tätigkeiten im Auftrag der Hansestadt Rostock im Rahmen der
städtischen Beteiligungsverwaltung für die Hansestadt und ihre
Eigengesellschaften zu übernehmen, um ihr Know-how und mögliche temporäre freie
Kapazitäten effizient zu nutzen. Für die RVV erschließt sich damit die
Möglichkeit, als beratender Dienstleister für die Hansestadt Rostock tätig zu
werden und eigene Umsätze zu erwirtschaften.
Die RVV
hat deshalb von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PWC die handelsrechtlichen
und steuerlichen Aspekte bewerten lassen, die bei einer Aufgabenerweiterung im
Rahmen des Beteiligungscontrollings der RVV für die Hansestadt Rostock zu
beachten sind. Im Ergebnis hat PWC festgestellt, dass der aktuelle
Gesellschaftszweck nur bedingt eine derartige Aufgabenerweiterung abdeckt. PWC
hat deshalb darauf hingewiesen, dass dazu der Unternehmenszweck im
Gesellschaftsvertrag entsprechend zu erweitern ist. Weiterhin hat eine
derartige Dienstleistungserbringung der RVV für die Hansestadt Rostock so zu
erfolgen, dass es zu keiner verdeckten Gewinnausschüttung kommt. Um eine
Sanktionierung der erbrachten Leistung als verdeckte Gewinnausschüttung zu
vermeiden, ist daher darauf zu achten, dass die Vergütung fremdüblich erfolgt
und demnach einen Gewinnaufschlag enthält. Sofern die Hansestadt beabsichtigt,
bestimmte Dienstleistungen an die RVV zu übertragen, werden diese zu einem
marktüblichen Verrechnungssatz an die RVV vergütet.
Für die
Anpassung des Unternehmensgegenstandes im Zuge einer möglichen
Aufgabenerweiterung der RVV schlägt PWC die Einfügung eines entsprechenden
Satzes im Paragraph 2 des Gesellschaftsvertrages vor.
Der
Gesellschaftsvertrag wird wie folgt im § 2 Abs. 1 um diesen Satz ergänzt:
Der
Gesellschaft obliegt weiterhin die Beratung der Hansestadt Rostock sowie von
Unternehmen der Hansestadt Rostock unter Einsatz von strategischen Controlling-
und Managementinstrumenten zum Zweck der Koordination städtischer
unternehmerischer Aktivitäten sowie zu Optimierung der Ressourcennutzung zum
Wohle der Hansestadt Rostock.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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29 kB
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