Beschlussvorlage - 2010/BV/1199

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag: - zurückgezogen am 29.06.2010 !

 

Die Bürgerschaft stimmt der Änderung des Gesellschaftsvertrages der RVV Rostocker Versorgungs- und Verkehrs-Holding GmbH zur Erweiterung des Unternehmensgegenstandes zu:

 

Der Gesellschaftsvertrag wird im § 2 Abs. 1 um folgenden Satz ergänzt:

 

Der Gesellschaft obliegt weiterhin die Beratung der Hansestadt Rostock sowie von Unternehmen der Hansestadt Rostock unter Einsatz von strategischen Controlling- und Managementinstrumenten zum Zweck der Koordination städtischer unternehmerischer Aktivitäten sowie zu Optimierung der Ressourcennutzung zum Wohle der Hansestadt Rostock.

 

 

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Beschlussvorschriften:

 

§ 22 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern

 

 

Sachverhalt:

 

Durch die engere Zusammenarbeit der RVV mit der Hansestadt Rostock, den wachsenden Anforderungen aus dem Public Corporate Governance Kodex und den vermehrten Aufgaben der Steuerung der Unternehmensbeteiligungen werden in Zukunft weitere Aufgaben auf die RVV zukommen. In diesem Zusammenhang beabsichtigt die RVV, entsprechende Tätigkeiten im Auftrag der Hansestadt Rostock im Rahmen der städtischen Beteiligungsverwaltung für die Hansestadt und ihre Eigengesellschaften zu übernehmen, um ihr Know-how und mögliche temporäre freie Kapazitäten effizient zu nutzen. Für die RVV erschließt sich damit die Möglichkeit, als beratender Dienstleister für die Hansestadt Rostock tätig zu werden und eigene Umsätze zu erwirtschaften.

 

Die RVV hat deshalb von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PWC die handelsrechtlichen und steuerlichen Aspekte bewerten lassen, die bei einer Aufgabenerweiterung im Rahmen des Beteiligungscontrollings der RVV für die Hansestadt Rostock zu beachten sind. Im Ergebnis hat PWC festgestellt, dass der aktuelle Gesellschaftszweck nur bedingt eine derartige Aufgabenerweiterung abdeckt. PWC hat deshalb darauf hingewiesen, dass dazu der Unternehmenszweck im Gesellschaftsvertrag entsprechend zu erweitern ist. Weiterhin hat eine derartige Dienstleistungserbringung der RVV für die Hansestadt Rostock so zu erfolgen, dass es zu keiner verdeckten Gewinnausschüttung kommt. Um eine Sanktionierung der erbrachten Leistung als verdeckte Gewinnausschüttung zu vermeiden, ist daher darauf zu achten, dass die Vergütung fremdüblich erfolgt und demnach einen Gewinnaufschlag enthält. Sofern die Hansestadt beabsichtigt, bestimmte Dienstleistungen an die RVV zu übertragen, werden diese zu einem marktüblichen Verrechnungssatz an die RVV vergütet.

 

Für die Anpassung des Unternehmensgegenstandes im Zuge einer möglichen Aufgabenerweiterung der RVV schlägt PWC die Einfügung eines entsprechenden Satzes im Paragraph 2 des Gesellschaftsvertrages vor.

 

Der Gesellschaftsvertrag wird wie folgt im § 2 Abs. 1 um diesen Satz ergänzt:

 

Der Gesellschaft obliegt weiterhin die Beratung der Hansestadt Rostock sowie von Unternehmen der Hansestadt Rostock unter Einsatz von strategischen Controlling- und Managementinstrumenten zum Zweck der Koordination städtischer unternehmerischer Aktivitäten sowie zu Optimierung der Ressourcennutzung zum Wohle der Hansestadt Rostock.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:   Keine

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

22.06.2010 - Hauptausschuss - abgelehnt