Änderungsantrag - 2010/AN/1103-03 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:

 

Der Text hinter „Die Verwaltung wird beauftragt,“ wird gestrichen und ersetzt durch:

 

… die im Städtebaulichen Rahmenplan vorgesehenen zwei Querungsmöglichkeiten über die L22 in Höhe Lagerstraße und Koßfelder Straße im Zuge der grundhaften Erneuerung der L22 im Abschnitt Wokrenter und Grubenstraße zu planen und zu realisieren.

Deckungsquelle für ermittelte Kosten:

Unerwartete Minderausgaben

Einzelplan 8510 IGA , HHSt. 16550000 -  Rückzahlung nicht verbrauchter Zuschüsse
Einzelplan 8610 Eigenbetrieb TzR&W, HHSt. 16550000 -  Rückzahlung nicht verbrauchter Zuschüsse

 

 

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Sachverhalt:

Im Rahmen der außerplanmäßigen grundhaften Erneuerung der L22 zwischen der Wokrenter und Grubenstraße ergibt sich aktuell die günstige Gelegenheit, die Erreichbarkeit des Stadthafens von der Altstadt aus mit minimalem Aufwand zu verbessern. Die Schaffung von Querungshilfen in diesem Bereich ist im gültigen Städtebaulichen Rahmenplan und im Flächennutzungsplan vorgesehen. Dort heißt es:

·         „Bis auf wenige Bereiche stellt diese Straße für den Fußgänger sowohl straßenbegleitend als auch querend eine Barriere dar. […]. Die Wartezeiten liegen teilweise sehr hoch, die Abstände zwischen den Querungen sind deutlich zu groß. So fehlen zwischen Schnickmannstraße und Grubenstraße (ca. 600 m Länge) zwei Querungen.“ (Städtebaulicher Rahmenplan, 2. Fortschreibung 2008, S.82)

 

·         „Die Verringerung der Trennwirkung des Straßenzuges Warnowufer/Am Strande kann zunächst durch die Einrichtung zusätzlicher Querungsmöglichkeiten nach Schließung des äußeren Tangentenringes erreicht werden.“ (Flächennutzungsplan)

 

Da im Antrag weder auf die konkrete Gestaltung der Querungsmöglichkeiten noch auf die  finanziellen Auswirkungen eingegangen wurde, wird die Verwaltung aufgefordert, im Rahmen der Planung verschiedene Varianten hinsichtlich finanzieller, städtebaulicher und wirtschaftlicher Aspekte sowie zusätzlicher Umweltbelastungen und Lärmbelästigungen zu prüfen und die optimale Variante auszuwählen.

Sofern eine vollständige Realisierung der Querungsmöglichkeiten im Jahre 2010 nicht möglich ist, sind die Kosten für die Vollendung der Maßnahme in den Haushaltsplanes 2011 einzuordnen.

 

 

 

 

Werner Simowitsch

Vorsitzender des Ortsbeirates 14

 

 

 

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Beschlüsse

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25.05.2010 - Bau- und Planungsausschuss - abgelehnt

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27.05.2010 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - abgelehnt

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09.06.2010 - Bürgerschaft - abgelehnt