Änderungsantrag - 2010/AN/1103-03 (ÄA)
Grunddaten
- Betreff:
-
Werner Simowitsch (für Ortsbeirat Stadtmitte)
Fußläufige Verbindung zwischen Altstadt und Stadthafen über die L22 zwischen Grubenstraße und Stadthafen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 25.05.2010
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführend:
- Ortsamt 6/Kröpeliner Tor-Vorstadt, Stadtmitte ...
- Beteiligt:
- Sitzungsdienst
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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25.05.2010
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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27.05.2010
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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09.06.2010
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Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag
wird wie folgt geändert:
Der Text hinter
„Die Verwaltung wird beauftragt,“ wird gestrichen und ersetzt
durch:
… die im Städtebaulichen
Rahmenplan vorgesehenen zwei Querungsmöglichkeiten über die L22 in Höhe
Lagerstraße und Koßfelder Straße im Zuge der grundhaften Erneuerung der L22 im
Abschnitt Wokrenter und Grubenstraße zu planen und zu realisieren.
Deckungsquelle für
ermittelte Kosten:
Unerwartete Minderausgaben
Einzelplan 8510 IGA , HHSt. 16550000 -
Rückzahlung nicht verbrauchter Zuschüsse
Einzelplan 8610 Eigenbetrieb TzR&W, HHSt. 16550000 - Rückzahlung nicht verbrauchter Zuschüsse
Sachverhalt:
Im Rahmen
der außerplanmäßigen grundhaften Erneuerung der L22 zwischen der Wokrenter und
Grubenstraße ergibt sich aktuell die günstige Gelegenheit, die Erreichbarkeit
des Stadthafens von der Altstadt aus mit minimalem Aufwand zu verbessern. Die
Schaffung von Querungshilfen in diesem Bereich ist im gültigen Städtebaulichen
Rahmenplan und im Flächennutzungsplan vorgesehen. Dort heißt es:
·
„Bis auf wenige Bereiche stellt diese Straße für den Fußgänger
sowohl straßenbegleitend als auch querend eine Barriere dar. […]. Die
Wartezeiten liegen teilweise sehr hoch, die Abstände zwischen den Querungen
sind deutlich zu groß. So fehlen zwischen Schnickmannstraße und Grubenstraße
(ca. 600 m Länge) zwei Querungen.“ (Städtebaulicher Rahmenplan, 2.
Fortschreibung 2008, S.82)
·
„Die Verringerung der Trennwirkung des Straßenzuges
Warnowufer/Am Strande kann zunächst durch die Einrichtung zusätzlicher
Querungsmöglichkeiten nach Schließung des äußeren Tangentenringes erreicht
werden.“ (Flächennutzungsplan)
Da im Antrag
weder auf die konkrete Gestaltung der Querungsmöglichkeiten noch auf die finanziellen Auswirkungen eingegangen wurde,
wird die Verwaltung aufgefordert, im Rahmen der Planung verschiedene Varianten
hinsichtlich finanzieller, städtebaulicher und wirtschaftlicher Aspekte sowie
zusätzlicher Umweltbelastungen und Lärmbelästigungen zu prüfen und die optimale
Variante auszuwählen.
Sofern eine
vollständige Realisierung der Querungsmöglichkeiten im Jahre 2010 nicht möglich
ist, sind die Kosten für die Vollendung der Maßnahme in den Haushaltsplanes
2011 einzuordnen.
Werner
Simowitsch
Vorsitzender
des Ortsbeirates 14