Stellungnahme - 2010/AF/1148-01 (SN)
Grunddaten
- Betreff:
-
Entlohnungen bei den für die Hansestadt Rostock arbeitenden Postdiensten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 27.05.2010
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- Hauptverwaltungsamt
- Fed. Senator/in:
- S 2, Georg Scholze
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Kenntnisnahme
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09.06.2010
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Sachverhalt:
1. Welche
Unternehmen sind mit der Beförderung der Behördenpost für die Hansestadt
Rostock tätig?
Im Ergebnis einer europaweiten Ausschreibung wird der Postversand zum
01.06.2010 neu geregelt.
Briefsendungen
außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns werden ab 01.06.2010 durch die Firma
„Nordbrief“ zugestellt.
Alle
Postzustellungsaufträge werden durch die Deutsche Post realisiert.
Briefsendungen innerhalb Mecklenburg-Vorpommerns realisiert die Firma
RIDAS bis zum Abschluss des Vergabeverfahrens.
Für Paketsendungen
ist der Hermes Paketdienst tätig.
2. Wie hoch sind die Löhne in den für die Zustellung von
Behördenpost der
Kommune
beauftragten Unternehmen nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in
Leipzig zum Post-Mindestlohn und dem Auslaufen des zugrunde liegenden Tarifvertrages Ende April?
An der o.g.
Ausschreibung der Postdienstleistungen (bekannt gemacht am 15. Mai 2010)
konnten sich nur Postdienstleister beteiligen, die über eine Lizenz nach § 5
Abs. 1 Postgesetz verfügen. Die Lizenz wird von der Regulierungsbehörde auf
Antrag erteilt. Lizenznehmer müssen die Einhaltung der Rechtsvorschriften
garantieren. Dazu gehören auch die Einhaltung der Regelungen des
Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG), bestehende Tarifverträge und die
Postmindestlohnverordnung bis zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts am
28. Januar 2010.
Das Arbeitsnehmer-Entsendegesetz regelt als Rechtsnorm
Mindestentgeltsätze und wurde im Dezember 2007 auf den Bereich
Postdienstleistungen ausgeweitet.
Darüber hinaus
verfügt die Stadtverwaltung Rostock über keine rechtlichen Möglichkeiten,
Reallöhne der Beschäftigten zu kontrollieren.
3. Stellt die Kommune
sicher, dass auch nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zum
Post-Mindestlohn und dem Auslaufend es Tarifvertrages Ende April ein Lohn von
mindestens 9,80 EUR pro Stunde gezahlt (West/Ost) wird? Wir bitten um Begründung
des Vorgehens.
Es gibt keine Rechtsgrundlage,
die es der Stadtverwaltung ermöglicht, regulierend in den
Geschäftsbetrieb der Auftragnehmer einzugreifen.
Einen Mindestlohn bei Briefdienstleistungen per Gesetz durchzusetzen,
wäre über das Arbeitnehmer-Entsendegesetz durch Tarifvertrag bzw.
Postmindestlohnverordnung möglich.
Georg Scholze