Informationsvorlage - 2010/IV/1172

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Die Bürgerschaft hat auf ihrer Sitzung am 03.09.2003 mit dem Beschluss des Feuerwehrbedarfsplanes der Hansestadt Rostock den Oberbürgermeister beauftragt, der Bürgerschaft jährlich im April (beginnend 2005) einen Bericht über den Erfüllungsstand der Schutzziele und der Qualitätsstandards sowie über den Personalbedarf vorzulegen (Beschluss Nr. 0464/03-BV).

 

Mit dem vorliegenden Bericht wird auf der Grundlage des Feuerwehrbedarfsplanes der Erfüllungsstand der Schutzziele für die Produkte „Brandbekämpfung“ und „Technische Hilfeleistungen“ für den Berichtszeitraum vom 01.01. - 31.12.09 dargestellt und analysiert. Des Weiteren enthält der Bericht Aussagen über den Personalbedarf des Brandschutz- und Rettungsamtes.

 

 

Übersicht über die statistischen Einsatzzahlen des Brandschutz- und Rettungsamtes

 

Für den Berichtszeitraum 2009 liegt die Einsatzstatistik des Brandschutz- und Rettungsamtes Rostock vor.

 

 

Die nachfolgende Tabelle enthält eine Übersicht über die Gesamtanzahl der geleisteten Einsätze: 

 


 

Einsatzanlass:

BF 2009 (allein)

FF 2009 (allein)

BF und FF

Summe  2009

Summe  2008

zusammen

Einsätze gesamt:

16.268

196

329

16.793

16.220

 

 

 

 

 

 

davon Brände und Explosionen gesamt:

345

43

87

475

489

davon: Kleinbrände a

37

16

19

72

73

             Kleinbrände b

304

27

47

378

379

             Mittelbrände

3

 

19

22

33

             Großbrände

1

0

2

3

4

             Katastropheneinsätze

 

 

 

0

0

verletzte Personen gerettet:

 

 

10

10

12

getötete Personen geborgen:

 

 

 

 

0

 

 

 

 

 

 

davon Technische Hilfeleistungen:

1.751

63

43

1857

1942

davon: Gefahrguteinsätze

4

0

10

14

8

            Öl

75

0

10

85

117

            Tiere und Insekten

1.150

1

2

1.153

1.211

        Unfall mit Straßenfahrzeugen

19

-

4

23

34

        Unfall mit Schienenfahrzeugen

2

-

1

3

4

        Befreien aus Notlagen

56

 

 

56

48

        Öffnen von Wohnungen bei akuter Gefahr

85

-

1

86

83

verletzte Personen gerettet

21

-

3

24

41

getötete Personen geborgen

5

-

 

5

5

 

 

 

 

 

 

davon Notfalleinsätze Rettungsdienst     gesamt:

12.685

-

-

12.685

12.322

davon:  NEF- Einsätze

6.529

-

-

6.529

6.687

             RTW- Einsätze

6.156

-

-

6.156

5.635

 

 

 

 

 

 

davon: KTW- Einsätze

504

-

-

504

525

 

 

 

 

 

 

davon Fehleinsätze (Feuerwehr) gesamt:

827

22

181

1.030

942

davon:  blinde Alarme

96

4

52

152

130

             Böswillige Alarme

9

1

5

15

25

             Brandmeldeanlagen

273

0

34

307

238

sonstige Einsätze:

2.285

68

18

2.371

2515

 

Tabelle1:    Gesamtübersicht über die Anzahl an Bränden, Technischen Hilfeleistungen, der Rettungsdiensteinsätze (nur RD-Einsätze, die durch das BRA erfolgten) und der sonstigen Einsätze (Fahrten zur Aufschaltung von Brandmeldeanlagen, Ausbildungsfahrten, Kontrollfahrten, Sicherheitswachen usw.)

 

Anmerkung:

 

Durch die Mitarbeiter der Tierrettung wurden 355 Tiere in das Tierheim bzw. in die Tierklinik Rostock gebracht:

183 Hunde, 91 Katzen, 2 Schafe,1 Rehkitz, 23 Kleinsäuger, 44 Vögel, 5 Kleinkaninchen, 3 Hausratten, 1 Milchkornnatter, 1 Vogelspinne und 1 Schildkröte.

Weiterhin wurden 20 verwilderte Fleischrinder in der Freihaltung, durch Sedierung als Ersatzvornahme sichergestellt.

Ausgewildert wurden 132 Tiere.

578 Einsätze Tierunfälle/ Tierbergungen wurden abgeleistet, davon beispielsweise 2 Stück Rotwild, 21 Stück Schwarzwild, 64 Stück Rehwild, 41 Füchse, 18 Marderhunde, 41 Steinmarder, 4 Schweinswale, 4 tote Rinder aus Freihaltung, 1 Jakobsschaf, 1 Biber, 1 Leguan, 1 Python.

 

Für die vorliegenden Analysen der Einsätze konnten nicht alle Einsätze berücksichtigt werden. Die Wertungskriterien für die zu berücksichtigenden Einsätze sind in Anlage 1 detailliert beschrieben.

 

Für die Produkte „Brandbekämpfung“ und „Technische Hilfeleistung“ wurden folgende Schutzziele betrachtet:

 

Schutzziel 1 gemäß Feuerwehrbedarfplan 2003:

Erfüllung der „Hilfsfrist“ in 9,5 min für ein Hilfeleistungslöschfahrzeug oder eines Äquivalents und einer Drehleiter

=          mit einer Funktionsstärke von 10 Funktionen

=          mit einem Erreichungsgrad von 80 %

 

Schutzziel 2 gemäß Feuerwehrbedarfplan 2003:

Erfüllung der „Erweiterten Hilfsfrist“ in 14,5 min für ein weiteres Hilfeleistungslöschfahrzeug (HLF) oder eines Äquivalents.

=          mit einer erweiterten Funktionsstärke von insgesamt 16 Funktionen (10 + 6) bei der Brandbekämpfung

=          mit einem Erreichungsgrad für die Erfüllung dieser Qualitätskriterien von 80 %

 

1.         Ergebnisse der Analyse der Brandeinsätze

1.1       Analyse der Brände für das gesamte Berichtsjahr 2009

 

Die Gesamtanzahl der auswertbaren Brände im Stadtgebiet betrug im Berichtszeitraum 475 Brände.

Zur Beurteilung des Sicherheitsniveaus „Menschenrettung“ werden nur die 58 Gebäudebrände (!) betrachtet, bei denen eine Menschengefährdung unterstellt werden musste.

 

1.1.1     Analyse der Gebäudebrände (01.01.-31.12.2009)

 

Die Verteilung der 58 Gebäudebrände auf die Zuständigkeitsbereiche der Feuerwachen sowie der entsprechende Stand der Erfüllung der Schutzziele 1 (Menschenrettung) und 2 (Verhinderung Feuerüberschlag) ist zusammenfassend aus der nachfolgenden Tabelle 2 ersichtlich:

 

Kriterium

FW 1

FW 2

FW 3

Gesamt

 

Anteil FW 1:

Anteil FW 2:

Anteil FW 3:

Brände

Gebäudebrände

19 (= 32,8 %)

29 (= 50 %)

10 (= 17,3 %)

58

Erreichungsgrad Hilfsfrist 9,5 min

57,9 %

58,6 %

0 %

48,3 %

Erreichungsgrad Erweiterte Hilfsfrist  14,5 min

94,1 %

78,6 %

80 %

83,6 %

 

Tabelle 2: Ergebnisse der Analyse der Gebäudebrände bezogen auf die Eintreffzeit der Funktionen

 

Aus der Tabelle wird ersichtlich, dass im Bereich der Feuerwache 2 (Nordwesten) die meisten Gebäudebrände aufgetreten sind.

Die Hilfsfrist 1 aus dem Jahr 2008 konnte, bis auf die Hilfsfrist im Ausrückebereich der Feuerwache 3, verbessert werden. Die Hilfsfrist 1 wurde im Ausrückebereich der Feuerwache 3 bei keinem Gebäudebrand erfüllt. Die Hilfsfrist 2 wurde in den Ausrückebereichen 1 und 3 erreicht und im Ausrückebereich 2 nur knapp verfehlt.


1.2       Neue Schutzzieldefinition nach der Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplanes der Hansestadt Rostock

 

Von den 475 auswertbaren Bränden wurden nur die 58 Gebäudebrände, die im gesamten Stadtgebiet aufgetreten sind, analysiert. Die Analyse nach den, durch die Bürgerschaft neu bestätigten Schutzzielen, führt zu folgenden Ergebnissen:

 

Kriterium

Risikogruppe A

Risikogruppe B

Risikogruppe C

Gesamt

Gebäudebrände

43 (=74,1%)

15 (=25,9%)

0

58

Zielerreichungsgrad Hilfsfrist 1

62,8%

6,7%

0

48,3%

Zielerreichungsgrad Hilfsfrist 2

85%

60%

0

78,2%

 

1.2.1 Schutzziel 1: Kritischer Wohnungsbrand Ortsteile mit Risikogruppe A

 

Das qualitative Ziel ist es, dass die Feuerwehr beim kritischen Wohnungsbrand im Bereich der Ortsteile mit Risikogruppe A innerhalb von 8 min nach der Alarmierung mit 10 Funktionen (Hilfsfrist von 9,5 min) und nach weiteren 5 min (Hilfsfrist von 14,5 min) mit weiteren 6 Funktionen am Einsatzort ist.

Das quantitative Ziel ist ein Zielerreichungsgrad von insgesamt ≥ 90% bezogen auf die Summe der Einsätze gemäß dem Schutzziel.

Zu der Risikogruppe A gehören die Stadtteile Evershagen, Groß Klein, Hansaviertel, Lichtenhagen, Lütten Klein, Reutershagen, Stadtmitte, Südstadt, Kröpeliner-Tor-Vorstadt und Schmarl. In diesen Stadtteilen wohnen 144.732 Menschen. Das entspricht 72,59% der Gesamtbevölkerung Rostocks (Stand 31.12.2009). 43 Gebäudebrände (74,1%) wurden in den Stadtteilen der Risikogruppe A bekämpft.

 

Dieses Schutzziel entspricht dem AGBF - Schutzziel und wird bezogen auf die Hilfsfrist 1 zurzeit mit 62,8% und bezogen auf die Hilfsfrist 2 mit 85% erreicht. Der angestrebte Zielerreichungsgrad von 90% wird insbesondere bezogen auf die Hilfsfrist 1 noch nicht erfüllt, weil beispielsweise die Stadtteile Evershagen, Groß Klein und Lichtenhagen nicht rechtzeitig erreicht werden können.

 

1.2.2 Schutzziel 2: Kritischer Wohnungsbrand Ortsteile mit Risikogruppe B

 

Das qualitative Ziel ist es, dass die Feuerwehr beim kritischen Wohnungsbrand im Bereich der Ortsteile mit Risikogruppe B innerhalb von 8 min nach der Alarmierung mit 6 Funktionen (Hilfsfrist 9,5 min) und nach weiteren 3 min (Hilfsfrist von 12,5 min) mit weiteren 10 Funktionen am Einsatzort ist.

Das quantitative Ziel ist ein Zielerreichungsgrad von insgesamt ≥ 90% bezogen auf die Summe der Einsätze gemäß dem Schutzziel.

Zu der Risikogruppe B gehören die Stadtteile Brinckmansdorf, Dierkow-Neu, Dierkow-Ost, Dierkow-West, Gartenstadt/Stadtweide, Gehlsdorf, Peez, Seebad Warnemünde und Toitenwinkel. In diesen Stadtteilen wohnen 48.892 Menschen. Das entspricht 24,52% der Gesamtbevölkerung Rostocks (Stand 31.12.2009). 15 Gebäudebrände (25,9%) wurden in den Stadtteilen der Risikogruppe B bekämpft.

Die Hilfsfrist 1 wird im Jahr 2009 mit 6,7% und in der Hilfsfrist 2 mit 60% erreicht.

 

1.2.3 Schutzziel 3: Kritischer Wohnungsbrand Ortsteile mit Risikogruppe C

 

Das qualitative Ziel ist es, dass die Feuerwehr beim kritischen Wohnungsbrand im Bereich der Ortsteile mit Risikogruppe C innerhalb von 12 min nach der Alarmierung mit 6 Funktionen (Hilfsfrist 13,5 min) und nach weiteren 5 min (Hilfsfrist von 18,5 min) mit weiteren 6 Funktionen am Einsatzort ist.

Das quantitative Ziel ist ein Zielerreichungsgrad von insgesamt ≥ 90% bezogen auf die Summe der Einsätze gemäß dem Schutzziel.

Zu der Risikogruppe C gehören die Stadtteile Biestow, Diedrichshagen, Hinrichsdorf, Hinrichshagen, Hohe Düne, Jürgeshof, Krummendorf, Markgrafenheide, Wiethagen, Nienhagen, Stuthof und Torfbrücke.

In diesen Stadtteilen wohnen 5.756 Menschen. Das entspricht 2,89% der Gesamtbevölkerung Rostocks (Stand 31.12.2009).

Im Jahr 2009 gab es in diesen Stadtteilen keine auswertbaren Gebäudebrände.

 

 

 

 

 

 

1.3       Zusammenfassung der Analyse der Brände im Berichtsjahr 2009

1.3.1     Aussagen zu den Gebäudebränden gemäß dem Feuerwehrbedarfsplan 2003

 

In der Hansestadt Rostock betrug der gemäß den Vorgaben der „Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren“ (AGBF) ermittelte Erreichungsgrad für die Erfüllung des Schutzzieles 1 (Hilfsfrist Menschenrettung bei 58 Gebäudebränden) für das gesamte Berichtsjahr 2009 48,3 % (2008: 47,1 %).

Der Erreichungsgrad für die Erfüllung der „Erweiterten Hilfsfrist“ beträgt gemäß den Vorgaben der AGBF bei Gebäudebränden und bezogen auf das gesamte Stadtgebiet 83,6 % (2008: 74 %).

 

Das Einsatzaufkommen, bezogen auf das Territorium der Hansestadt Rostock, beträgt 1,73 Brände pro 1.000 Einwohner (2008: 1,76). Zugrunde gelegt wurde die Einwohnerzahl mit Stand 31.12.2009: 199.380.

 

Eine Auswertung, bezogen auf die Stadtteile, lässt keine gesicherten aktuellen Aussagen zu. Die im Berichtsjahr 2009 registrierte Anzahl an Gebäudebränden ist für diese Betrachtungen zu gering.

 

 

1.3.2          Aussagen zu den Gebäudebränden gemäß dem Feuerwehrbedarfsplan 2009

 

Die Bebauung der Hansestadt Rostock sowie anderer Großstädte ist nicht homogen. Somit ist ein realer Vergleich der Schutzziele mit anderen Großstädten nicht möglich. Die Einteilung des Territoriums in Risikoklassen hat zur Folge, dass in den Bereichen der Stadt, in denen die meisten Menschen wohnen, die meisten Gebäudebrände bekämpft und Menschen gerettet werden müssen, auch die höchsten Anforderungen an die Schutzziele gestellt werden.

In den Stadtteilen der Risikogruppe A wohnen 72,59% aller Einwohner Rostocks. 74,1% aller Gebäudebrände werden hier bekämpft. Das Schutzziel kann, bezogen auf die Hilfsfrist 1 mit 62,8% und bezogen auf die Hilfsfrist 2 mit 85% erreicht werden.

In den Stadtteilen der Risikogruppe B wohnen 24,52% aller Einwohner Rostocks. 25,9% aller Gebäudebrände werden hier bekämpft. Das Schutzziel kann bezogen auf die Hilfsfrist 1 mit 6,7% und bezogen auf die Hilfsfrist 2 mit 60% erreicht werden.

In den Stadtteilen der Risikogruppe C gab es 2009 keine auswertbaren Gebäudebrände.

 

Fehleranalyse und eingeleitete Maßnahmen

 

Bei Stichprobenkontrollen wurde Anfang 2008 festgestellt, dass bei einigen Einsätzen, für die Einsatzzeiten relevante Daten, nicht korrekt durch die Technik erfasst wurden. Im Rahmen der Einsatznachbearbeitung wurden diese fehlerhaften Daten nicht erkannt bzw. nicht korrigiert.

Aus diesem Grund werden seit dem 18.01.2008 gemäß einer internen Festlegung alle Einsätze mit „Menschenleben in Gefahr“ gesondert überprüft und ausgewertet. Im Einsatzprotokoll hat der Einsatzleiter unter anderem die Gründe für die Nichteinhaltung der Ausrückezeiten bzw. für die Verzögerung bei der Anfahrt zu vermerken.

 

 

2.       Ergebnisse der Analyse der Technischen Hilfeleistungen

 

Von den insgesamt registrierten 1.751 technischen Hilfeleistungseinsätzen konnten im Rahmen der Auswertung der Einsatzfahrten mit Sondersignal nur 467 Einsätze statistisch ausgewertet werden. Dies resultiert u. a. aus der Tatsache, dass die Anfahrt zu den Tiereinsätzen und Tragehilfen in der Regel nicht mit Sondersignal erfolgte und diese damit nicht in der Auswertung berücksichtigt wurden.

Die kritische Überprüfung der Art der geleisteten Hilfeleistungseinsätze ergab, dass von den 467 auswertbaren Hilfeleistungen nur 38 Hilfeleistungen auf Verkehrsunfälle mit Straßenfahrzeugen und Schienenfahrzeugen entfielen. Aus Sicht des Brandschutz- und Rettungsamtes kann auf Grund dieser geringen Einsatzzahl keine repräsentative Aussage bezüglich des Schutzniveaus bei Technischen Hilfeleistungen in der Hansestadt Rostock getroffen werden.

 

Eine gesonderte Betrachtung des im Feuerwehrbedarfsplan definierten „kritischen Hilfeleistungseinsatz“ (Verkehrsunfall mit PKW und eingeklemmter Person) ist gemäß dem vorliegenden Gutachten der Firma Rinke nicht mehr vorgesehen.

 

Das Einsatzaufkommen, bezogen auf das Territorium der Hansestadt Rostock, beträgt 2,34 (2008 = 2,57) auswertbare Technische Hilfeleistungen pro 1.000 Einwohner. Werden alle Technischen Hilfeleistungen berücksichtigt, dann erhöht sich die Zahl auf 8,78 (2007: 9,6) Einsätze pro 1.000 Einwohner. Auch hier wird von 199.380 Einwohnern (Stand 31.12.2009) ausgegangen.

 

 

3.         Ergebnis der Einhaltung der vereinbarten Schichtstärken in den Feuerwachen 1 - 3

 

Im alten Feuerwehrbedarfsplan wurden die notwendigen Schichtstärken für die einzelnen Feuerwachen festgelegt und durch die Bürgerschaft beschlossen. Die dort vereinbarten Funktionsstärken konnten auch im Berichtszeitraum 2009 auf Grund der Reduzierung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit nicht eingehalten werden. Aus diesem Grund hat die Dienststelle festgelegt, dass zum geforderten Abbau der Zeitguthaben der Mitarbeiter die Funktionsstärken in den Feuerwachen wie folgt reduziert wurden: 

 

Feuerwache 1:

 

Ab 01.04.2007:             16 Funktionen (Vorgabe: 15+1=16, Abweichung: ± 0)

Seit dem 03.09.2007:    14 Funktionen (Vorgabe: 15+1=16, Abweichung: - 2)

 

Feuerwache 2:

 

Ab 01.04.2007:             12 Funktionen (Vorgabe: 11, Abweichung: +1)

Seit dem 03.09.2007:    10 Funktionen (Vorgabe: 11, Abweichung: - 1)

 

Feuerwache 3:

Ab 01.04.2007:             12 Funktionen (Vorgabe: 14, Abweichung: -2)

Seit dem 03.09.2007:    10 Funktionen (Vorgabe: 14, Abweichung: - 4)

 

Erläuterung zu den unterschiedlichen Funktionsstärken

 

Auch im Berichtszeitraum 2009 erfolgte die Besetzung der täglich vorzuhaltenden Funktionen im Brandschutz- und Rettungsamt der Hansestadt Rostock unter Beachtung folgender Prioritäten:

 

·         Die Besetzung der 3 Funktionen in der Leitstelle war zu 100% sicherzustellen. Die geforderte Besetzung der 12 Funktionen (ab 01.11.2007 10 Funktionen) auf den Rettungsdienstfahrzeugen zu 100% war sicherzustellen. Ab 01.11.2007 wurde ein Rettungswagen an das DRK übergeben und das frei werdende Personal zur Personalverstärkung auf die drei Feuerwachen verteilt.

·         Bei Personalengpässen aufgrund von kurzfristigen Krankheitsspitzen bzw. der erhöhten personellen Absicherung von Speziallehrgängen (Erwerb und Erhaltung von Sachkundenachweisen) wurde regelmäßig auf den verfügbaren Personalpool der Feuerwachen zurückgegriffen.

·         Unterschreitungen der Dienststärken in den Feuerwachen wurden durch den diensthabenden Leitungsdienst nur genehmigt, wenn alle Rufbereitschaften und begleitenden Maßnahmen ausgeschöpft waren. 

 

Im Berichtszeitraum 2009 wurden die vorgegebenen Funktionsstärken wie folgt eingehalten:

 

Anzahl der Schichten

Dienststärke

% des Jahres

% Kumulativ

688

Eingehalten

94,25

94,25

41

1 Funktion nicht besetzt

5,6

99,85

1

2 Funktionen nicht besetzt

0,15

100

0

3 Funktionen nicht besetzt

0

100

0

4 Funktionen nicht besetzt

0

100

0

5 Funktionen nicht besetzt

0

100

0

6 Funktionen nicht besetzt

0

100

 

Im Berichtszeitraum 2009 wurde ganzjährig von den vereinbarten Funktionsstärken gemäß Feuerwehrbedarfsplan abgewichen. Die entsprechend den aktuellen Erfordernissen angepasste Funktionsstärke konnte jedoch bei 688 Schichten (= 94,25 %) des Jahres eingehalten werden.

 

 

Anmerkung:

Die Gründe für die Arbeitszeitreduzierung gemäß der EU-Arbeitsschutzrichtlinie 2003/88/EG wurden bereits in der Informationsvorlage 0020/06 (Bürgerschaftssitzung 05.04.2006) genannt. Zum 01.03.2008 hat das Amt 37 zwei Brandmeisteranwärter eingestellt, die jedoch erst am 31.12.2009 ihre Ausbildung beendet haben.

 

Das vorhandene Personal reichte 2009 trotz der verstärkten Einbeziehung der Mitarbeiter aus dem Tagesdienst nicht aus, die Auswirkungen der Arbeitszeitreduzierung und das zusätzliche Ausscheiden von Mitarbeitern aufzufangen. Aus diesem Grund wurden das ganze Berichtsjahr 2009 planmäßig 7 Funktionen außer Dienst genommen.

Zum 01.03.2009 wurden insgesamt 14 Brandmeisteranwärter eingestellt, damit auf anstehende Pensionierungen reagiert werden kann. Für die Rückführung des Rettungstransportwagens vom DRK zur Feuerwehr werden erst 2010 zehn ausgebildete Brandmeisteranwärter von anderen Berufsfeuerwehren übernommen.

 

Erhebliche Probleme bereitete auch 2009 die planmäßige Sicherstellung der Besetzung der Rettungsdienstfahrzeuge, so dass regelmäßig auf die Mitarbeiter auf den Feuerwehrfahrzeugen zurückgegriffen werden musste.

 

Zur Absicherung des Flughafens Rostock-Laage wurden gleichzeitig immer 4 Beamte an den Wochenenden und Feiertagen eingesetzt.

 

Die Auswirkungen der derzeitig praktizierten Abweichungen vom Feuerwehrbedarfsplan wurde im vorliegenden Gutachten der Firma Rinke untersucht. Das Gutachten sieht eine Erhöhung der Funktionsstärke vor. Durch den vorliegenden Beschluss der Bürgerschaft muss das entsprechende Personal zur Verfügung gestellt werden bzw. die Voraussetzungen für eine Optimierung der Dienstorganisation im Brandschutz- und Rettungsamt Rostock geschaffen werden.

 

 

4.         Zusammenfassung

 

Die Auswertung des Erfüllungsstandes der Schutzziele 1 und 2 für die Brandeinsätze erfolgte auch für das Berichtsjahr 2009 unter Berücksichtigung der festgelegten Qualitätskriterien. Die Ermittlung der Erreichungsgrade im Berichtszeitraum 2009 erfolgte jedoch nur für die Gebäudebrände, bei denen eine Gefahr für Menschenleben unterstellt werden muss.

 

Die Brandanalysen für das Zuständigkeitsgebiet der Feuerwache 2 ergaben, dass durch die Verlegung der Feuerwache 2 eine erhebliche Verbesserung der Erreichungsgrade für die Einhaltung der Schutzziele 1 (Menschenrettung = 58,6%) und 2 (Verhinderung Feuerübersprung = 78,6%) erzielt werden konnte.

Für den Berichtszeitraum 2009 muss eingeschätzt werden, dass der beschlossene Erreichungsgrad für das Schutzziel 1 im gesamten Stadtgebiet noch nicht erreicht wurde. Der Erreichungsgrad für das Schutzziel 2 beträgt 83,6 % und liegt somit über dem vereinbarten Erreichungsgrad für das gesamte Stadtgebiet Rostock!

 

Mit der Bestätigung der Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplanes am 09.09.2009 erfolgte für das Berichtsjahr 2009 erstmals eine getrennte Analyse für die einzelnen Risikogruppen A-C.

 

In den Ortsteilen mit der höchsten Risikogruppe A wohnen 72,6% der Gesamtbevölkerung Rostocks. Der neue Erreichungsgrad von 90% für die Hilfsfrist 1 (62,8%) und für die Hilfsfrist 2 (85%) wurde im Berichtszeitraum nicht eingehalten.

 

In den Ortsteilen mit der Risikogruppe B wohnen 24,52% der Gesamtbevölkerung Rostocks. Zu diesen Ortsteilen gehören u.a. die Ortsteile im Nordosten der Hansestadt Rostock, für die der Gutachter ein Defizit festgestellt und den Neubau einer Feuerwache für die Berufsfeuerwehr und Freiwillige Feuerwehr gefordert hat. Die mittleren Erreichungsgrade für die Hilfsfrist 1 (Menschenrettung) mit 6,7% und für die Hilfsfrist 2 mit 60% bestätigen für das Berichtsjahr 2009 die ermittelten Defizite des Gutachters.

 

In den Ortsteilen mit der geringsten Risikogruppe C wohnen nur 2,89% der Gesamtbevölkerung Rostocks. In diesen Ortsteilen gab es im Berichtsjahr keinen auswertbaren Gebäudebrand.

 

5.         Schlussfolgerungen

 

Die Analyse der Einsatzzahlen ergibt folgende Schlussfolgerungen:

 

a)         Verkürzung Gesprächs- und Disponierungszeit

Es wird im Rahmen der Einsatznachbearbeitung geprüft, inwieweit die Gesprächs- und Disponierungszeiten bei den Technischen Hilfeleistungseinsätzen durch standardisierte Abfragealgorithmen verkürzt werden können (konnte im Jahr 2009 noch nicht realisiert werden).

 

b)         Verbesserung der Hilfsfristen

Die Veränderung des Analyseansatzes sowie die Inbetriebnahme der neuen Feuerwache haben wesentlich zur Verbesserung der Hilfsfristen beigetragen.

Durch die langen Anfahrtswege zu den Ortsteilen Dierkow-Neu und Toitenwinkel konnte der Erreichungsgrad für die Einhaltung der Hilfsfrist in der FW 3 nicht wesentlich verbessert werden. Das Gutachten der Firma Rinke sieht den Bau einer neuen Feuerwache im Bereich Dierkow vor.

 

c)         Qualitätsmanagement bei der Einsatznachbearbeitung

Das Qualitätsmanagement bei der Analyse der „Brandeinsätze mit Menschenleben in Gefahr“ muss weiter verbessert werden. Menschliche bzw. technische Mängel bei der Einsatzdokumentation müssen als Fehlerquelle zeitnah erfasst und korrigiert werden. Objektive Verzögerungsgründe bei der Anfahrt zur Einsatzstelle, wie z.B. enge und zugeparkte Straßen, sind im Einsatzbericht zu dokumentieren.

 

 

Die Auswertung der Einhaltung der Funktionsstärken ergibt folgende Schlussfolgerungen:

 

a)         Im Rahmen der Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplanes wurden die Auswirkungen der derzeitigen Abweichungen untersucht. Der Gutachter empfiehlt, zukünftig mehr Funktionen im Brandschutzbereich vorzuhalten. Mit dem Beschluss über die Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplanes entschied die Bürgerschaft über die Umsetzung der Gutachterempfehlungen. Für die Absicherung der dann geltenden Funktionsstärken muss dem BRA auch zukünftig das notwendige Personal zur Verfügung gestellt werden.

 

b)    Zur Absicherung der derzeitigen bzw. zukünftigen Funktionsstärken ist es weiterhin erforderlich, dass die Voraussetzungen zur Optimierung der Dienstorganisation und des Personaleinsatzes geschaffen werden.

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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09.06.2010 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben