Änderungsantrag - 2009/BV/0683-19 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Im Beschlussvorschlag wird in § 10 der Absatz 9 ersetzt durch:

 

 „Die Aufsichtsratssitzungen werden grundsätzlich mit einer Frist von mindestens zwei

Wochen vom Vorsitzenden schriftlich einberufen. In dringenden Fällen kann

die Ladungsfrist verkürzt oder auf andere Weise geladen werden, wobei eine

Frist von drei Werktagen nicht unterschritten werden soll. In jedem Fall ist

unter Mitteilung der Tagesordnung zu laden. Mit der Ladung soll die

Übersendung der erläuternden Unterlagen erfolgen. Das Recht der Mitglieder

des Aufsichtsrates aus Absatz 10 bleibt hiervon unberührt.“

 

 

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Beschlüsse

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05.05.2010 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen

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09.06.2010 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen