Antrag - 2010/AN/1139
Grunddaten
- Betreff:
-
Dr. Ulrich Seidel (für die FDP-Fraktion)
Aufstellung des stadteigenen Vermögens der Hansestadt Rostock
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 15.06.2010
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- FDP-Fraktion
- Beteiligt:
- Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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17.06.2010
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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07.07.2010
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Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine vollumfängliche Aufstellung und Kategorisierung des gesamten stadteigenen Vermögens der Hansestadt Rostock durchzuführen.
Dabei sind alle im Eigentum der Stadt befindlichen Vermögenswerte aufzulisten. Das Immobilienkonzept der Hansestadt Rostock ist dabei zu aktualisieren und fließt in Gänze ein. Alle Vermögen sind in die Kategorien A, B und C einzuteilen, die nachfolgende Einteilung versteht sich als Vorschlag zur Entscheidungsfindung.
A = langfristig (länger als 10 Jahre) zur Aufgabenerfüllung notwendig
B = mittelfristig (bis maximal 10 Jahre) zur Aufgabenerfüllung notwendig
C = zur Aufgabenerfüllung nicht benötigt
Kategorie C ist dabei zu definieren als Vermögen, das ohne Beeinträchtigung der öffentlichen Aufgaben veräußerbar ist und damit in finanzielle Ressourcen überführt werden kann.
Die daraus resultierende Aufstellung stadteigenen Vermögens der Hansestadt Rostock ist
der Bürgerschaft spätestens zum 01.12.2010 zur Beschlussfassung vorzulegen..
Begründung:
Die Stadt verfügt nicht über eine vollumfängliche Auflistung ihrer eigenen Vermögenswerte. Das Immobilienkonzept der KOE greift zu kurz. Dieses umfasst lediglich städtische Gebäude und Anlagen, keine Beteiligungen, keine zu Freizeit- und Erholungszwecken errichteten Gebäude, keine unbebauten Grundstücke und keine im Sondervermögen der RGS befindlichen Gebäude und Anlagen. Die fehlenden müssen ebenfalls Bestandteil der angestrebten Aufstellung sein. Die letzte Aktualisierung des Immobilienkonzeptes stammt aus dem Jahr 2008, eine Überarbeitung ist daher im Zuge der kommenden Umstellung des kommunalen Haushalts auf Doppik unumgänglich, die Synergieeffekte nicht zu übersehen. Zudem sieht auch die Verwaltung die Durchführung einer Auflistung und Bewertung im Zuge der Umstellung auf die kommunale Doppik als unumgänglich an, siehe 2010/AN/0832-01 (SN).
Für eine zukunftsorientierte Politik auf Grundlage gleichen Kenntnisstandes, gleicher Bewertung und umfassender Kenntnis ist jedoch eine konzeptionelle Auflistung unabdingbar.
Bürgerschaft und Verwaltung der Stadt müssen sich im Klaren über die Vermögenswerte der Stadt sein, um objektive und situationsangepasste Richtungsentscheidungen auf der Basis verlässlicher Zahlen treffen zu können. Diese Definition kommunalen Vermögens bestätigt die Stadt in der Stellungnahme zur Anfrage 2009/AM/0787. Es ist daher wünschenswert, dass alle Beteiligten ihrer Verantwortung gerecht werden und mit der Entscheidung für eine generelle, umfängliche Auflistung inklusive Bewertung, eine transparente Grundlage für zukünftige Entwicklungen beschließen.
17.06.2010 - Finanzausschuss - vertagt
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine vollumfängliche Aufstellung und Kategorisierung des gesamten stadteigenen Vermögens der Hansestadt Rostock durchzuführen.
Dabei sind alle im Eigentum der Stadt befindlichen Vermögenswerte aufzulisten. Das Immobilienkonzept der Hansestadt Rostock ist dabei zu aktualisieren und fließt in Gänze ein. Alle Vermögen sind in die Kategorien A, B und C einzuteilen, die nachfolgende Einteilung versteht sich als Vorschlag zur Entscheidungsfindung.
A = langfristig (länger als 10 Jahre) zur Aufgabenerfüllung notwendig
B = mittelfristig (bis maximal 10 Jahre) zur Aufgabenerfüllung notwendig
C = zur Aufgabenerfüllung nicht benötigt
Kategorie C ist dabei zu definieren als Vermögen, das ohne Beeinträchtigung der öffentlichen Aufgaben veräußerbar ist und damit in finanzielle Ressourcen überführt werden kann."
Die daraus resultierende Aufstellung stadteigenen Vermögens der Hansestadt Rostock ist
der Bürgerschaft spätestens zum 01.12.2010 zur Beschlussfassung vorzulegen..
Abstimmungsergebnis:
Angenommen |
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Abgelehnt |
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Dafür |
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Dagegen |
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Enthaltungen |
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