Anfrage der Fraktion - 2010/AF/1133

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

UFR („Unabhängige Bürger FÜR Rostock“), eine Wählergruppe in der Rechtsform eines Vereines, hat ein Bürgerbegehren initiiert, das die Verholung des Traditionsschiffes in den Stadthafen zum Ziel hat. In diesem Zusammenhang bitten wir um Beantwortung der nachfolgenden Fragen:

 

Die Begründung des Bürgerbegehrens lautet:

„Begründung des Bürgerbegehrens

Warum ist das IGA-Gelände in Schmarl ein schlechter Standort für das Traditionsschiff?

·     Die unzumutbare Entfernung dieses wirklich sehenswerten Schiffes mit seinen Exponaten zum Stadtzentrum.

·     Reisebusse und Fahrgastschiffe meiden die Anfahrt.

·     Die doppelte Eintrittsgebühr Das umzäunte Museumsgelände.

Warum muss das „Tradi“ in den Stadthafen?

·     Mindestens 50.000 Besucher mehr pro Jahr wodurch mindestens 200.000 € Einsparungen jährlich für die Stadtkasse (bis 2018 mind. 1,6 Mio.) realisiert werden können.

·     Synergieeffekte für Hotel und Gewerbe im Stadthafen.

·     Positive Effekte auf den Landesstourismus, nicht einmal Hamburg hat ein derartiges maritimes Goldstück.“

1.     Inwiefern erfüllt das Bürgerbegehren formal die Anforderungen an die kommunalrechtlich vorgeschriebene Begründung, insbesondere die Kostenfrage und die Kostendeckungsfrage?

 

Zu den finanziellen Auswirkungen einer Verholung des Traditionsschiffes in den Stadthafen heißt es im Flyer des Bürgerbegehrens (nicht Bestandteil der Begründung):

„Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten der Verholung liegen bei etwa 150.000,- Euro und werden teilweise (20.000,- Euro) durch Spenden aufgebracht. Realistische Prognosen zufolge werden durch den Betrieb des Schiffes im Stadthafen etwa 200.000,- Euro pro Jahr mehr eingenommen, insbesondere durch Eintrittsgelder. Die Besucherströme im Stadthafen sind weitgrößer als in Schmarl. Diese zusätzlichen Einnahmen fließen unmittelbar oder mittelbar an die Hansestadt Rostock. Die Verholungskosten amortisieren sich somit bereits nach ein bis zwei Jahren Betrieb des Schiffes im Stadthafen Rostock. Die Liegeplatzgebühren müssen nicht berücksichtigt werden, da sie der Stadt zufließen.“

 

2.     Inwiefern erfüllt das Bürgerbegehren inhaltlich die Anforderungen an die Kostendeckungsfrage, unter Berücksichtigung der Verholungskosten für das Traditionsschiff, dessen Neuanbindung, sowie der Kosten für die nachfolgend erforderliche Verlagerung aller weiteren Außenmuseumsstücke vom IGA-Gelände?

3.      Inwiefern entspricht die Sammlung von Einzelunterschriften der kommunalrechtlichen Vorschrift einer Listensammlung?

4.      Wurde der Abstimmungszettel, wie es das Merkblatt für Bürgerbegehren empfiehlt, vorab mit der Stadtverwaltung abgestimmt? Wenn ja mit wem?

 

Das dem Bürgerbegehren beigefügte Bild stellt eine komplette Neuordnung der Museumslandschaft dar. Objekte, die sich derzeit in Schmarl befinden, wurden in den Stadthafen verlagert, der freie Zugang zur Haedgehalbinsel wurde aufgehoben:

 

 

 

5.      Wie hoch sind die Gesamtkosten für dieses Szenario?

6.      Soll der Museumshafen einschließlich seines Gebäudes (Traditionszimmer) seinen bisherigen Standort verlassen? Wenn ja, wohin?

7.      Welches Nachnutzungskonzept für das IGA-Gelände bzw. die IGA GmbH vertritt der Oberbürgermeister nach Verlagerung des Museums in den Stadthafen?

 

 

 

 

 

gez. Dr. Sybille Bachmann

Vorsitzende

 

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

09.06.2010 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben