Stellungnahme - 2010/AN/1103-01 (SN)
Grunddaten
- Betreff:
-
Fußläufige Verbindung zwischen Altstadt und Stadthafen über die L22 zwischen Grubenstraße und Stadthafen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 04.05.2010
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- Tief- und Hafenbauamt
- Fed. Senator/in:
- S 4, Holger Matthäus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Unterbrochen
|
|
Bürgerschaft
|
Entscheidung
|
|
|
05.05.2010
| |||
●
Bereit
|
|
Ortsbeirat Stadtmitte (14)
|
Kenntnisnahme
|
|
●
Erledigt
|
|
Bau- und Planungsausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
25.05.2010
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
|
Kenntnisnahme
|
|
|
27.05.2010
| |||
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft
|
Kenntnisnahme
|
|
|
09.06.2010
|
Beschlussvorschriften:
§ 22 Abs. 2 Kommunalverfassung
bereits gefasste Beschlüsse:
1778/65/1998 (Integriertes Gesamtverkehrskonzept 1998),
0610/08-BV,
0399/08-BV
Sachverhalt:
Die grundhafte Erneuerung der L22
ist Bestandteil des Maßnahmekonzeptes zum Lärmaktionsplan. Hierzu hat die
Bürgerschaft den Beschluss Nr. 0610/08-BV „Umsetzung von Maßnahmen im
Rahmen der Lärmaktions- und Luftreinhalteplanung in der Hansestadt Rostock“
gefasst. Im Ergebnis wurden für die Maßnahme einer lärmreduzierten
Fahrbahndecke auf der L22 120.000 € im Haushalt bereitgestellt. Die
konkreten bau- und lärmtechnischen Untersuchungen fordern aufgrund der
Baugrundverhältnisse, des vorhandenen Fahrbahnzustandes und der speziellen
Anforderungen für eine derartige Fahrbahndecke einen grundhaften
Fahrbahnausbau.
Die Planungen sind zum
gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen, so dass noch keine konkrete
Kostenberechnung vorliegt. Des Weiteren wird sich der Warnow-Wasser- und
Abwasserverband mit Kostenbeteiligung der Hansestadt Rostock im Rahmen einer
Sammlersanierung in dieses Bauvorhaben integrieren.
Die zusätzliche Einordnung von zwei Fußgängerquerungen entsprechend dem Städtebaulichen Rahmenplan war aus Kostengründen nicht Bestandteil dieser Maßnahme und kann kurzfristig finanziell nicht mehr eingeordnet werden.
Es wird aber eine Leerverrohrung
an den eventuellen Querungspunkten eingebracht, so dass zu einem späteren
Zeitpunkt eine Fußgänger-Lichtsignalanlage ohne größeren baulichen Aufwand
nachgerüstet werden kann. Entsprechende Nachträge würden in Verbindung mit den
erforderlichen Planungsleistungen den Baubeginn verzögern, so dass eine
gleichzeitige Realisierung mit dem Vorhaben Vorpommernbrücke nicht mehr
umsetzbar wäre. Damit würden sich die Verkehrsbeeinträchtigungen auf der L22
auch auf das Jahr 2011 ausdehnen.
Aus den genannten Gründen wird der
Antrag abgelehnt.
Holger Matthäus
27.05.2010 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - geändert beschlossen
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, im Zuge der
grundhaften Erneuerung der L22 „Am Strande" zwischen Wokrenter
Straße und Grubenstraße mindestens zwei zusätzliche Querungsmöglichkeiten für
Fußgänger zu schaffen, die eine bessere Verbindung von Altstadt und Stadthafen
gewährleisten.
Abstimmungsergebnis:
Angenommen |
X |
Abgelehnt |
|
|
|
Dafür |
9 |
Dagegen |
0 |
Enthaltungen |
0 |