Stellungnahme - 2010/AN/1103-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschriften:

 

§ 22 Abs. 2 Kommunalverfassung

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

1778/65/1998 (Integriertes Gesamtverkehrskonzept 1998),

0610/08-BV,

0399/08-BV

 

Sachverhalt:

 

Die grundhafte Erneuerung der L22 ist Bestandteil des Maßnahmekonzeptes zum Lärmaktionsplan. Hierzu hat die Bürgerschaft den Beschluss Nr. 0610/08-BV „Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen der Lärmaktions- und Luftreinhalteplanung in der Hansestadt Rostock“ gefasst. Im Ergebnis wurden für die Maßnahme einer lärmreduzierten Fahrbahndecke auf der L22 120.000 € im Haushalt bereitgestellt. Die konkreten bau- und lärmtechnischen Untersuchungen fordern aufgrund der Baugrundverhältnisse, des vorhandenen Fahrbahnzustandes und der speziellen Anforderungen für eine derartige Fahrbahndecke einen grundhaften Fahrbahnausbau.

Die Planungen sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen, so dass noch keine konkrete Kostenberechnung vorliegt. Des Weiteren wird sich der Warnow-Wasser- und Abwasserverband mit Kostenbeteiligung der Hansestadt Rostock im Rahmen einer Sammlersanierung in dieses Bauvorhaben integrieren.

Die zusätzliche Einordnung von zwei Fußgängerquerungen entsprechend dem Städtebaulichen Rahmenplan war aus Kostengründen nicht Bestandteil dieser Maßnahme und kann kurzfristig finanziell nicht mehr eingeordnet werden.

 

Es wird aber eine Leerverrohrung an den eventuellen Querungspunkten eingebracht, so dass zu einem späteren Zeitpunkt eine Fußgänger-Lichtsignalanlage ohne größeren baulichen Aufwand nachgerüstet werden kann. Entsprechende Nachträge würden in Verbindung mit den erforderlichen Planungsleistungen den Baubeginn verzögern, so dass eine gleichzeitige Realisierung mit dem Vorhaben Vorpommernbrücke nicht mehr umsetzbar wäre. Damit würden sich die Verkehrsbeeinträchtigungen auf der L22 auch auf das Jahr 2011 ausdehnen.

Aus den genannten Gründen wird der Antrag abgelehnt.

 

 

 

 

Holger Matthäus

 

 

 

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Beschlüsse

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05.05.2010 - Bürgerschaft - überwiesen

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25.05.2010 - Bau- und Planungsausschuss - zur Kenntnis gegeben

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27.05.2010 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - geändert beschlossen

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, im Zuge der grundhaften Erneuerung der L22 „Am Strande" zwischen Wokrenter Straße und Grubenstraße mindestens zwei zusätzliche Querungsmöglichkeiten für Fußgänger zu schaffen, die eine bessere Verbindung von Altstadt und Stadthafen gewährleisten.

Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

 

Dafür

9

Dagegen

0

Enthaltungen

0

 

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09.06.2010 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben