Informationsvorlage - 2010/IV/1115
Grunddaten
- Betreff:
-
Optimierung der Organisation der Stadtverwaltung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 29.04.2010
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Amt für Management und Controlling
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Kenntnisnahme
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09.06.2010
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Beschlussvorschriften:
§ 38 Abs. 3 KV M-V
bereits gefasste Beschlüsse:
2009/AN/0728
Sachverhalt:
Das KGSt-
Gutachten aus dem Jahre 1992 „Modellstellenpläne für Städte der Größenklassen
1-4 in den neuen Ländern“, das Basis für den Aufbau der Verwaltung nach
der Wende war und an dem u.a. auch Vertreter/innen des Stadt Rostock mitgewirkt
haben, weist bereits im Vorwort darauf hin, dass das Gutachten dazu beitragen
soll, „Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit der Verwaltung in den
neuen Ländern zu verbessern. Es enthält Empfehlungen zur Bildung von Ämtern und
sonstigen den Aufgabenvollzug tragenden Organisationseinheiten…. Das
Gutachten ist damit ein Modell örtlich zu entwickelnder Stellenpläne.
…Der Modellstellenplan abstrahiert von örtlichen Besonderheiten und ist
daher kein schematisch in die örtliche Situation übertragbares Muster. Er ist
eine Orientierungshilfe….“
Unter
Ziffer 1.4 des KGSt- Gutachtens wird zum Dezernatsgliederungsplan (in Rostock
Verwaltungsgliederungsplan) folgendes ausgeführt: “In Städten kann der
Verwaltungschef (Oberbürgermeister, Bürgermeister) seine Leitungsfunktion nicht
mehr für alle Ämter selbst und unmittelbar wahrnehmen. Unter dem Aspekt der
Artverwandtschaft der den Ämtern zugewiesenen Aufgaben und nach politischen
Überlegungen sind jeweils mehrere Ämter zu Dezernaten unter der Leitung eines
Beigeordneten zusammenzufassen. Wegen der politischen Bedeutung der
Dezernatsbildung enthält der Modellstellenplan hierzu keine
Empfehlungen.“
Die
Beigeordneten tragen in Rostock gemäß Hauptsatzung die Bezeichnung Senatorin
oder Senator und leiten die ihnen übertragenen Senatsbereiche.
Bei der
Entwicklung des Modellstellenplans konnte aufgrund großer Unterschiede in der
örtlichen Situation, der Arbeitsorganisation und der Ausstattung mit
Arbeitsmitteln kein Verzeichnis aller benötigten Stellen (Stellenplan)
erarbeitet werden. Der Modellstellenplan zeigt, wie die innere Organisation
aussehen kann, Abweichungen wegen örtlicher Besonderheiten sind durchaus
gängige Verwaltungspraxis.
Der
Modellstellenplan ist ein gängiges Arbeitsinstrument beim Aufbau der
Verwaltungsorganisation in der Hansestadt Rostock. In Anlehnung konnten
Amtsstrukturen aufgebaut und für die Verwaltungsaufgabe sensibilisiert werden.
Er regelt
nicht abschließend Verwaltungsstrukturen. Gemäß § 38 Abs. 7 KV M-V obliegt dem
Oberbürgermeister die Regelung der inneren Organisation der Verwaltung und der
Geschäftsverteilung. Die Zuordnung der Ämtern in die Verwaltungsstruktur, u. a.
auch in dem Geschäftsbereich des OB,
beabsichtigt eine direkte Einflussnahme der Verwaltungsleitung auf
verwaltungsinterne Abläufe. In Umsetzung der dem OB übertragenen v. g. Organisationshoheit
hat er sich für die im Stellenplan ausgewiesene Struktur entschieden.
Der
Haushalts- und Stellenplan wird der Bürgerschaft zur Beschlussfassung
vorgelegt, damit auch die Prämissen im Umgang mit der Verwaltungsstruktur und
deren Abläufe für das kommende Haushaltsjahr.