Änderungsantrag - 2009/BV/0396-01 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Satzung Seite 3:

In § 6 wird in Absatz 1 nach dem ersten Anstrich ein weiterer Anstrich eingefügt:

 

-          Freisitze (Tische und Stühle) mit Freiluft-Heizstrahlern, Heizpilzen oder Gas-Fackeln

 

In der Anlage, Seite 7 wird nach der Tarifnummer 1 eine weitere Nummer 2 wie folgt eingefügt, die folgenden Nummern erhöhen sich um eins:

 

 

Tarif-

Nr.

Art der Sondernutzung

Gebühren-maßstab

Zone 1

Zone 2

2

Freisitze (Tische und Stühle) mit Freiluft-Heizstrahlern, Heizpilzen oder Gas-Fackeln

qm/monatlich

€ 15,00-20,00

€ 8,00

 

 

 

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Sachverhalt:

 

Die Möglichkeit für einen Gastwirt, den öffentlichen Gehweg vor seinem Lokal etwa für ein Straßencafé zu benutzen, stellt eine Gewinnchance dar, die durch die Aufstellung von Heizstrahlern, Heizpilzen oder Gasfackeln erhöht werden soll, indem die Nutzungsdauer der Fläche bis in die kühlen Abendstunden hinein ausgedehnt wird. Durch die längere Nutzung der öffentlichen Fläche kann eine höhere Gebühr gerechtfertigt werden.

 

Darüber hinaus geht von Heizstrahlern (in welcher Form auch immer) in Kombination mit Markisen und Überbauten ein erhöhtes Sicherheitsrisiko in Form von Brandgefahr aus. Zudem handelt es sich bei der Aufstellung von Heizpilzen, aber auch von gasbetriebenen Fackeln mit offener Flamme in Schankvorgärten, um eine neue Entwicklung, die zusätzlichen CO2-Ausstoß generiert. Diese Entwicklung ist unter dem Gesichtspunkt des Klimaschutzes als besonders nachteilig einzustufen, da die Nutzung des offenen Feuers zum Heizen im Freien oder allein zur Erregung von Aufmerksamkeit eine besonders ineffiziente Nutzung fossiler Brennstoffe darstellt. Deshalb soll durch die Erhebung eines erhöhten Gebührensatzes der Einsatz von Heizstrahlern auf ein vernünftiges Maß beschränkt werden.

 

Durch die hier vorgeschlagene Änderung der Sondernutzungssatzung würden für eine Sitzgruppe, z.B. ein Tisch und vier Stühle im Umfang von 5 Quadratmetern, Mehrkosten von unter einem Euro pro Tag entstehen. Bei gemischter Nutzung einer öffentlichen Fläche (beheizt und unbeheizt) kann die Verwaltung pro Freiluft-Heizstrahler, Heizpilz oder Gas-Fackel eine beheizte Fläche von z.B. 10 Quadratmetern annehmen bzw. festsetzen (sog. Beurteilungsspielraum der Verwaltung). Der Rest der beantragten Fläche gilt dann als unbeheizt.

 

 

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Beschlüsse

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15.06.2010 - Ortsbeirat Hansaviertel (9) - abgelehnt

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15.06.2010 - Ortsbeirat Groß Klein (4) - abgelehnt

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16.06.2010 - Ortsbeirat Seebad Markgrafenheide, Seebad Hohe Düne, Hinrichshagen, Wiethagen, Torfbrücke (2) - abgelehnt

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16.06.2010 - Ortsbeirat Stadtmitte (14) - ungeändert beschlossen

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17.06.2010 - Ortsbeirat Toitenwinkel (18) - abgelehnt

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22.06.2010 - Hauptausschuss - zur Kenntnis gegeben

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22.06.2010 - Ortsbeirat Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof (19) - ungeändert beschlossen

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23.06.2010 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - abgelehnt

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24.06.2010 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - abgelehnt

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29.06.2010 - Ortsbeirat Lichtenhagen (3) - abgelehnt

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06.07.2010 - Ortsbeirat Brinckmansdorf (15) - abgelehnt

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06.07.2010 - Ortsbeirat Dierkow-Ost, Dierkow-West (17) - zur Kenntnis gegeben

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06.07.2010 - Ortsbeirat Schmarl (7) - zur Kenntnis gegeben

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07.07.2010 - Bürgerschaft - abgelehnt

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13.07.2010 - Ortsbeirat Evershagen (6) - zur Kenntnis gegeben

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12.08.2010 - Ortsbeirat Südstadt (12) - zur Kenntnis gegeben