Beschlussvorlage - 2010/BV/1106
Grunddaten
- Betreff:
-
6. Änderung des Flächennutzungsplans
Sondergebiet Photovoltaikanlagen Lindenallee
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 30.04.2010
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtplanung und Stadtentwicklung
- Beteiligt:
- Ortsamt 8/ Dierkow, Toitenwinkel, Gehlsdorf, Nordost; Bauamt; Tief- und Hafenbauamt; Amt für Stadtgrün, Naturschutz u. Landschaftspflege; Amt für Umweltschutz
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Toitenwinkel (18)
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Vorberatung
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20.05.2010
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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25.05.2010
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Vorberatung
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26.05.2010
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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27.05.2010
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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09.06.2010
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Beschlussvorschlag:
- Die im wirksamen Flächennutzungsplan der Hansestadt Rostock dargestellte Sondergebietsfläche SO 14.01 - Photovoltaik soll um die maximal verträgliche Fläche erweitert und ebenfalls als Sondergebietsfläche mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ ausgewiesen werden.
- Der
Entwurf der 6. Änderung und die Begründung mit Umweltbericht (Anlage)
werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und zur Auslegung bestimmt.
Beschlussvorschriften: § 22 Abs. 3 Nr. 7 KV M-V
bereits gefasste Beschlüsse: Beschluss über den Flächennutzungsplan der Hansestadt Rostock Nr. 01193/05 vom 01.03.2006
Sachverhalt:
Im Flächennutzungsplan wurde für eine nachhaltige Nutzung
der Solarenergie der Bereich der ehemaligen Deponie Toitenwinkel, der an das
Gewerbegebiet Petersdorfer Straße grenzt, als Sondergebiet
„Photovoltaikanlagen“ ausgewiesen.
Die bisher ausgewiesene Fläche ist für die wirtschaftliche
Betreibung einer Anlage aber zu klein.
Deshalb hat die Bürgerschaft am 02.12.2009 beschlossen, die
maximale Erweiterung der im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Fläche zwischen
Dorf Toitenwinkel und dem Hafenbahnweg insbesondere unter Beachtung umwelt- und
naturschutzfachlicher Belange zu ermitteln und auszuweisen.
Demgemäß
erfolgt dann auch die neue Abgrenzung der landwirtschaftlichen Nutzfläche und
der naturnahen Grünflächen im Geltungsbereich der Änderung.
Eine
Umweltprüfung wird durchgeführt, da Anhaltspunkte für eine mögliche
Beeinträchtigung der Schutzgüter nach §1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB (insbesondere
Auswirkungen auf den Menschen, biologische Vielfalt und Kulturgüter) bestehen.
Die
betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden daher
frühzeitig um Ihre Stellungnahme im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und
Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gebeten. Die gegebenen Hinweise sind in
den Umweltbericht eingeflossen.
Insbesondere
zu den Fragen des Artenschutzes und den Belangen des Bodendenkmalschutzes sind
in nachfolgenden konkreteren Planungen vertiefende Untersuchungen erforderlich.
Die generelle Machbarkeit des Vorhabens auf Flächennutzungsplanebene ist aber
gesichert.
Nach
derzeitigem Stand beträgt die mögliche Erweiterungsfläche ca. 4,3 ha, so dass
insgesamt ca. 5,4 ha zum Betreiben von Photovoltaikanlagen zur Verfügung
stehen.