Informationsvorlage - 2010/IV/1083

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Die Verwaltung informiert über das mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern geführte Gespräch hinsichtlich der Planung und der zukünftigen baulichen Realisierung des planfreien bzw. höhenfreien Kreuzungspunktes an Stelle des plangleichen Doppelknotens B103/B105 – Schmarler Damm – B.-Brecht-Straße und B103/B105 – An der Jägerbäk wie folgt:

 

Bezug nehmend auf den Beschluss der Bürgerschaft zum Antrag Nr. 2010/AN/0838 ist das Gespräch seitens der Verwaltung im federführend zuständigen Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung mit folgendem Ergebnis geführt worden:

 

Einleitend zu diesem Gespräch bekräftigten sowohl die Vertreter des Ministeriums als auch der Hansestadt Rostock, dass es sich bei der beabsichtigten Planung und Realisierung dieser Infrastrukturmaßnahme um eine aus verkehrlicher und aus Sicht des Verkehrsunfallgeschehens zwingend notwendige Maßnahme handelt.    

Beide Partner stimmen darin überein, dass der niveaufreie Ausbau neben der Verbesserung des Unfallgeschehens u. a. sehr maßgeblich zur Leistungsfähigkeitsverbesserung und somit auch zur Attraktivitätssteigerung für den vierstreifigen, äußeren Tangentenring, hier vorrangig des nördlichen Teiles inkl. der Festen Warnowquerung führen wird.


 

 

Auch seitens des Ministeriums wird eingeschätzt, dass sich aufgrund der Komplexität

des Vorhabens der Planungsvorlauf zur Erlangung der Baureife auf mindestens 2, eher 3 Jahre erstreckt. Eine Kreisverkehrslösung wird seitens des Landes nicht für umsetzbar gehalten, da diese aufgrund der bisherigen und zukünftig zu erwartenden Verkehrsmengen die Verkehrssicherheit und vor allem auch eine leistungsfähige Verkehrsabwicklung nicht gewährleisten wird.

 

Hinsichtlich der Finanzierung der auf die Hansestadt Rostock entfallenden Planungs- und Baukosten positioniert sich das Land M-V auf der Grundlage der gültigen haushaltsrechtlichen sowie förderrechtlichen Vorgaben mit folgendem Standpunkt:

Die auf die Hansestadt Rostock anteilig entfallenden Planungskosten sind nicht förderfähig und können daher nicht vom Land getragen werden. Im Zuge der späteren Realisierung sichert das Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung eine entsprechende Förderung auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Realisierung gültigen Förderinstrumente (zz. Entflechtungsgesetz - ehem. GVFG) zu.

Dabei wurde herausgearbeitet, dass der Zeitraum für die bauliche Umsetzung ab der Erlangung der Baureife (mit Vorliegen des Planfeststellungsbeschlusses) mit max. 10 Jahren ausreichend lang bemessen ist, um beiden Vorhabensträgern (Land und HRO) die Möglichkeit zu geben, die Baukosten auch in den jeweiligen Haushaltsjahren haushalterisch zu sichern. Die bauliche Umsetzung des Vorhabens erfolgt wie bei allen anderen, bisherigen Gemeinschaftsmaßnahmen auch nur im Rahmen gemeinsamer, langfristiger Abstimmungen im Einvernehmen und auch nur, wenn bei beiden Vorhabensträgern die Finanzierungen jeweils gesichert sind.

Die zukünftige Bewirtschaftung (Wartung, Instandhaltung, Betrieb) der Infrastrukturanlagen erfolgt im Ergebnis der nach dem Bundesfernstraßengesetz vorzunehmenden Verwaltungsabgrenzung auf die jeweilige Baulastträgerschaft. Demnach wird das Brückenbauwerk über der B103/B105 zukünftig dann in der Baulast des Bundes bzw. in Verantwortung des Landes liegen und somit keine zusätzliche Kostenbelastung für die Hansestadt Rostock ergeben.

Lediglich die beiden LSA – geregelten Knoten westlich und östlich des Bauwerkes sowie die Zufahrtsrampen werden zukünftig der Hansestadt Rostock als Baulastträger zugeordnet.

Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass der auf der westlichen Seite gelegene, jetzige LSA – Knoten B.-Brecht-Str. / Straßenbahnquerung und auch die jeweiligen Zufahrten zur B103/B105 bereits in der Verwaltungsverantwortung und Zuständigkeit der HRO liegen, die Anbindung der Straße An der Jägerbäk an die B 103/B105 auch zurückgebaut wird.

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

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Beschlüsse

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12.05.2010 - Finanzausschuss - zur Kenntnis gegeben

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25.05.2010 - Bau- und Planungsausschuss - zur Kenntnis gegeben

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27.05.2010 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zur Kenntnis gegeben

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09.06.2010 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben