Informationsvorlage - 2010/IV/1083
Grunddaten
- Betreff:
-
Planungsbeschluss zur Beteilung an der Planung eines planfreien bzw. höhenfreien Kreuzungspunktes an Stelle des plangleichen Doppelknotens B 103/B 105/Schmarler Damm/B.-Brecht Straße und B 103/B 105 An der Jägerbäk
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 23.04.2010
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Tief- und Hafenbauamt
- Fed. Senator/in:
- S 4, Holger Matthäus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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12.05.2010
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Kenntnisnahme
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25.05.2010
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Kenntnisnahme
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27.05.2010
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Kenntnisnahme
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09.06.2010
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Sachverhalt:
Die Verwaltung informiert über
das mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern geführte Gespräch hinsichtlich der Planung
und der zukünftigen baulichen Realisierung des planfreien bzw. höhenfreien Kreuzungspunktes
an Stelle des plangleichen Doppelknotens B103/B105 – Schmarler Damm
– B.-Brecht-Straße und B103/B105 – An der Jägerbäk wie folgt:
Bezug nehmend auf den Beschluss
der Bürgerschaft zum Antrag Nr. 2010/AN/0838 ist das Gespräch seitens der
Verwaltung im federführend zuständigen Ministerium für Verkehr, Bau und
Landesentwicklung mit folgendem Ergebnis geführt worden:
Einleitend zu diesem Gespräch
bekräftigten sowohl die Vertreter des Ministeriums als auch der Hansestadt
Rostock, dass es sich bei der beabsichtigten Planung und Realisierung dieser Infrastrukturmaßnahme
um eine aus verkehrlicher und aus Sicht des Verkehrsunfallgeschehens zwingend
notwendige Maßnahme handelt.
Beide Partner stimmen darin überein, dass der niveaufreie Ausbau neben der Verbesserung des Unfallgeschehens u. a. sehr maßgeblich zur Leistungsfähigkeitsverbesserung und somit auch zur Attraktivitätssteigerung für den vierstreifigen, äußeren Tangentenring, hier vorrangig des nördlichen Teiles inkl. der Festen Warnowquerung führen wird.
Auch seitens des Ministeriums
wird eingeschätzt, dass sich aufgrund der Komplexität
des Vorhabens der Planungsvorlauf zur Erlangung der Baureife auf mindestens 2, eher 3 Jahre erstreckt. Eine Kreisverkehrslösung wird seitens des Landes nicht für umsetzbar gehalten, da diese aufgrund der bisherigen und zukünftig zu erwartenden Verkehrsmengen die Verkehrssicherheit und vor allem auch eine leistungsfähige Verkehrsabwicklung nicht gewährleisten wird.
Hinsichtlich der Finanzierung der
auf die Hansestadt Rostock entfallenden Planungs- und Baukosten positioniert
sich das Land M-V auf der Grundlage der gültigen haushaltsrechtlichen sowie
förderrechtlichen Vorgaben mit folgendem Standpunkt:
Die auf die Hansestadt Rostock
anteilig entfallenden Planungskosten sind nicht förderfähig und können daher
nicht vom Land getragen werden. Im Zuge der späteren Realisierung sichert das
Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung eine entsprechende Förderung
auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Realisierung gültigen Förderinstrumente
(zz. Entflechtungsgesetz - ehem. GVFG) zu.
Dabei wurde herausgearbeitet,
dass der Zeitraum für die bauliche Umsetzung ab der Erlangung der Baureife (mit
Vorliegen des Planfeststellungsbeschlusses) mit max. 10 Jahren ausreichend lang
bemessen ist, um beiden Vorhabensträgern (Land und HRO) die Möglichkeit zu
geben, die Baukosten auch in den jeweiligen Haushaltsjahren haushalterisch zu
sichern. Die bauliche Umsetzung des Vorhabens erfolgt wie bei allen anderen,
bisherigen Gemeinschaftsmaßnahmen auch nur im Rahmen gemeinsamer, langfristiger
Abstimmungen im Einvernehmen und auch nur, wenn bei beiden Vorhabensträgern die
Finanzierungen jeweils gesichert sind.
Die zukünftige Bewirtschaftung (Wartung,
Instandhaltung, Betrieb) der Infrastrukturanlagen erfolgt im Ergebnis der nach
dem Bundesfernstraßengesetz vorzunehmenden Verwaltungsabgrenzung auf die
jeweilige Baulastträgerschaft. Demnach wird das Brückenbauwerk über der
B103/B105 zukünftig dann in der Baulast des Bundes bzw. in Verantwortung des
Landes liegen und somit keine zusätzliche Kostenbelastung für die Hansestadt
Rostock ergeben.
Lediglich die beiden LSA –
geregelten Knoten westlich und östlich des Bauwerkes sowie die Zufahrtsrampen
werden zukünftig der Hansestadt Rostock als Baulastträger zugeordnet.
Hierbei ist jedoch zu
berücksichtigen, dass der auf der westlichen Seite gelegene, jetzige LSA
– Knoten B.-Brecht-Str. / Straßenbahnquerung und auch die jeweiligen
Zufahrten zur B103/B105 bereits in der Verwaltungsverantwortung und
Zuständigkeit der HRO liegen, die Anbindung der Straße An der Jägerbäk an die B
103/B105 auch zurückgebaut wird.
Roland Methling