Beschlussvorlage - 2010/BV/1077

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft fasst nachfolgende Beschlüsse:

 

1.       Der Jahresabschluss zum 31.12.2009 und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2009 des Eigenbetriebes „Klinikum Südstadt Rostock“ mit der in der Bilanz ausgewiesenen Bilanzsumme von 136.337.261,63 EUR und einem Bilanzgewinn in Höhe von 741.116,16 EUR werden festgestellt.

 

2.       Der Lagebericht wird genehmigt.

 

3.       Der Jahresüberschuss des Jahres 2009 in Höhe von 1.071.927,51 EUR wird wie folgt verwendet:

 

-          741.116,16 EUR werden an die Hansestadt Rostock zur Verwendung für gemeinnützige Zwecke weitergegeben;

 

-          107.000 EUR werden einer freien Rücklage nach § 58 Nr. 7 Buchst. a AO zugeführt;

 

-          223.811,35 EUR werden in eine zweckgebundenen Rücklage zur Finanzierung eines Krankenhausinformationssystems eingestellt.

 

4.       Dem Direktorium wird Entlastung erteilt.

 

 

 

 

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Beschlussvorschriften:

 

 

§ 5 Abs. 1 Zif. 3+ 6 Eig.VO i.V. m. § 5 Zif.6 Satzung des Eigenbetriebs „Klinikum Südstadt Rostock“

 

 

 

bereits gefasste Beschlüsse: keine

 

 

 

Sachverhalt:



Der vorliegende Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2009 wurde von der WRG Wirtschaftsberatungs- und Revisionsgesellschaft mbH erstellt. Der Bericht beinhaltet auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse.

 

 

Das Wirtschaftsprüfungsunternehmen hat dem Jahresabschluss zum 31.12.2009 und dem Lagebericht einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

 

Für das Wirtschaftsjahr 2009 wird ein Jahresüberschuss in Höhe von 1.071.927,51 EUR ausgewiesen, nach Einstellung in die Gewinnrücklagen verbleibt ein Bilanzgewinn von 741.116,16 EUR.

 

 

Die weiterhin positive Entwicklung des Klinikum Südstadt Rostock spiegelt das gesteigerte Leistungsgeschehen des Eigenbetriebes wider: auch in 2009 konnten die Leistungskennzahlen – insbesondere Fallzahlen und Schweregrad - gegenüber den Vorjahren gesteigert werden und somit tarifbedingte Personalkostensteigerungen sowie allgemeine Preissteigerungen aufgefangen werden.

 

 

Das Klinikum Südstadt Rostock beschäftigte im Jahresdurchschnitt 2009 über 900 Vollkräfte (ca. 1.100 Beschäftigte). Das Umsatzvolumen belief sich nunmehr auf über 85 Mio. EUR und es wurden Investitionen, insbesondere in Medizintechnik und medizinische Ausstattung, von insgesamt 4.010 TEUR getätigt.

 

 

Mangels rechtskräftigem Landesbasisfallwert für Mecklenburg-Vorpommern kam es  bisher nicht zum Abschluss einer Budgetvereinbarung mit den Kostenträgern. Erlösrisiken aus diesem Sachverhalt waren im vorliegenden Abschluss zu berücksichtigen.

 

 

Die Versorgung von Fremdhäusern und ambulanten Patienten durch die Krankenhausapotheke sowie die in 2007 begonnene Versorgung hämatologischer Patienten mit Blutpräparaten trugen auch in 2009 zum positiven Ergebnis des Eigenbetriebes bei.

 

Insgesamt konnte somit ein gegenüber dem Vorjahr höherer Jahresüberschuss erzielt werden.

 

 

Das Direktorium schlägt für die Verwendung des Jahresüberschusses eine anteilige Rücklagenzuführung in Höhe des der Ausschüttungssperre unterliegenden Betrages vor. Der verbleibende Betrag wird an die Hansestadt Rostock weitergegeben.



 

Verwendung des Jahresüberschusses:

 

 

-          741.116,16 EUR werden an die Hansestadt Rostock zur Verwendung für gemeinnützige Zwecke weitergegeben;

 

-          107.000 EUR werden einer freien Rücklage nach § 58 Nr. 7 Buchst. a AO zugeführt;

 

-          223.811,35 EUR werden in eine zweckgebundenen Rücklage zur Finanzierung eines Krankenhausinformationssystems eingestellt.

 

 

 

Der Wirtschaftsplan 2009 des Eigenbetriebes sieht einen Jahresüberschuss in Höhe von EUR 380.000 EUR und dessen Verwendung zur Abführung an die Hansestadt Rostock vor. Im Haushaltsplanentwurf 2010 der Hansestadt Rostock sind zur Abführung an die Hansestadt Rostock 740.000 EUR ausgewiesen. Der nunmehr abzuführende Betrag wird mit 741.116,51 EUR benannt.

 

 

Die Zuführung zu einer freien Rücklage erfolgt in Höhe von ca. 10 % des Jahresüberschusses des Eigenbetriebes. Die Rücklage ist unter Berücksichtigung der Vorgaben zur Mittelverwendung gemeinnütziger Einrichtungen notwendig um die Finanzierung des Erwerbs von Beteiligungen bzw. Gesellschaftsrechten zu ermöglichen.

 

 

Innerhalb der nächsten drei Jahre ist die Ablösung des derzeit eingesetzten  Krankenhausinformationssystems  durch eine neue Software notwendig. Die Zuführung zur zweckgebundenen Rücklage soll der Teilfinanzierung dieser Investition dienen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:



Einnahmen bei der Haushaltsstelle 01.3222.2100.

 

 

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Beschlüsse

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12.05.2010 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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20.05.2010 - Rechnungsprüfungsausschuss

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20.05.2010 - Klinikausschuss - ungeändert beschlossen

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09.06.2010 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen