Stellungnahme - 2010/AN/1051-01 (SN)
Grunddaten
- Betreff:
-
Prüfauftrag zur Vermeidung von Mehrkosten sowie Erreichen synergetischer Effekte zwischen der HERO mbH,
der RFH GmbH sowie des Tief- und Hafenbauamtes der Hansestadt Rostock
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 21.04.2010
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- Beteiligungsmanagement
- Beteiligt:
- Büro des Oberbürgermeisters
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Vorberatung
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26.05.2010
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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05.05.2010
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09.06.2010
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Sachverhalt:
Beschlussvorschlag-Nr. 2010/AN/1051:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob bei den städtischen
Gesellschaften HERO mbH (Hafen-Entwicklungsgesellschaft Rostock mbH), RFH GmbH
(Rostocker Fracht- und Fischereihafen GmbH) sowie des Tief- und Hafenbauamtes
der Hansestadt Rostock Kostenreduzierungen sowie synergetische Effekte bei
- Planung, Bau und Unterhaltung der hafeneigenen
Infrastruktur,
- personalübergreifendes Management (Personal
und Sachmittel),
- Einsatz von Großtechnik (Anschaffungskosten
etc.)
möglich sind.
Zum
o.g. Beschlussvorschlag nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Die
RFH und die HERO pflegen
seit langem, wenn es sich z.B. um gemeinsame Auftritte im In- und Ausland und
über Ansiedlungsvorhaben zur Stärkung des Hafenstandortes Rostock handelt,
einen stetigen und erfolgsorientierten Informationsaustausch.
Sowohl im Jahr
1997 und in 2000 wurden Möglichkeiten der Zusammenlegung der Häfen untersucht.
Im Ergebnis der Untersuchungen wurden insbesondere die zwei Schwerpunkte
·
Organisationsstruktur
bei der Übertragung der Rostocker Fracht- und Fischereihafen GmbH in die
Hafen-Entwicklungsgesellschaft Rostock mbH
·
Altschulden und
Fördermittelproblematik
herausgearbeitet,
die einer Zusammenlegung beider Unternehmen entgegenstanden.
Die
im Antrag geforderte durchzuführende Prüfung kann vorgenommen werden, nimmt
jedoch einen gewissen Zeitrahmen in Anspruch.
Roland Methling