Stellungnahme - 2010/AN/0996-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Die Erhebung einer Kulturförderabgabe in Form einer Abgabe auf entgeltpflichtige Übernachtungen in der Hansestadt Rostock könnte eine zulässige örtliche Aufwandsteuer gemäß Art. 105 des Grundgesetzes darstellen, über die die Länder die Gesetzgebungskompetenz haben, solange und soweit sie nicht bundesgesetzlich geregelten Steuern gleichartig ist. In § 3 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern ist geregelt, dass Gemeinden örtliche Aufwandsteuern erheben können.

 

Die Neueinführung dieser Abgabe wäre mit einem erheblichen Einführungsaufwand verbunden, da amtliche Statistiken nur für Beherbergungsbetriebe mit mehr als 8 Betten geführt werden. Auf Unterlagen des Eigenbetriebes Tourismuszentrale Rostock und Warnemünde könnte nur bezüglich der im Kurgebiet befindlichen Beherbergungsstätten und Privatquartiere zurückgegriffen werden.

 

Da es sich bei der Kulturförderabgabe um eine im Land bisher nicht erhobene Steuer handelt, muss im Zusammenhang mit der Einführung dieser neuen Abgabe mit einer Flut von Widersprüchen und Klagen gerechnet werden, wobei davon auszugehen ist, dass die Rechtmäßigkeit einer solchen Steuer erst von einem obersten Gericht endgültig geklärt werden würde.

 

Bereits jetzt werden durch diverse Verbände rechtliche Bedenken wie z. B. die Gleichartigkeit mit der Umsatzsteuer oder die Unzulässigkeit der Knüpfung der Abgabe an einen bestimmten Zweck geltend gemacht. Diese Bedenken können derzeit durch die Verwaltung nicht generell ausgeräumt werden.

 

Die Vorlage eines Satzungsentwurfs bis zur Bürgerschaftssitzung im Juni 2010 ist aus zeitlichen Gründen nicht möglich. Entsprechend den Tagesordnungsfristen für die Bürgerschaft und ihre Ausschüsse müsste die Vorlage bereits am 03.05.2010 dem Finanzausschuss vorgelegt werden. Sowohl für das Fachamt als auch das Rechtsamt wäre eine angemessene Bearbeitungszeit. einzuplanen.

 

 

 

 

 

Georg Scholze

 

 

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Beschlüsse

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05.05.2010 - Bürgerschaft - überwiesen

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20.05.2010 - Kulturausschuss - zur Kenntnis gegeben

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17.06.2010 - Finanzausschuss - vertagt

 

 

 

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15.07.2010 - Finanzausschuss - vertagt