Stellungnahme - 2010/AN/1050-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschriften: keine

 

bereits gefasste Beschlüsse: keine

 

 

Sachverhalt:

Die Erstellung eines Kataloges für „Ausgleichsmaßnahmen in Bebauungsplänen“  ist nicht erforderlich, da es bereits ein Kompensationsflächenkataster der Stadt, geführt im Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege, gibt.

 

Darin sind neben bereits registrierten und behördlich festgesetzten auch alle z.Z. bekannten potentiellen Flächen für Kompensationsmaßnahmen auf dem Gebiet der Hansestadt Rostock erfasst. Dieses Kataster ist ein offenes System, d.h. es wird bei neuen Erkenntnissen permanent fortgeschrieben.

 

Das Kataster dient außerdem als Handlungsrahmen für die Verfügbarmachung, d.h. die Flächen entweder ins Eigentum zu bringen oder langfristig verbindliche Eigentümerzustimmungen zu erreichen. Diese Verfügbarkeit ist einerseits unabdingbare Voraussetzung für die Festsetzungen im Planverfahren, andererseits müssen die für Erwerb und Vorhaltung anfallenden Kosten berücksichtigt  werden.

 

Unvermeidbare Eingriffe (§ 15 BnatSchG, Verursacherpflichten) sind gleichartig (Ausgleich) (z.B. Gehölzbestand gegen Gehölzbestand, Feuchtgebiet gegen Feuchtgebiet usw.), aber zumindest gleichwertig (Ersatz) auszugleichen. Unter gleichwertig ist hier kein kaufmännischer Ansatz,  sondern eine Gleichwertigkeit im Sinne der Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes (Flächenäquivalente gem. „Hinweise Eingriffsregelung“ MV) zu verstehen.  Ein solches Kataster kann also insofern kein „Angebotskatalog“ sein, aus welchem die Eingriffsverursacher (Kompensationspflichtigen) entsprechend ihrer wirtschaftlichen Kalkulation nach eigenem Ermessen auswählen. Ausführungszeiträume sowie konkrete Kosten sind an die Zuordnung der Kompensationsmaßnahme zum jeweiligen konkreten Eingriff gebunden und damit im Vorfeld im Kataster seriös nicht benennbar.

 

 

Es sollte Übereinstimmungen darin bestehen, dass Kompensationsmaßnahmen vorrangig Natur und Landschaft auf dem Territorium der Hansestadt Rostock zu Gute kommen sollten und  damit in der Regel nicht im Umland realisiert werden. In das Maßnahmenspektrum werden künftig zunehmend Bewirtschaftungs- und Pflegemaßnahmen zur dauerhaften Aufwertung des Naturhaushaltes in bestehenden wertvollen Naturräumen einbezogen, so dass auch mittelfristig eher kein Mangel an Maßnahmen auf dem Gebiet der Hansestadt Rostock eintreten wird. Dem Abbau von „städtebaulichen Missständen“ können Naturschutzkompensationsnahmen nur insofern dienen, wenn diese Missstände wesentlich naturschutzfachlicher Art sind.

 

 

 

 

Holger Matthäus

 

 

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Beschlüsse

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22.04.2010 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - abgelehnt

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27.04.2010 - Bau- und Planungsausschuss - vertagt

Abstimmungsergebnis:

 

Vertagung

x

Dafür

8

Dagegen

-

Enthaltungen

-

 

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05.05.2010 - Bürgerschaft - vertagt

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25.05.2010 - Bau- und Planungsausschuss - zur Kenntnis gegeben

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09.06.2010 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben