Änderungsantrag - 2009/BV/0683-10 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

In der BV 2009/BV/0683 wird die Überschrift in § 11 ergänzt:

„Schweigepflicht sowie Informationspflicht gegenüber dem Gesellschafter“

 

Die Absätze werden nummeriert (Nummern 1-3)

 

§ 11 Abs. 2 S. 1 wird ersetzt:

„Die Vertreter des Gesellschafters Hansestadt Rostock haben den Hauptausschuss und die Bürgerschaft über alle Angelegenheiten von besonderer Bedeutung frühzeitig zu unterrichten. Der Hauptausschuss und die Bürgerschaft können von ihnen jederzeit Auskunft verlangen.“

 

Der alte Abs. 2. Satz 2 wird Satz 3

 

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Sachverhalt:

Klarstellung der Pflichten

 

 

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Rainer Albrecht

SPD-Fraktionsvorsitzender

 

 

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Beschlüsse

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13.04.2010 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen

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05.05.2010 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen

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09.06.2010 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen