Änderungsantrag - 2009/BV/0683-05 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die BV 2009/BV/0683 wird in § 7 Abs. 1 Nr. 3 wie folgt geändert:

…soweit sie im Einzellfall 50.000 EUR statt 125.000,00 EUR übersteigen…

 

§ 7 Abs. 1 Nr. 4 wird wie folgt geändert:

…soweit sie im Einzelfall 100.000 EUR statt 250.000,00 EUR übersteigen…

 

§ 7 Abs. 1 Nr. 5 wird wie folgt geändert:

…soweit sie im Einzelfall 50.000 EUR statt 75.000,00 EUR übersteigen…

 

 

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Sachverhalt:

Entspricht dem Hauptsatzungseinvernehmen OB-VergabeA.

 

 

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Beschlüsse

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13.04.2010 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen

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05.05.2010 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen

Erweitern

09.06.2010 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen