Änderungsantrag - 2009/BV/0683-02 (ÄA)
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorsitzende der Fraktionen DIE LINKE., BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Umwandlung des Eigenbetriebes "Klinikum Südstadt Rostock" in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführend:
- Fraktion DIE LINKE.PARTEI
- Beteiligt:
- Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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13.04.2010
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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05.05.2010
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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09.06.2010
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Beschlussvorschlag:
Im Gesellschaftsvertrag wird § 8 Abs. (1) folgendermaßen neu formuliert:
Der Aufsichtsrat besteht aus 11 Mitgliedern. Davon werden 9 Mitglieder durch die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock bestellt und von der Gesellschafterversammlung gewählt und abberufen. 2 Mitglieder werden von der Belegschaft des Klinikums in den Aufsichtsrat entsandt..
Sachverhalt:
Eine Vertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Aufsichtsrat wird der Bedeutung und Größe der Belegschaft des Klinikums Südstadt gerecht, auch wenn dies gesetzlich nicht zwingend erforderlich ist.
Sich daraus ergebende redaktionelle Änderung: In der Begründung (Sachverhalt) werden auf S. 6 im Punkt 4. die letzten beiden Abschnitte gestrichen.