Änderungsantrag - 2009/BV/0683-02 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Im Gesellschaftsvertrag wird § 8 Abs. (1) folgendermaßen neu formuliert:

Der Aufsichtsrat besteht aus 11 Mitgliedern. Davon werden 9 Mitglieder durch die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock bestellt und von der Gesellschafterversammlung gewählt und abberufen. 2 Mitglieder werden von der Belegschaft des Klinikums in den Aufsichtsrat entsandt..

 

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Sachverhalt:

Eine Vertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Aufsichtsrat wird der Bedeutung und Größe der Belegschaft des Klinikums Südstadt gerecht, auch wenn dies gesetzlich nicht zwingend erforderlich ist.

 

Sich daraus ergebende redaktionelle Änderung: In der Begründung (Sachverhalt) werden auf S. 6 im Punkt 4. die letzten beiden Abschnitte gestrichen.

 

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gez. i. V.  A. Engelmann                           

Fraktion DIE LINKE.                                                       

 

gez. J.-G. Jaeger                                         

Fraktion BÜNDNIS 90  / DIE GRÜNEN

 

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Beschlüsse

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13.04.2010 - Hauptausschuss - abgelehnt

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05.05.2010 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen

Erweitern

09.06.2010 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen