Änderungsantrag - 2009/BV/0683-01 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Punkt 8. wird mit folgender Formulierung ergänzt:

Sollte das Klinikum Südstadt Rostock als GmbH nur unter wesentlicher Beteiligung eines Dritten geführt werden dürfen, ist das Klinikum wieder in einen Eigenbetrieb der Hansestadt Rostock umzuwandeln.

 

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Sachverhalt:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock hat sich für den Fall einer Umwandlung des Klinikums Südstadt in eine private Rechtsform, mehrheitlich für eine 100%-ige Gesellschaft der Hansestadt Rostock entschieden. Wenn dies rechtlich nicht möglich ist, wird das Klinikum weiter als Eigenbetrieb geführt.

 

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Beschlüsse

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05.05.2010 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen

Erweitern

09.06.2010 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen