Antrag - 2010/AN/1050

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:


Der Oberbürgermeister wird beauftragt, durch das Amt für Stadtgrün als untere Naturschutzbehörde den Auftrag zu erteilen, einen Katalog für Ausgleichsmaßnahmen in Bebauungsplänen erstellen zu lassen. Grundlage ist das BauGB insbesondere § 1a i.V.m. Bundesnaturschutzgesetz. Inhalt des Kataloges sollte sein
- Benennung der Maßnahme mit Ort, Umfang, zeitlicher Rahmen der Umsetzung sowie finanzielles Volumen der Maßnahme.
Da derartige Ausgleichsmaßnahmen offenbar in der Hansestadt Rostock nur in begrenzten Umfang zur Verfügung stehen, ist zu prüfen, ob in diesem Katalog Ausgleichsmaßnahmen der umliegenden Gemeinden sowie der kommunalen Gesellschaften (WIRO, RGS, Tourismuszentrale, RVV) Berücksichtigung finden können. Insbesondere sollte geprüft werden, ob durch derartige Ausgleichsmaßnahmen städtebauliche Missstände beseitigt werden können.
Dieser Maßnahmekatalog ist der Bürgerschaft im September 2010 vorzulegen.

 

 

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Sachverhalt:


Im Rahmen der Umsetzung von B-Plänen durch Investoren sind o.g. Ausgleichsmaßnahmen in B-Plänen zwingend vorgegeben. Um dem potenziellen Investor im Rahmen seiner wirtschaftlichen Möglichkeiten eine entsprechende Auswahl der zu realisierenden Ausgleichsmaßnahme zu geben, ist die Erstellung eines derartigen Kataloges sinnvoll. Der Investor wird dadurch in die Lage versetzt, die wirtschaftlichen Auswirkungen im Rahmen seiner Investition besser zu kalkulieren.

 

 

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Prof. Dr. Dieter Neßelmann

Vorsitzender der CDU-Fraktion

 

 

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Beschlüsse

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22.04.2010 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - abgelehnt

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27.04.2010 - Bau- und Planungsausschuss - vertagt

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, durch das Amt für Stadtgrün als untere Naturschutzbehörde den Auftrag zu erteilen, einen Katalog für Ausgleichsmaßnahmen in Bebauungsplänen erstellen zu lassen. Grundlage ist das BauGB insbesondere § 1a i.V.m. Bundesnaturschutzgesetz. Inhalt des Kataloges sollte sein

- Benennung der Maßnahme mit Ort, Umfang, zeitlicher Rahmen der Umsetzung sowie finanzielles Volumen der Maßnahme.

Da derartige Ausgleichsmaßnahmen offenbar in der Hansestadt Rostock nur in begrenzten Umfang zur Verfügung stehen, ist zu prüfen, ob in diesem Katalog Ausgleichsmaßnahmen der umliegenden Gemeinden sowie der kommunalen Gesellschaften (WIRO, RGS, Tourismuszentrale, RVV) Berücksichtigung finden können. Insbesondere sollte geprüft werden, ob durch derartige Ausgleichsmaßnahmen städtebauliche Missstände beseitigt werden können.

Dieser Maßnahmekatalog ist der Bürgerschaft im September 2010 vorzulegen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Vertagung

x

Dafür

8

Dagegen

-

Enthaltungen

-

 

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05.05.2010 - Bürgerschaft - vertagt

 

- vertagt (siehe TOP 2 - Änderungen der Tagesordnung, Geschäftsordnungsanträge)

 

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25.05.2010 - Bau- und Planungsausschuss - abgelehnt

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09.06.2010 - Bürgerschaft - zurückgezogen