Informationsvorlage - 2010/IV/1047

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Mit dem vorliegenden Planungsleitfaden wird ein Handlungsrahmen definiert, um in Rostock schrittweise zu einer umfassenden Barrierefreiheit in allen öffentlichen Straßen-, Platz- und Freiräumen sowie Grünanlagen zu gelangen.

In Rostock leben derzeit ca. 18.000 behinderte und chronisch kranke Menschen.

Barrierefreiheit ist nicht nur für diesen Personenkreis die Grundvoraussetzung für ein selbst bestimmtes Leben, sondern erhöht die Lebensqualität für alle Einwohner und Gäste der Hansestadt Rostock, insbesondere für Senioren und Familien mit Kindern. Betroffene Bürger, vertreten durch den Beirat für behinderte und chronisch kranke Menschen sowie verantwortliche Ämter und städtische Einrichtungen haben in einem einjährigen Arbeits- und Moderationsprozess diesen Planungsleitfaden auf der Grundlage zahlreicher gesetzlicher Vorgaben, einschließlich des am 26.03.2009 in Deutschland ratifizierten Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung, erarbeitet.

Aufbauend auf den Planungsleitfaden sollten in weiteren Arbeitsprozessen zuständige Ämter und Einrichtungen der Hansestadt Rostock für ihren konkreten Zuständigkeitsbereich verbindliche Vorschriften, wie z. B. die bereits erarbeiteten Richtzeichnungen des Tief- und Hafenbauamtes, erarbeiten und der Bürgerschaft zum Beschluss vorlegen.

 

 

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Roland Methling

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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22.04.2010 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - vertagt

Vertagt!

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27.04.2010 - Bau- und Planungsausschuss - zur Kenntnis gegeben

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05.05.2010 - Bürgerschaft - vertagt


- vertagt (siehe TOP 2 – Änderungen der Tagesordnung, Geschäftsordnungsanträge)

 

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27.05.2010 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zur Kenntnis gegeben

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09.06.2010 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben