Stellungnahme - 2010/BV/0851-22 (SN)

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Beratungsfolge

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Mit dem Änderungsantrag 2010/BV/0851-19 ÄA soll das Haushaltssicherungskonzept mit folgender Änderung beschlossen werden:

 

Seite 72, 5.5 Fazit

Im 3. Absatz wird nach „zu treffen.“ eingefügt:

Kommunales Vermögen der öffentlichen Daseinsvorsorge  (z. B.  Klinikum, WIRO u.a.m.) ist nicht entbehrlich und darf nicht veräußert werden.


Vorgesehene Änderung im Haushaltssicherungskonzept:

Aufgrund der erheblichen Altfehlbeträge wird es zwingend erforderlich sein, über die Nutzung aller Möglichkeiten und Perspektiven, u.a. auch der Veräußerung entbehrlicher kommunaler Vermögensgegenstände zum wirtschaftlich geeigneten Zeitpunkt, entsprechende Entscheidungen zu treffen. Kommunales Vermögen der öffentlichen Daseinsvorsorge  (z. B.  Klinikum, WIRO u.a.m.) ist nicht entbehrlich und darf nicht veräußert werden.

Wann dieser wirtschaftlich geeignete Zeitpunkt eintritt, muss jährlich hinsichtlich der einzelnen Veräußerungsmöglichkeiten unter Beobachtung der jeweiligen Marktsituation herausgearbeitet werden.

 

 

 

Stellungnahme der Verwaltung zum Sachverhalt:

 

Im 5. Absatz auf Seite 72 des Entwurfes des Haushaltssicherungskonzeptes wird ausgeführt:

 

„Zu erforderlichen strukturellen Veränderungen sowie der Veräußerung entbehrlichen kommunalen Vermögens unter Beachtung der Bürgerschaftsbeschlüsse wird die Verwaltung bis Juli 2010 ein strategisches Konzept vorlegen.“

 

 

Prüfungsschwerpunkte diese Konzeptes werden dabei sein:

  • Prüfung erforderlicher struktureller Veränderungen innerhalb der Verwaltung
  • Prüfung möglicher Veräußerungen entbehrlichen kommunalen Vermögens unter Beachtung der Bürgerschaftsbeschlüsse
  • finanzielle Würdigung der Funktion der Hansestadt Rostock als Oberzentrum der Region durch die Landesregierung
  • Prüfung der Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Veräußerungen entbehrlicher kommunaler Vermögensgegenstände ohne Beeinträchtigung der Erfüllung öffentlicher Aufgaben mit dem Ziel der Überführung in finanzielle Ressourcen
  • Prüfung möglicher Anteilsverkäufe an städtische Gesellschaften ohne Beeinträchtigung der Erfüllung der Daseinsvorsorge unter Gewährleistung der Interessen der Hansestadt Rostock.

 

Den Mitgliedern der Bürgerschaft obliegt das Recht, bei Vorlage des strategischen Konzeptes mögliche Veräußerungen auf bestimmte Vermögensgegenstände zu konzentrieren.

 

Jedoch von vornherein ohne Prüfung Teile kommunalen Vermögens von der möglichen Veräußerung auszuschließen, hält die Verwaltung für keinen geeigneten Weg und steht möglicherweise der rechtsaufsichtlichen Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes entgegen.

 

Im Runderlass zum Haushaltssicherungskonzept gemäß KV M-V vom Februar 2003 ist dazu geregelt:

 

„Angesichts der angespannten Finanzlage muss auch die Veräußerung von kommunalen Vermögen in Betracht gezogen werden. Dies gilt insbesondere in den Fällen, in denen dem Betriebsaufwand kein unmittelbarer Nutzen gegenübersteht. Voraussetzung ist allerdings, dass das Vermögen für die jeweiligen Aufgaben nicht mehr benötigt wird.“

 

 

Roland Methling

 

 

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Beschlüsse

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24.03.2010 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben

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05.05.2010 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben

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09.06.2010 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben