Änderungsantrag - 2010/BV/0851-21 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Maßnahme Nr. 2010/1.02. Hanse-Jobcenter

 

wird ersatzlos gestrichen.

 

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Sachverhalt:

Auf Grund des Urteils des Bundesarbeitsgerichtes vom 17.3.2010 (Aktenzeichen: 7 AZR 843/08) ist die dreijährige Befristung der Arbeitsverträge mit extern eingestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Arbeitsagentur basierend auf dem Sachgrund des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG  rechtswidrig. Die Verträge gelten jetzt als unbefristet. Somit werden keine Stellen frei, die von städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besetzt werden können. Der Personalbedarf im Hanse-Jobcenter ist bis auf weiteres gedeckt.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Die geplante Einsparsumme ist zu streichen.

 

 

 

 

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Beschlüsse

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24.03.2010 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen

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05.05.2010 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen

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09.06.2010 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen