Änderungsantrag - 2010/BV/0851-19 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Das Haushaltssicherungskonzept wird mit folgender Änderung beschlossen:

 

Seite 72, 5.5 Fazit

Im 3. Absatz wird nach „zu treffen.“ eingefügt:

Kommunales Vermögen der öffentlichen Daseinsvorsorge  (z. B.  Klinikum, WIRO u.a.m.) ist nicht entbehrlich und darf nicht veräußert werden.

 

 

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Änderung:

Aufgrund der erheblichen Altfehlbeträge wird es zwingend erforderlich sein, über die Nutzung aller Möglichkeiten und Perspektiven, u.a. auch der Veräußerung entbehrlicher kommunaler Vermögensgegenstände zum wirtschaftlich geeigneten Zeitpunkt, entsprechende Entscheidungen zu treffen. Kommunales Vermögen der öffentlichen Daseinsvorsorge  (z. B.  Klinikum, WIRO u.a.m.) ist nicht entbehrlich und darf nicht veräußert werden.

Wann dieser wirtschaftlich geeignete Zeitpunkt eintritt, muss jährlich hinsichtlich der einzelnen Veräußerungsmöglichkeiten unter Beobachtung der jeweiligen Marktsituation herausgearbeitet werden.

 

 

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Beschlüsse

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23.03.2010 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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24.03.2010 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen

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05.05.2010 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen

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09.06.2010 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen