Änderungsantrag - 2010/BV/0890-24 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:          - zurückgezogen am 17.03.2010 und durch
                                                 Nr. 2010/BV/0890-23 ersetzt!


In den Haushalt der Hansestadt Rostock und den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Kommunale Objektsbewirtschaftung und- entwicklung der Hansestadt Rostock“ sind  für das Jahr 2010 die erforderlichen Mittel für die Planung eines neuen Gebäudes  für das Jugendalternativzentrum e.V. einzustellen.

Bereits gefasste Beschlüsse: 2009/AN/ 0715

 

 

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Begründung:

Gemäß Beschlusslage hat der KOE ein Schallgutachten veranlasst, welches in den wesentlichen Aussagen die Überschreitung der Immissionswerte in Teilen der in der Bahnhofstraße gelegenen neuen Wohnbebauung bestätigt, eine Lösung des Problems auf dem Wege der Sanierung des bestehenden Gebäudes aus verschiedenen Gründen ausschließt und einen Neubau empfiehlt.

(siehe 2010/IV/0931 des KOE). Eine große Mehrheit der Bürgerschaft und der Oberbürgermeister sind für eine nachhaltige Lösung dieses dringenden Problems eingetreten. Auf dieser Grundlage ist es jetzt möglich den nächsten Schritt zu gehen, der die Ermittlung der Kosten für einen Neubau zum Inhalt hat. Das kann nur über eine entsprechende Planung erfolgen, die im Haushalt der Hansestadt und im Wirtschaftsplan des KOE für 2010 ihren Niederschlag finden muss.  Bevor der KOE jedoch tätig werden kann, ist durch das Amt für Jugend und Soziales, gemeinsam mit dem JAZ, eine Aufgabenstellung zu erarbeiten.


gez. Werner Simowitsch
Vorsitzender  des Ortsbeirates

 

 

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Beschlüsse

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16.03.2010 - Hauptausschuss - vertagt

 

Beschlussvorschlag:

In den Haushalt der Hansestadt Rostock und den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Kommunale Objektsbewirtschaftung und- entwicklung der Hansestadt Rostock“ sind  für das Jahr 2010 die erforderlichen Mittel für die Planung eines neuen Gebäudes  für das Jugendalternativzentrum e.V. einzustellen.

Bereits gefasste Beschlüsse: 2009/AN/ 0715

 

 

 

 

 

 

Frau Dr. Bachmann stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Absetzung der Beschlussvorlage Nr. 2010/BV/0890 von der  heutigen Tagesordnung, da aufgrund der Mitteilung des Innenministeriums zur Kapitalentnahme in Höhe von 10 Mio. EUR beim Klinikum keine Entscheidungsgrundlage für ein Votum des Hauptausschusses vorhanden ist.

Es folgt eine Gegenrede durch Herrn Methling.

Herr Methling verliest weiterhin das Schreiben des Innenministeriums vom 16.03.2010, wonach eine Eigenkapitalentnahme, die eine neue Kreditaufnahme mit sich bringt, rechtlich unzulässig wäre, da es sich um eine Kredit für Investitionen oder Investitionsfördermaßnahmen im Sinne von § 52 (1) KV M-V handelt.

 

Abstimmungsergebnis zum Geschäftsordnungsantrag:

Angenommen  [Ja:9,Nein:1,Enth.:1]

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23.03.2010 - Finanzausschuss - zurückgezogen