Antrag - 2010/AN/0996
Grunddaten
- Betreff:
-
Johann-Georg Jaeger (für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Kulturförderabgabe und Theaterneubau
ZURÜCKGEZOGEN am 27.10.2010
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
- Beteiligt:
- Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Bereit
|
|
Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
12.05.2010
| |||
|
17.06.2010
| |||
|
15.07.2010
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
|
Vorberatung
|
|
|
21.04.2010
| |||
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft
|
Entscheidung
|
|
|
05.05.2010
| |||
●
Bereit
|
|
Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
●
Geplant
|
|
Kulturausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
20.05.2010
| |||
|
17.06.2010
| |||
|
26.08.2010
| |||
|
07.10.2010
| |||
|
28.10.2010
| |||
●
Bereit
|
|
Bürgerschaft
|
Entscheidung
|
|
Beschlussvorschlag: - zurückgezogen am 27.10.2010 !
Die Verwaltung wird beauftragt,
der Bürgerschaft bis zur ihrer Sitzung im Juni 2010 einen Satzungsentwurf für
eine Kulturförderabgabe auf Übernachtungen ab dem 01. Januar 2011 zur
Genehmigung vorzulegen. Hierbei sollen Beherbergungsbetriebe pro Übernachtung
an der Finanzierung von kulturellen Aufgaben der Stadt beteiligt werden. Diese
Kommunalabgabe soll 5 Prozent des Übernachtungspreises betragen oder in Form
einer Bettenpauschale gestaffelt nach Hotelgröße und Ausstattung erhoben
werden.
1.
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, mit dem Innenministerium zu erörtern, ob und
wie aus der Kulturförderabgabe eine Rücklage für den Theaterneubau in Rostock
gebildet werden kann.
2.
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, zugleich die Genehmigungsfähigkeit einer
solchen Kulturförderabgabe für Übernachtungen beim Innenministerium prüfen zu
lassen.
3.
Die finanziellen
Mittel aus der Kulturförderabgabe sollen für einen Theaterneubau verwendet
werden.
4.
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der Vorlage eines Satzungsentwurfs
a.
eine
Einnahmenkalkulation bezogen auf das Haushaltsjahr ausgehend von einer
5-Prozent-Abgabe bzw. einer vergleichbaren gestaffelten Bettenpauschale
vorzulegen,
b.
die dauerhaften Sach- und Personalaufwendungen
p. a. für die Abgabeerhebung, -eintreibung und Kontrolle darzustellen
Sachverhalt:
Die seit Jahren zunehmende
Verlagerung von Aufgaben aus Bund und Land an die Kommunen ohne auskömmliche
Finanzierung hat auch bei der Hansestadt Rostock zu einem erheblichen
Haushaltsdefizit sowie zum Wegfall ihrer Handlungsfähigkeit geführt.
Angesichts der angespannten
Haushaltslage ist es legitim, neue Einnahmequellen auch über neuartige
Kommunalabgaben zu erschließen, sofern dadurch das soziale Gefüge und die Basis
privatwirtschaftlichen Handelns in der Stadt nicht beeinträchtigt werden. Die
vorgeschlagene Kulturförderabgabe wäre eine solche geeignete Kommunalabgabe.
Durch Bereitstellung von kulturellen
Leistungen wie Museen, Theater oder der freien Kulturszene wird die Stadt auch
für Touristen interessant. Im Bereich Kultur sind hohe Investitionen notwendig,
das betrifft insbesondere einen dringend benötigten Theaterneubau. Diese
Investition würde eine positive Wirkung auf den Tourismus in der Stadt
entfalten.
Obwohl so eine Abgabe unspezifisch
in den Haushalt ohne Zweckbindung eingestellt wird, soll mit diesem Beschluss
schon die Verwendung durch die Bürgerschaft festgelegt werden.
Mit den Einnahmen aus der Kulturförderabgabe sollen die Eigenmittel für einen Theaterneubau erwirtschaftet werden. Mit dem Innenministerium ist sowohl über die Genehmigungsfähigkeit der Kulturförderabgabe als auch über die benötigte Rücklagenbildung für einen Theaterneubau zu verhandeln.
20.05.2010 - Kulturausschuss - vertagt
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, der Bürgerschaft bis zur ihrer
Sitzung im Juni 2010 einen Satzungsentwurf für eine Kulturförderabgabe auf Übernachtungen
ab dem 01. Januar 2011 zur Genehmigung vorzulegen. Hierbei sollen
Beherbergungsbetriebe pro Übernachtung an der Finanzierung von kulturellen
Aufgaben der Stadt beteiligt werden. Diese Kommunalabgabe soll 5 Prozent des
Übernachtungspreises betragen oder in Form einer Bettenpauschale gestaffelt
nach Hotelgröße und Ausstattung erhoben werden.
1. Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, mit dem Innenministerium zu erörtern, ob und
wie aus der Kulturförderabgabe eine Rücklage für den Theaterneubau in Rostock
gebildet werden kann.
2. Der Oberbürgermeister
wird beauftragt, zugleich die Genehmigungsfähigkeit einer solchen
Kulturförderabgabe für Übernachtungen beim Innenministerium prüfen zu lassen.
3. Die finanziellen Mittel
aus der Kulturförderabgabe sollen für einen Theaterneubau verwendet werden.
4. Der Oberbürgermeister
wird beauftragt, mit der Vorlage eines Satzungsentwurfs
a. eine
Einnahmenkalkulation bezogen auf das Haushaltsjahr ausgehend von einer
5-Prozent-Abgabe bzw. einer vergleichbaren gestaffelten Bettenpauschale
vorzulegen,
b. die dauerhaften Sach- und
Personalaufwendungen p. a. für die Abgabeerhebung, -eintreibung und Kontrolle
darzustellen
Abstimmungsergebnis:
Angenommen |
|
Abgelehnt |
|
|
|
Dafür |
|
Dagegen |
|
Enthaltungen |
|
17.06.2010 - Finanzausschuss - vertagt
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, der Bürgerschaft bis zur ihrer Sitzung im Juni 2010 einen Satzungsentwurf für eine Kulturförderabgabe auf Übernachtungen ab dem 01. Januar 2011 zur Genehmigung vorzulegen. Hierbei sollen Beherbergungsbetriebe pro Übernachtung an der Finanzierung von kulturellen Aufgaben der Stadt beteiligt werden. Diese Kommunalabgabe soll 5 Prozent des Übernachtungspreises betragen oder in Form einer Bettenpauschale gestaffelt nach Hotelgröße und Ausstattung erhoben werden.
1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit dem Innenministerium zu erörtern, ob und wie aus der Kulturförderabgabe eine Rücklage für den Theaterneubau in Rostock gebildet werden kann.
2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zugleich die Genehmigungsfähigkeit einer solchen Kulturförderabgabe für Übernachtungen beim Innenministerium prüfen zu lassen.
3. Die finanziellen Mittel aus der Kulturförderabgabe sollen für einen Theaterneubau verwendet werden.
4. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der Vorlage eines Satzungsentwurfs
a. eine Einnahmenkalkulation bezogen auf das Haushaltsjahr ausgehend von einer 5-Prozent-Abgabe bzw. einer vergleichbaren gestaffelten Bettenpauschale vorzulegen,
b. die dauerhaften Sach- und Personalaufwendungen p. a. für die Abgabeerhebung, -eintreibung und Kontrolle darzustellen
15.07.2010 - Finanzausschuss - vertagt
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, der Bürgerschaft bis zur ihrer Sitzung im Juni 2010 einen Satzungsentwurf für eine Kulturförderabgabe auf Übernachtungen ab dem 01. Januar 2011 zur Genehmigung vorzulegen. Hierbei sollen Beherbergungsbetriebe pro Übernachtung an der Finanzierung von kulturellen Aufgaben der Stadt beteiligt werden. Diese Kommunalabgabe soll 5 Prozent des Übernachtungspreises betragen oder in Form einer Bettenpauschale gestaffelt nach Hotelgröße und Ausstattung erhoben werden.
1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit dem Innenministerium zu erörtern, ob und wie aus der Kulturförderabgabe eine Rücklage für den Theaterneubau in Rostock gebildet werden kann.
2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zugleich die Genehmigungsfähigkeit einer solchen Kulturförderabgabe für Übernachtungen beim Innenministerium prüfen zu lassen.
3. Die finanziellen Mittel aus der Kulturförderabgabe sollen für einen Theaterneubau verwendet werden.
4. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der Vorlage eines Satzungsentwurfs
a. eine Einnahmenkalkulation bezogen auf das Haushaltsjahr ausgehend von einer 5-Prozent-Abgabe bzw. einer vergleichbaren gestaffelten Bettenpauschale vorzulegen,
b. die dauerhaften Sach- und Personalaufwendungen p. a. für die Abgabeerhebung, -eintreibung und Kontrolle darzustellen