Stellungnahme - 2010/BV/0851-21 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Der Flughafen Rostock-Laage kommt der Forderung der Einschränkung der Öffnungs- und Betriebszeiten schon seit längerer Zeit nach. Bereits seit dem Sommer 2008 wurden die Öffnungszeiten aus eigenen Konsolidierungsnotwendigkeiten heraus an die tatsächlichen Flugzeiten der Ferienflug- und Linienflugverbindungen angepasst. Die Kernöffnungszeit des Flughafens Rostock-Laage besteht seitdem von 08.00 Uhr bis 22.00 Uhr. Eine weitere Reduzierung bzw. Einschränkung dieser Öffnungszeiten ist aus ablauforganisatorischen Gründen nicht umsetzbar. Im Übrigen werden die Flugzeiten durch die Fluggesellschaften vorgegeben, auf die sich der Flughafen in der Regel einzustellen hat. Die eingeschränkten Öffnungszeiten des Flughafenbetriebs und die daraus resultierenden Kostensenkungen sind in der laufenden Wirtschaftsplanung des Flughafens und damit auch bei der Zahlung des kommunalen Verlustausgleiches durch die RVV bereits berücksichtigt.

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

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Beschlüsse

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23.03.2010 - Finanzausschuss - zur Kenntnis gegeben

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24.03.2010 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben

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05.05.2010 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben

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09.06.2010 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben