Stellungnahme - 2010/AN/0934-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Mit dem Beschlussvorschlag 2010/AN/0934 soll der Oberbürgermeister beauftragt werden, den Standort für das zukünftige Ortsamt NW2 in der Warnowallee 30 (bisher Ortsamt Lütten Klein) festzulegen. 

 

Die Entscheidung zur künftigen Standortwahl der Ortsämter war grundsätzlich von der haushaltswirtschaftlichen Situation der Hansestadt geprägt, wobei die Ergebnisse des Konzeptes „Ortsamt 2000“ weiterhin Beachtung finden werden.

 

Mit dem Bürgerschaftsbeschluss 0437/08-BV wurde die Verwaltung im Rahmen der Haushaltskonsolidierung beauftragt, die derzeitig bestehenden acht Ortsämter auf künftig fünf Ortsämter zu reduzieren. Mit der Vorlage 2009/BV/0785 wird der Bürgerschaft das Ergebnis der Diskussion der Ortsbeiräte zur Zuordnung zu den Ortsamtsbereichen zur Beschlussfassung übergeben. Damit werden im Bereich Nordwest der Hansestadt Rostock zwei Ortsamtsbereiche gebildet. Mit der Standortwahl Groß Klein im nord-östlichen Bereich sowie Evershagen im süd-westlichen Bereich wird der nord-südlichen als auch der ost-westlichen Ausdehnung weitestgehend entsprochen; mit der Einordnung im Objekt
H.-Fallada-Str. 1 kann darüber hinaus ein verwaltungseigenes Objekt genutzt werden. Das Objekt A.-Tischbein-Str. 48 nimmt das Ortsamt NW 1 auf.

    

Auf die Kostensituation wurde bereits mit der Stellungnahme 2009/AM/0782-01 (SN) eingegangen. Mit der Abmietung am Standort Warnowallee 30 gibt die Stadt ein Fremdobjekt ab, das mit einem jährlichen Mietzins von 77.930 EUR belastet ist. Der künftige Standort  Albrecht-Tischbein-Str. 48 erfordert einen jährlichen Mietzins von 54.144 EUR, somit eine Reduzierung um 23.786 EUR. In der H.-Ibsen-Str. 33 sind jährlich Mietkosten in Höhe von 50.055 EUR zu veranschlagen, gegenüber 20.716 EUR am künftigen verwaltungseigenen Standort H.-Fallada-Str. 1. Hier ist mit einer jährlichen Kosteneinsparung von 29.339 EUR zu rechnen. Allein im Nordwesten werden mit der Standortneuwahl insgesamt 53.125 EUR jährlich eingespart.

 

Mit der Einordnung des künftigen Ortsamtes NW 2 verändern sich die räumlichen Bedingungen. Auf Grund des Gebäudes (tragende Zwischenwände) ist eine kostengünstige bauliche Veränderung zur Ausbildung eines Großraumbüros nicht gegeben. Neben 4 Räumen mit Einzel- und zwei Räumen mit Doppelarbeitsplätzen sind ein Arbeitsraum für die Ortsamtsleitung und ein gesonderter Warteraum mit über 21 m² vorgesehen. Wohl wissend, dass die Wartesituation nicht optimal gelöst werden kann, werden unter dem Gesichtspunkt der Haushaltskonsolidierung Verwaltungsleistungen in einem der Stadt gehörenden Objekt angeboten mit den Möglichkeiten, die uns die angespannte Haushaltssituation bietet. Eine erneute Fremdanmietung an einem Standort mit Großraumbüro an zentraler Stelle, z. B. in Lütten Klein, ist auf Grund  der haushalterischen Zwänge leider nicht möglich.

 

In diesem Zusammenhang wird auch auf die Stellungnahme 2009/AM/0782-01 sowie die Informationsvorlage 2010/IV/ 0952 verwiesen.

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

 

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Beschlüsse

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17.03.2010 - Bürgerschaft - vertagt

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22.04.2010 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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05.05.2010 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben